Erstantrag. Vor der erstmaligen Inanspruchnahme des mobilen Arbeitens erklärt die/der Beschäftigte mit einem Erstantrag (Anlage 1), dass die in Ziff. 3 a) bis 3 e) genannten Voraussetzungen vorliegen und sie/er mit den Bedingungen des mobilen Arbeitens einverstanden ist. Die Teilnahme am mobilen Arbeiten ist vor Aufnahme der Tätigkeit durch die/den Vorgesetze/n im Formular zu genehmigen. Das Formular wird in die Personalakte aufgenommen.
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Sources: Dienstvereinbarung Über Mobiles Arbeiten, Dienstvereinbarung Über Mobiles Arbeiten