Empfangsgerät. 1.2.1 Der Kunde benötigt zum Empfang der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ein zugelassenes Empfangsgerät gemäß Ziffer 1.1.1. 1.2.2 Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Kunde von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver“). Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky getroffen. Sky behält sich das Recht vor Leih-Receiver jederzeit gegen Leih-Receiver mit wesentlich gleichen Funktionen auszutauschen oder deren Software zu verändern, soweit dadurch die Leistungspflichten von Sky und die Funktionen des Leih-Receivers nicht wesent- lichen beeinträchtigt werden und dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den Kunden zumutbar ist. 1.2.3 Für den Leih-Receiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Störungen beim Empfang der Sky Programme oder Zusatzdienste und Schäden des Leih-Receivers, während der Dauer des Abonnementvertrages kostenlos beseitigt werden. Dies gilt nicht, wenn Störungen oder Schäden auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde hat in diesem Fall den Leih-Receiver auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden. 1.2.4 Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages den Leih-Receiver und weitere von Sky leihweise zur Verfügung gestellte Geräte auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht auf- grund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflich- tet ist. Sky informiert den Kunden auf Anfrage über die Möglichkeiten der Rückgabe des Leih-Receivers/weiterer Geräte. Weitergehende Informationen finden sich unter der Website ▇▇▇.▇▇▇.▇▇/▇▇▇-▇▇▇▇. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Sky berech- tigt nach eigener ▇▇▇▇ bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe eine nach billigem Ermessen zu bestimmende monatliche Nutzungsentschädigung für den Leih-Receiver/weitere Geräte oder aber nach Fristsetzung zur Rückgabe mit Ablehnungsandrohung eine Schadenersatz- summe entsprechend dem Wert des Leih- Receivers/weiterer Geräte zu fordern. Gibt der Kunde den Leih-Receiver/weitere Geräte nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurück, behält sich Sky vor, entsprechenden Schadensersatz geltend zu machen. 1.2.5 Sky behält sich vor, die Software eines Digital-Receivers oder darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei durch Sky aktualisieren zu lassen. Der Kunde erkennt an, dass es in die- sem Zusammenhang zum Verlust bzw. zur Löschung von Daten/Inhalten, die der Kunde im Digital- Receiver gespeichert hat, oder zur Änderung und/oder zum Verlust unwesentlicher Funktionen kommen kann.
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Empfangsgerät. 1.2.1 Der Kunde benötigt zum Empfang der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ein zugelassenes Empfangsgerät gemäß Ziffer 1.1.1.
1.2.2 Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Kunde von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver“). Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky getroffen. Sky behält sich das Recht vor Leih-Receiver jederzeit gegen Leih-Receiver mit wesentlich gleichen Funktionen auszutauschen oder deren Software zu verändern, soweit dadurch die Leistungspflichten von Sky und die Funktionen des Leih-Receivers nicht wesent- lichen wesentlichen beeinträchtigt werden und dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den Kunden zumutbar ist.
1.2.3 Für den Leih-Receiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Störungen beim Empfang der Sky Programme oder Zusatzdienste und Schäden des Leih-Receivers, während der Dauer des Abonnementvertrages kostenlos beseitigt werden. Dies gilt nicht, wenn Störungen oder Schäden auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde hat in diesem Fall den Leih-Receiver auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden.
1.2.4 Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages den Leih-Receiver und weitere von Sky leihweise zur Verfügung gestellte Geräte auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht auf- grund aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflich- tet ver- pflichtet ist. Sky informiert den Kunden auf Anfrage über die Möglichkeiten der Rückgabe des Leih-Receivers/weiterer Geräte. Weitergehende Informationen finden sich unter der Website ▇▇▇.▇▇▇.▇▇/▇▇▇-▇▇▇▇. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Sky berech- tigt berechtigt nach eigener ▇▇▇▇ bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe eine nach billigem Ermessen zu bestimmende monatliche Nutzungsentschädigung für den Leih-Receiver/Receiver/ weitere Geräte oder aber nach Fristsetzung zur Rückgabe mit Ablehnungsandrohung eine Schadenersatz- summe Schadenersatzsumme entsprechend dem Wert des Leih- Receivers/weiterer Geräte zu fordern. Gibt der Kunde den Leih-Receiver/weitere Geräte nicht im ordnungsgemäßen Zustand Zu- stand zurück, behält sich Sky vor, entsprechenden Schadensersatz geltend zu machen.
1.2.5 Sky behält sich vor, die Software eines Digital-Receivers oder darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei durch Sky aktualisieren zu lassen. Der Kunde erkennt an, dass es in die- sem Zusammenhang zum Verlust bzw. zur Löschung von Daten/Inhalten, die der Kunde im Digital- Receiver gespeichert hat, oder zur Änderung und/oder zum Verlust unwesentlicher Funktionen kommen kann.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Empfangsgerät. 1.2.1 Der Kunde benötigt zum Empfang der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ein zugelassenes Empfangsgerät gemäß Ziffer 1.1.1.
