Entwürfe, Musterobjekte Musterklauseln
Entwürfe, Musterobjekte. An Entwürfen, Layouts und Musterobjekten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
