Erdgas. Gasturbinen, Gaskraftwerke, Brennstoffzelle Erdgas, BHKW Erdgas. Sonstige fossile Energieträger Mischfeuerungsanlagen, Heizkraftwerke, KWK-Anlagen, Heizöl, Synthesegase, Grubengas (sofern nicht nach EEG-gefördert), Methanol, GuD-Kraftwerk (wenn Erdgas als Einsatzstoff, dann unter „Erdgas“), Hybridkraftwerke (IGCC-Anlagen), Kombikraftwerke. Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG sind Wasserkraft (einschl. Wellen-, Gezeiten-, Salzgra- dienten- und Strömungsenergie, jeweils nach bestimmten Anforderungen), Windenergie (onshore / offshore), solare Strahlungsenergie in Form von PV-Anlagen und Solarthermie, Geothermie, Energie aus Biomasse (nach Biomasseverordnung) einschließlich Biogas und Biomethan sowie Deponie-, Klärgas- und Grubengas. Sonstige erneuerbare Energien Sonstige Erneuerbare Energien sind Erneuerbare Energien, die nach EEG 2018 weder förderfähig sind noch in der jeweiligen Anlage nach EEG 2018 gefördert werden; z. B. Wasserkraft, die nicht vom EEG 2018 gefördert wird (Anlagengröße), sonstige solare Strahlungsenergie, Energie aus sonstiger Biomasse einschließlich Biogas und Biomethan31, Deponiegas und Klärgas (Anlagengröße) sowie Energie aus dem biologisch abbaubaren Anteil (per Konvention 50 %) von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Anlagenbetreiber haben für Strom aus diesen Anlagen weder einen Vergütungsanspruch noch einen Anspruch auf eine Marktprämie nach dem EEG 2018.
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Sources: Stromlieferungsvertrag, Supply Agreement, Supply Agreement