1.2.2 Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Kunde von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver“). Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky getroffen. Sky behält sich das Recht vor Leih-Receiver jederzeit gegen Leih-Receiver mit wesentlich gleichen Funktionen auszutauschen oder deren Software zu verändern, soweit dadurch die Leistungspflichten von Sky und die Funktionen des Leih-Receivers nicht wesent- lichen beeinträchtigt werden und dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den Kunden zumutbar ist.
1.2.3 Für den Leih-Receiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Störungen beim Empfang der Sky Programme oder Zusatzdienste und Schäden des Leih-Receivers, während der Dauer des Abonnementvertrages kostenlos beseitigt werden. Dies gilt nicht, wenn Störungen oder Schäden auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde hat in diesem Fall den Leih-Receiver auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden.
1.2.4 Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages den Leih-Receiver und weitere von Sky leihweise zur Verfügung gestellte Geräte ge- stellte ▇▇▇▇▇▇ auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht auf- grund aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Kostenund Gefahrtragung verpflich- tet verpflichtet ist. Sky informiert den Kunden auf Anfrage über die Möglichkeiten der Rückgabe des Leih-Receivers/Receivers/ weiterer Geräte. Weitergehende Informationen finden sich unter der Website ▇▇▇.▇▇▇.▇▇. de/▇▇▇agb-▇▇▇▇info. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Sky berech- tigt berechtigt nach eigener ▇▇▇▇ bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe eine nach billigem Ermessen zu bestimmende bestim- mende monatliche Nutzungsentschädigung für den Leih-Receiver/weitere Geräte oder aber nach Fristsetzung zur Rückgabe mit Ablehnungsandrohung eine Schadenersatz- summe Schadenersatzsumme entsprechend dem Wert des Leih- ReceiversLeihReceivers/weiterer Geräte zu fordern. Gibt der Kunde den Leih-Receiver/weitere Geräte nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurück, behält sich Sky vor, entsprechenden Schadensersatz geltend zu machen.
1.2.5 Sky behält sich vor, die Software eines Digital-Receivers oder darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei durch Sky aktualisieren zu lassen. Der Kunde erkennt an, dass es in die- sem Zusammenhang zum Verlust bzw. zur Löschung von Daten/Inhalten, die der Kunde im Digital- Digital-Receiver gespeichert hat, oder zur Änderung und/oder zum Verlust unwesentlicher Funktionen kommen kann.
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Empfangsgerät. 1.2.1 Der Kunde benötigt zum Empfang der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ein zugelassenes Empfangsgerät gemäß Ziffer 1.1.1.. 160519_AGB_DE_STd
1.2.2 Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Kunde ein neues Empfangsgerät von Sky kaufen., Beim Kauf eines neuwertigen, aber industriell überhol- ten Gerätes von Sky ist die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln auf 12 Monate seit Ablieferung beschränkt, Schadenersatzansprüche sind darüber hinaus nach Maßga- be der Ziffer 5.4 beschränkt.
1.2.3 In Verbindung mit Programmabonnements bietet Sky ggf. Digital-Receiver oder sonstige Hardware zu reduzierten Preisen zum Kauf an. Die Kaufangebote sind in diesen Fällen untrenn- bar mit dem Abonnementabschluss verbunden. Nimmt der Kunde das Kaufangebot an, bleiben die Geräte bis zur Zahlung aller Abonnementgebühren für die vereinbarte Mindestlaufzeit des Abonnements im Eigentum von Sky. Das Kaufangebot kann auch an eine Erweiterung eines bestehenden Abonnementvertrages (Upgrade) und/oder einen Kündigungsverzicht gebunden sein. In diesen Fällen gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller Programmbeiträge bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit des erweiterten Abonnementvertrages und/oder bis zum Ende des Kündigungsverzichts.
1.2.4 Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Kun- de von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver“). Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky getroffen. Sky behält sich das Recht vor Leih-Receiver jederzeit gegen Leih-Receiver mit wesentlich gleichen Funktionen auszutauschen oder deren Software zu verändern, soweit dadurch die Leistungspflichten von Sky und die Funktionen des Leih-Receivers nicht wesent- lichen beeinträchtigt werden und dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den Kunden zumutbar ist.
1.2.3 1.2.5 Für den Leih-Receiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Störungen beim Empfang der Sky Programme oder Zusatzdienste und Schäden des Leih-Receivers, während der Dauer des Abonnementvertrages Abon- nementvertrages kostenlos beseitigt werden. Dies gilt nicht, wenn Störungen oder Schäden auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde hat in diesem Fall den Leih-Receiver auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden.
1.2.4 1.2.6 Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages den Leih-Receiver und weitere von Sky leihweise zur Verfügung gestellte gestell- te Geräte auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht auf- grund aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflich- tet verpflichtet ist. Sky informiert in- formiert den Kunden auf Anfrage über die Möglichkeiten der Rückgabe des Leih-Receivers/weiterer wei- terer Geräte. Weitergehende Informationen finden sich unter der Website ▇▇▇.▇▇▇.▇▇/▇▇▇-▇▇▇▇. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Sky berech- tigt berechtigt nach eigener ▇▇▇▇ bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe eine nach billigem Ermessen zu bestimmende monatliche Nutzungsentschädigung Nut- zungsentschädigung für den Leih-Receiver/weitere Geräte oder aber nach Fristsetzung zur Rückgabe Rück- gabe mit Ablehnungsandrohung eine Schadenersatz- summe Schadenersatzsumme entsprechend dem Wert des Leih- Receivers/weiterer Geräte zu fordern. Gibt der Kunde den Leih-Receiver/weitere Geräte nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurück, behält sich Sky vor, entsprechenden Schadensersatz geltend zu machen.
