Common use of Eignung Clause in Contracts

Eignung. Der Bieter muss während der gesamten Laufzeit des Vergabeverfahrens und des Rahmenvertrages zur Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen geeignet sein. Weiters dürfen gegen Bieter keine Ausschlussgründe iSd § 78 BVergG vorliegen. Die Eignungskriterien können je Los variieren, wobei die losspezifischen Anforderungen im Fall einer Angebotsabgabe für mehrere Lose kumulativ vorliegen müssen (siehe A0_Ausschreibungsübersicht TFM RV). Der Nachweis der Eignung erfolgt grundsätzlich • im Angebot (Nachweise sind mit dem Angebot abzugeben) bzw • auf Anfrage (Nachweise sind nicht abzugeben sondern auf Anfrage zu übermitteln)

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Sources: Ausschreibungsbedingungen, Ausschreibungsbestimmungen