Fenster. Sanitätsräume müssen über ausreichend dimensionierte Fenster verfügen. Die Fenster müssen durch das eingesetzte Personal geöffnet bzw. geschlossen werden können und dürfen zumindest im geschlossenen Zustand von außen nicht einsehbar sein.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) – Sanitätsdienste, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) – Sanitätsdienste