1.2.5 1.2.7 Sky behält sich vor, die Software eines Digital-Receivers oder darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei durch Sky aktualisieren zu lassen. Der Kunde erkennt an, dass es in die- sem diesem Zusammenhang zum Verlust bzw. zur Löschung von Daten/Inhalten, die der Kunde im Digital- Receiver gespeichert hat, oder zur Änderung und/oder zum Verlust unwesentlicher Funktionen kommen kann.
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Empfangsgerät. 1.2.1 Der Kunde Abonnent benötigt zum Empfang der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste Services ein zugelassenes Empfangsgerät gemäß Ziffer 1.1.1gem. Pkt. 1.1.2.
1.2.2 Soweit von Sky dem Abonnenten bei Abschluss des Sky Programmabonnements angebotenVertragsabschluss die Möglichkeit eingeräumt wird, kann der Kunde Abonnent von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements Abonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden nachfolgend „Leih-Receiver“). Die Auswahl des Gerätes Ge-rätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky getroffen. Sky behält sich das Recht vor Leih-Receiver jederzeit gegen Leih-Receiver mit wesentlich gleichen Funktionen auszutauschen oder deren Software zu verändern, soweit dadurch die Leistungspflichten von Sky und die Funktionen des Leih-Receivers nicht wesent- lichen beeinträchtigt werden und dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den Kunden zumutbar istbestimmt.
1.2.3 Für den Leih-Receiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Störungen beim Empfang Schäden am Leih-Receiver während der Sky Programme Dauer des Vertrages kostenlos beseitigt werden. Der Abonnent hat in diesem Fall nicht direkt einzugreifen, sondern das Leihgerät an Mediasat, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ zur Reparatur oder Zusatzdienste und zum Aus- tausch zu versenden. Für den Fall, dass den Abonnenten ein Verschulden an den Schäden des Leih-ReceiversReceivers trifft, während der Dauer des Abonnementvertrages kostenlos beseitigt werden. Dies gilt nichtbehält sich Sky vor, wenn Störungen die durch die Schadenssu- che und/oder Schäden auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde hat -behebung entstandenen Reparatur- und/oder Transportkosten dem Abonnenten in diesem Fall den Leih-Receiver auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder zum Austausch Rechnung zu versendenstellen.
1.2.4 Der Kunde Abonnent ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen 14 (vierzehn) Tagen nach Beendigung Be- endigung des Abonnementvertrages Vertrages den von Sky zur Verfügung gestellten Leih-Receiver und weitere von Sky leihweise zur Verfügung gestellte Geräte an Mediasat (siehe Pkt 2) zurückzusenden. Für den Fall, dass der Abonnent den Vertrag ohne wichtigen Grund kündigt oder den Abonnenten ein Verschulden an der Auflösung des Vertrages trifft, erfolgt die Rücksendung auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht auf- grund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflich- tet ist. Sky informiert den Kunden auf Anfrage über die Möglichkeiten der Rückgabe des Leih-Receivers/weiterer Geräte. Weitergehende Informationen finden sich unter der Website ▇▇▇.▇▇▇.▇▇/▇▇▇-▇▇▇▇Abonnenten. Kommt der Kunde Abonnent dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Sky berech- tigt berechtigt, nach eigener ▇▇▇▇ entweder bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe als pauschalen Schadenersatz eine nach billigem Ermessen zu bestimmende monatliche Nutzungsentschädigung angemessene Nut- zungsentschädigung für den Leih-Receiver/weitere Geräte Receiver oder aber nach Fristsetzung Aufforderung zur Rückgabe mit Ablehnungsandrohung eine Schadenersatz- summe und fruchtlosem Verstreichen der festgesetzten Frist Schadenersatz entsprechend dem Wert des Leih- Receivers/weiterer Geräte Leih-Receivers zu fordern. Gibt der Kunde Abonnent den Leih-Receiver/weitere Geräte Receiver nicht im ordnungsgemäßen in ordnungsgemäßem Zustand zurück, behält sich Sky vor, entsprechenden Schadensersatz Schadenersatz geltend zu machen. Es ist beiden Parteien un- benommen geltend zu machen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
1.2.5 Sky behält sich vor, die Software eines DigitalLeih-Receivers oder darauf gespeicherte gespei- cherte Daten jederzeit kostenfrei durch Sky aktualisieren zu lassenaktualisieren. Der Kunde Abonnent erkennt an, dass es in die- sem diesem Zusammenhang zum Verlust bzw. und/oder zur Löschung von DatenDa- ten/Inhalten, die der Kunde Abonnent im Digital- Leih-Receiver gespeichert hat, oder zur Änderung und/oder zum Verlust unwesentlicher Funktionen kommen kann.
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