Eignung. Voraussetzung für die Tätigkeit als Tagespflegperson ist die persönliche Eignung im Sinne der §§ 23 Abs. 3, 43 Abs. 2 SGB VII i. V. m. § 22 KiBiz. Die Eignung der Tagespflegeperson wird durch die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes festgestellt. Diese Feststellung der persönlichen Eignung der Tagespflegeperson sowie die Geeignetheit der Räumlichkeiten erfolgt durch Hausbesuche und persönliche Gespräche. Dabei finden nachfolgende Kriterien Berücksichtigung: Persönliche Voraussetzungen: • überzeugende Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern • Erfahrung im Umgang mit Kindern • Offenheit und Aufgeschlossenheit fremden Menschen und neuen Situationen gegenüber • Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Eltern • Kooperationsbereitschaft mit dem Jugendamt • Psychische und physische Belastbarkeit • Ausgeglichenheit, Einfühlungsvermögen für Kinder und für Eltern, Verantwortungsbewusstsein • Zuverlässigkeit, Organisationsfähigkeit • Kritikfähigkeit, Fähigkeit zur Bewältigung von Konfliktsituationen • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit Fachfragen, Fort-und Weiterbildung Grundvoraussetzungen/rechtliche Voraussetzungen • Mindestalter 21 Jahre • mindestens Hauptschulabschluss- oder vergleichbarer Schulabschluss • beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Deutsch B 2 Nachweis) • ein schriftlicher Bewerberbogen • ein aktuelles, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sofern die Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson stattfindet, ist zusätzlich ein entsprechendes Führungszeugnis für jede erwachsene, in der Haushaltsgemeinschaft lebende Person erforderlich. Die Beantragung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Fachberatung. Die Kosten trägt das Jugendamt. • ein ärztliches Attest / Nachweis Masernschutz • eine Teilnahmebescheinigung am Kurs „Erste Hilfe am Kind“ (nicht älter als 2 Jahre; mindestens 9 Unterrichtsstunden) • Teilnahmebescheinigung über eine Qualifizierung in Kindertagespflege (aktuell 160 Std./ ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 verpflichtend: 300 Std.) oder Nachweis über eine vergleichbare Qualifizierung • Hygienebelehrung durch das Gesundheitsamt • keine gegenwärtige oder vergangene Inanspruchnahme von stationärer oder ambulanter Erziehungshilfe für die eigenen Kinder • Vorlage einer schriftlichen Konzeption • regelmäßige Dokumentation über die Entwicklung des Tagespflegekindes • Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen pädagogischen Inhaltes, mindestens fünf Stunden jährlich • Regelmäßige Teilnahme an den vom Jugendamt veranstalteten Netzwerktreffen
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Sources: Richtlinien Zur Ausgestaltung Der Kindertagespflege
Eignung. Voraussetzung (1) Der Auftragnehmer versichert mit der Annahme des Auftrages, dass • sein Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden; • sein Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde; • die für die Tätigkeit Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert bzw. qualifiziert sind; • er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und ermächtigt den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. legt diese auf Verlangen des Auftraggebers vor; • er seine Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften nachgekommen ist und auch weiterhin nachkommt; • er in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz von mehr als Tagespflegperson ▇.▇▇▇ € belegt worden ist und ihm kein aktueller Verstoß gegen die persönliche Eignung o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist; • ihm nicht bekannt ist, dass im Sinne Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die sein Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen; • er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der §§ 23 Absangebotenen Leistungen erfüllet; • zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; • er die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheits- vorschriften der Berufsgenossenschaften einhält; • er die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmiss- brauch i.S.d. 3dritten Sozialgesetzbuches, 43 Absdes Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. 2 SGB VII i. V. m. § 22 KiBizdes Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält.
(2) Der Auftragnehmer sichert zu, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Eignung der Tagespflegeperson wird durch die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes festgestellt. Diese Feststellung der persönlichen Eignung der Tagespflegeperson sowie die Geeignetheit der Räumlichkeiten erfolgt durch Hausbesuche und persönliche Gespräche. Dabei finden nachfolgende Kriterien Berücksichtigung: Persönliche VoraussetzungenBelege müssen mindestens enthalten: • überzeugende Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern die Namen der für die Auftragserfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer; • Erfahrung die im Umgang mit Kindern Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie • Offenheit die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Löhne und Aufgeschlossenheit fremden Menschen Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und neuen Situationen gegenüber • Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Eltern • Kooperationsbereitschaft mit dem Jugendamt • Psychische und physische Belastbarkeit • Ausgeglichenheitvollständige, Einfühlungsvermögen für Kinder und für Elternprüffähige, Verantwortungsbewusstsein • Zuverlässigkeit, Organisationsfähigkeit • Kritikfähigkeit, Fähigkeit zur Bewältigung von Konfliktsituationen • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit Fachfragen, Fort-und Weiterbildung Grundvoraussetzungen/rechtliche Voraussetzungen • Mindestalter 21 Jahre • mindestens Hauptschulabschluss- oder vergleichbarer Schulabschluss • beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Deutsch B 2 Nachweis) • ein schriftlicher Bewerberbogen • ein aktuelles, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sofern deutschsprachige Unterlagen über die Betreuung Beschäftigungsverhältnisse im Haushalt Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben.
(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Nachunternehmer nur unter der Tagespflegeperson stattfindetVoraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt.
(6) Dem Auftragnehmer ist zusätzlich ein entsprechendes Führungszeugnis für jede erwachsenebewusst, in dass, unter bestimmten Voraussetzungen, eine wissentlich falsche Erklärung sein Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und der Haushaltsgemeinschaft lebende Person erforderlich. Die Beantragung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Fachberatung. Die Kosten trägt das Jugendamt. • ein ärztliches Attest / Nachweis Masernschutz • eine Teilnahmebescheinigung am Kurs „Erste Hilfe am Kind“ (nicht älter als 2 Jahre; mindestens 9 Unterrichtsstunden) • Teilnahmebescheinigung über eine Qualifizierung in Kindertagespflege (aktuell 160 Std./ ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 verpflichtend: 300 Std.) oder Nachweis über eine vergleichbare Qualifizierung • Hygienebelehrung durch das Gesundheitsamt • keine gegenwärtige oder vergangene Inanspruchnahme von stationärer oder ambulanter Erziehungshilfe Auftragnehmer für die eigenen Kinder • Vorlage einer schriftlichen Konzeption • regelmäßige Dokumentation über die Entwicklung des Tagespflegekindes • Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen pädagogischen Inhaltes, mindestens Dauer von bis zu fünf Stunden jährlich • Regelmäßige Teilnahme an den vom Jugendamt veranstalteten NetzwerktreffenJahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
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Sources: General Terms and Conditions