Geschäftsrisiko Musterklauseln

Geschäftsrisiko. Das Geschäftsrisiko ist das Risiko unerwarteter Ergebnisrückgänge und negativer Planabweichungen, die ihre Ursache nicht in anderen definierten Risikoarten haben. Das Geschäftsrisiko kann u.a. durch Veränderungen im Kundenverhalten oder Veränderungen wirtschaftlicher Rahmenbedingungen sowie durch Auswirkungen von eingetretenen Reputationsschaden verursacht werden. Verwirklicht sich das Geschäftsrisiko, zeigt sich dies insbesondere in verringerten Provisionserträgen oder Zinskonditionsbeiträgen sowie in erhöhten Kosten. Somit kann die Realisierung des Geschäftsrisikos die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Risikolage des LBBW-Konzerns beeinträchtigen.
Geschäftsrisiko. Die Deka-Gruppe ist Geschäftsrisiken ausgesetzt. Das Geschäftsrisiko erfasst mögliche negative Abweichungen von relevanten Plangrößen, die durch Änderungen des Verhaltens von Kunden oder Vertriebspartnern sowie durch Marktgegebenheiten, rechtliche Vorgaben oder Wettbewerbsbedingungen hervorgerufen werden und deren Ursachen nicht bereits durch andere Risikoarten berücksichtigt sind. Eine maßgebliche Einflussgröße für das Geschäftsrisiko der Deka-Gruppe sind Provisionserträge aus dem Asset Management aus ihrer Funktion als Vermögensverwalter, welche vom Kundenverhalten und dem Marktumfeld abhängig sind. Die Verwirklichung des Geschäftsrisikos kann zu hohen Verlusten der Deka-Gruppe führen, in deren Folge erhebliche negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Vermögenslage der Deka-Gruppe entstehen können, in deren Folge eine Insolvenz der Deka-Gruppe eintreten kann. Dies kann zu einem Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals führen (Totalverlustrisiko). In dieser Kategorie werden die weiteren spezifischen Risiken der Emittentin bzw. der Deka-Gruppe dargestellt. Dazu zählen • das „Reputationsrisiko“ • das „Modellrisiko/Modellunsicherheit“ und • das „Nachhaltigkeitsrisiko“.
Geschäftsrisiko. Der Anleger nimmt mit seinem eingezahlten Kapital an dem unternehmerischen Geschäftsrisiko teil. Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Aussagen und Einschätzungen über die zukünftige Geschäftsentwicklung können unzutreffend werden. Die Emittentin kann Höhe und Zeitpunkt von Zu- und Abflüssen nicht zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des Marktes für Online Lebensmittel- und Getränke-Abonnements. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf die Emittentin haben.
Geschäftsrisiko. Unter dem Geschäftsrisiko wird das wirtschaftliche Verlustpotenzial verstanden, das auf mögliche Änderungen des Kundenverhaltens oder der Wettbewerbsbedingungen im Marktumfeld ebenso wie der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen zurückgeführt werden kann. Ursache für das veränderte Kundenverhalten kann auch ein Reputationsverlust der Helaba sein. Als Reputationsrisiko wird die Verschlechterung des aus Wahrnehmungen der in einem Geschäfts- oder sonstigen Verhältnis zur Bank stehenden Individuen resultierenden öffentlichen Rufs der Helaba bezüglich ihrer Kompetenz, Integrität und Vertrauenswürdigkeit bezeichnet. Immobilienrisiko Unter dem Immobilienrisiko werden das Immobilienbestandsrisiko als wirtschaftliches Verlustpotenzial aus Wertschwankungen eigener Immobilien sowie das Immobilienprojektierungsrisiko aus dem Projektentwicklungsgeschäft erfasst.
Geschäftsrisiko. Es kann nicht zugesichert werden, dass ein Fonds sein Anlageziel erreichen wird. Das Anlageergebnis eines Fonds ist abhängig vom Erfolg des Anlageverwalters. Fonds agieren beim Zugang zu attraktiven Anlagechancen im Wettbewerb zu anderen Fonds und Marktteilnehmern (wie beispielsweise öffentliche oder private Anlagefonds oder die Handelsabteilungen von Investmentbanken). Die Zahl der am Markt aktiven Fonds und Marktteilnehmer und das Volumen der von diesen verwalteten Vermögenswerte kann weiter zunehmen. Einige Wettbewerber können erheblich größer sein oder über deutlich größere finanzielle, technische oder marketingrelevante Ressourcen verfügen als ein Fonds des ICAV. Des Weiteren verzeichnen Wettbewerber möglicherweise geringere Kapitalkosten, oder sie haben Zugang zu Finanzierungsquellen, die den Fonds des ICAV nicht zur Verfügung stehen. Somit verfügen die betreffenden Marktteilnehmer möglicherweise über einen Wettbewerbsvorteil beim Zugang zu attraktiven Anlagechancen. Derartige Umstände könnten sich negativ auf die Möglichkeiten des Anlageverwalters zur Erwirtschaftung von Erträgen oder aber auf die erzielten Erträge selbst auswirken. Vormals bestehende attraktive Chancen für einzelne oder alle Hedgefonds-Strategien können im Laufe der Zeit wieder schwinden. Gleichzeitig können strukturelle und/oder zyklische Faktoren einen Rückgang des Angebots an verfügbaren Anlagechancen bewirken, was sich vorübergehend oder langfristig nachteilig auf die potenziellen Erträge eines Fonds auswirken kann.
Geschäftsrisiko. Das Geschäftsrisiko ist das wirtschaftliche Verlustpotenzial, das auf mögliche Änderungen des Kundenverhaltens oder der Wettbewerbsbedingungen im Marktumfeld ebenso wie der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen zurückgeführt werden kann. Dem Geschäftsrisiko zugeordnet sind steuerliche Risiken, das strategische Risiko und das Reputationsrisiko. Steuerliche Risiken ergeben sich durch Veränderungen des Steuerrechts durch Gesetzgebung oder geänderte Rechtsprechung. Das strategische Risiko stellt das Risiko dar, dass bezüglich des Geschäftsmodells und der wesentlichen Entwicklungen und Trends im Bankensektor unternehmensstrategische Entscheidungen getroffen werden, die sich nachhaltig negativ auf die Ertragskraft und die Zukunftsfähigkeit der Bank auswirken. Das Reputationsrisiko ist das Risiko, dass durch Belastungen und Veränderungen der Reputation Handlungen der Stakeholder 1 ausgelöst werden, die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Helaba haben.