Eignung. Der Bieter muss während der gesamten Laufzeit des Vergabeverfahrens und des Rahmenvertrages zur Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen geeignet sein. Weiters dürfen gegen Bieter keine Ausschlussgründe iSd § 78 BVergG vorliegen. Die Eignungskriterien können je Los variieren, wobei die losspezifischen Anforderungen im Fall einer Angebotsabgabe für mehrere Lose kumulativ vorliegen müssen (siehe A0_Ausschreibungsübersicht TFM RV). Der Nachweis der Eignung erfolgt grundsätzlich • im Angebot (Nachweise sind mit dem Angebot abzugeben) bzw • auf Anfrage (Nachweise sind nicht abzugeben sondern auf Anfrage zu übermitteln)
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Sources: Ausschreibungsbedingungen, Ausschreibungsbestimmungen