Haftung des Kunden für Schäden Musterklauseln

Haftung des Kunden für Schäden. 10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Haftung des Kunden für Schäden. 1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.
Haftung des Kunden für Schäden. 1. Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar des Hotels, die durch ihn, durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. - besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte verursacht werden.
Haftung des Kunden für Schäden. 10.1 Der Kunde haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Haftung des Kunden für Schäden. 11.1 Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstal- tungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Haftung des Kunden für Schäden. 12.1. Sofern der Veranstalter Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veran- staltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonsti- ge Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Haftung des Kunden für Schäden. 9.1. Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude, Trainingsgelände (z.B. an Leitplanken, Grünflächen, etc.) und Inventar, die durch ihn, seine Veranstaltungsteilnehmer oder -besucher, Mitarbeiter oder sonstige ihm zuzuordnende Dritte verursacht wurden. Während einer Veranstaltung im Gelände und den Gebäuden der FSZN verursachte Schäden müssen der FSZN unverzüglich bekannt gegeben und schriftlich dokumentiert werden.
Haftung des Kunden für Schäden. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden, Räumen und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden. Ein Verschuldensnachweis muss durch die mbw nicht erbracht werden.
Haftung des Kunden für Schäden. 10.1 Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Haftung des Kunden für Schäden. 10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. - besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte (Dienstleister, die nicht vom Hotel beauftragt wurden) aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 10.2 Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.