Fixkosten Musterklauseln

Fixkosten. Ständige Gemeinkosten, die vom Versicherungsnehmer auch nach Eintreten einer versicherten Gefahr zu zahlen sind.
Fixkosten. Was gilt bei vereinbarter Leistung Fixkosten?
Fixkosten. Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen werden die Fixkosten durch einen verringerten Zuteilungssatz für die auf die ersten 10 Versiche- rungsjahre gezahlten Beiträge erhoben (§ 11 Absatz 2). Durch die Fixkosten werden die allgemeinen Kosten des Unternehmens gedeckt, die unabhängig von der aktuellen Geschäftsentwicklung entstehen. Sie fallen grundsätzlich ohne direkten Bezug zu einem Vertrag an und sind somit nicht den anderen Kosten nach den Absätzen 1 bis 3 sowie 5 bis 9 zuzuordnen. Für ab dem 11. Versicherungsjahr fällige Beiträge gilt ein Zuteilungssatz gemäß § 11 Absatz c) von 101 % und Ihr Vertrag wird nicht mehr mit den Fixkosten belastet. Hierdurch belohnen wir Sie als vertrags- treuen Kunden.
Fixkosten. Euro in die gemeinsame Kasse22) Zur Zur Deckung der fixen Kosten zahlen die Vertragspartner jeweils bis zum Monatsende eine monatliche Umlage 23) von 0,00 € und/oder 0,0_0 €/km [siehe hierzu auch Anm. 17)!] 22)
Fixkosten. Ist nach einem Unfallereignis, die versicherte Person unfallbedingt zu 100 % (völlig) arbeitsunfähig, werden Fixkosten (Wohnraummiete inkl. Betriebskosten), Kreditzahlungen für Wohnraumschaffung, Alimente, sowie Versicherungsprämien für Sachversicherungen und reine Risikolebensversicherungen bei Wüstenrot bis max. € 1.000,-- pro Monat übernommen. Die genannten Fixkosten werden nach einer Karenz von 4 Monaten für höchstens 8 Monate, bei ununterbrochener/durchgehender Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Unfallereignisses, jeweils monatlich gegen Nachweis, im Nachhinein ersetzt.
Fixkosten. Erstnutzer Partner im selben Haushalt1 Anmeldegebühr 19,00 € 19,00 € Mindestvertragslaufzeit keine keine Monatsbeitrag Privatkunden 5,00 € 2,50 € Fahrtkosten
Fixkosten. Erstnutzer weitere Mitarbeiter Tarifoptionen Option „Vielfahrer“ Fahrtkosten Das Sparangebot für alle, die öfter mal ein Auto brauchen! Mit der Option „Vielfahrer“ sparen Sie ganze 20 % auf die Zeit- und Kilometerkosten des Business-Tarifs. Und dies für alle dienstlichen Fahrten Ihrer Mitarbeiter. Anmeldegebühr 40,00 € 10,00 € mehrmals im Monat ein Fahrzeug benötigen oder (47,60 €) (11,90 €) betrieblich bedingt größere Strecken zurücklegen. Mindestvertragslaufzeit keine keine Monatsbeitrag 2,00 € 2,00 € Erstnutzer weitere (2,38 €) (2,38 €) Mitarbeiter Die Option „Vielfahrer“ lohnt sich bereits, wenn Sie Fahrtkosten Monatsbeitrag Zuschlag Vielfahreroption 20,00 € 0,00 € Fahrzeugklasse Mindestvertragslaufzeit 12 Monate 12 Monate Erstnutzer weitere Mitarbeiter Option „Roaming“ Die stadtmobil-Zugangskarte ist Ihr Schlüssel für das Roaming mit über 5.000 CarSharing-Fahrzeugen deutschlandweit. Als stadtmobil-Kunde können Sie in zahlreichen deutschen Städten CarSharing-Autos unserer Partnerorganisationen und weiterer Anbieter nutzen2. 0201 / 470 99 30 0201 / 470 99 080 km-Kosten pro km (0,33 €) (0,34 €) (0,36 €) (0,40 €) Zeit-Kosten pro Stunde 1,75 € 2,64 € 3,36 € 5,77 € (2,08 €) (3,14 €) (4,00 €) (6,87 €) pro 24 Std. 26,37 € 30,76 € 38,01 € 57,71 € (31,38 €) (36,61 €) (45,23 €) (68,68 €) pro Woche 131,84 € 153,81 € 190,05 € 288,57 € (156,89 €) (183,04 €) (226,15 €) (343,39 €) stadtmobil-Zugangskarte (einmalig) 10,00 € 10,00 € Die Preisangaben sind Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer (Preisangaben in Klammern inklusive 19 % Mehrwertsteuer) und gelten nur für Industrie, Handwerk, Handel, Gewerbe, Vereine, Freiberufler, Selbstständige und sonstige juristische Personen.
Fixkosten. 1.1 Mitgliederbeitrag 1'251 Einw. CHF 1.00 CHF 1'251.00 1.2 Beitrag Versorgungssicherheit 36'172 m³ CHF 0.05 CHF 1'808.60 1.3 Leistungspreis 1.4 Total Fixkosten 500 m³/Tag CHF 65.00 CHF 32'500.00 CHF 35'559.60

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  • Kosten Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.

  • Reisekosten Die Reisekosten sind in den Nebenkosten nach § 11 Nummer 11.1 enthalten und werden nicht separat vergütet.

  • Nebenkosten Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise bar in CHF zu bezahlen. Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten.

  • Sachverständigenkosten Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.