Eignung der Ware Musterklauseln
Eignung der Ware. Der Verwendungszweck der Ware und die hieraus folgenden Anforderungen an die Beschaffenheit derselben liegt im Bereich der Fachkunde und Verantwortung des Käufers. Der Verkäufer haftet nicht für die Marktgängigkeit, Eignung oder die Verwendbarkeit der Ware für einen bestimmten Zweck, es sei denn, er hätte eine solche Haftung ausdrücklich übernommen.
