Common use of Embargos Clause in Contracts

Embargos. A.7.6.9 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor- schriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Sources: Kraftfahrtversicherung

Embargos. A.7.6.9 A.6.7.7 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor- schriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Sources: Kraftfahrtversicherung

Embargos. A.7.6.9 A.8.2.6 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor- schriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.. Kein Versicherungsschutz – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – besteht für Schäden

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Sources: Kraftfahrtversicherung

Embargos. A.7.6.9 A.4.13.11 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor- schriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Sources: Kraftfahrtversicherung