EIGENHEIM Musterklauseln
EIGENHEIM. Besondere Versicherungsbedingungen für die Eigenheimversicherung Wertanpassung nach dem Baukosten-Index bzw. nach dem Index der Verbraucherpreise
EIGENHEIM. Besondere Versicherungsbedingungen für die Eigenheimversicherung
EIGENHEIM. Als ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ gilt ein Wohnhaus mit einer Wohnung oder mit höchstens zwei Wohnungen, wenn die Wohnung bzw. eine der beiden Wohnungen zur regelmäßigen Benützung durch den Eigentümer des Wohnhauses be- stimmt ist. Als Eigenheim gilt auch ein Gebäude, das neben einer Wohnung auch Räume mit einem anderen Verwendungszweck enthält, wobei das Gesamtausmaß dieser Räume 30 m² nicht unter- bzw. 150 m² nicht über- schreiten darf. Diese Räume müssen im Regelfall in sich abgeschlossen sein und dürfen nicht als Zweitwohnsitz verwendet werden.
