Durchführung des Auftrages Musterklauseln

Durchführung des Auftrages. 2.1 Sofern nicht anderweitig vereinbart, werden Leistungen unter Beachtung der hierfür zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Vorschriften erbracht. TÜV SÜD ist berechtigt, die Methode oder die Art der Untersuchung oder Prüfung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen, soweit keine entgegenstehenden Abmachungen in Textform vereinbart wurden oder soweit zwingende Vorschriften nicht eine bestimmte Vorgehensweise erfordern. Keine Verantwortung wird übernommen für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrundeliegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften, sofern nicht ausdrücklich und in Textform etwas anderes vereinbart ist.
Durchführung des Auftrages. Die ISKA GmbH schuldet ausschließlich die vertraglich genau festgelegten Leistungen, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht werden. Die ISKA GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der den Aufträgen zugrunde liegenden Gesetze, Richtlinien und Normen. Bei der Erteilung des Auftrages wird das Auftragsvolumen schriftlich festgelegt. Falls sich bei der ordnungs- gemäßen Durchführung des Auftrages notwendige Änderungen oder Überschreitungen des vereinbarten Auftragsvolumens ergeben sollten, ist die ISKA GmbH berechtigt, diese aufgrund der vorliegenden AGB auch ohne schriftlichen Auftrag vorzunehmen, sofern das zuletzt vereinbarte Entgelt nicht um >10% über- schritten wird. Überschreitet die Modifikation 10% dann sind diese vor Erbringung der zusätzlichen Leistung schriftlich zu vereinbaren. Erhöht sich durch diese Modifikation des Auftragsumfanges das zuletzt vereinbar- te Entgelt um mehr als 50%, so ist der Auftraggeber berechtigt, binnen drei Tagen ab Bekanntgabe des neuen Entgeltes vom Vertrag zurück zu treten. Der Auftraggeber hat aber für den bereits erbrachten Leis- tungsumfang eine Vergütung in der dafür vereinbarten Höhe zu entrichten. Die ISKA GmbH übernimmt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung und die Funktionsfä- higkeit der ausschließlich auf technische Sicherheit überprüften Objekte, sofern dies nicht ausdrücklich Auf- tragsinhalt ist. Insbesondere werden Konstruktion, Werkstoffauswahl und Bau von Geräten und Anlagen nur dann einer Prüfung unterzogen, wenn sich ein Auftrag speziell auf eine derartige Leistung richtet. Dies gilt in gleicher Weise auch für Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften. Der Auftraggeber hat die ISKA GmbH bereits bei Auftragserteilung sämtliche erforderlichen Unterlagen vor- zulegen, für sämtliche erforderliche Genehmigungen und Freigaben zu sorgen, jederzeit auftragsbezogene Auskünfte zu erteilen und vor Beginn des Auftrags die hierzu notwendigen Vorbereitungen zu treffen, insbe- sondere das Auftragsobjekt zugänglich zu machen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die erforderlichen Unterlagen oder Genehmigungen rechtzeitig bereitzu- stellen. Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten trotz Fristsetzung durch die ISKA GmbH nicht nach, so ist der Vertrag mit Fristablauf aufgehoben. Die ISKA GmbH ist in diesem Fall berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Die ISKA GmbH ist nicht verpfli...
Durchführung des Auftrages. 4.1. Die TPA KKS GmbH schuldet ausschließlich die vertrag- lich genau festgelegten Leistungen, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht werden. Die TPA KKS GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der den Aufträgen zugrundeliegenden Ge- setze, Richtlinien und Normen.
Durchführung des Auftrages. 2.1 Die von der SWH angenommenen Aufträge werden nach den aner- kannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung des Standes der Technik und - soweit nicht entgegenstehende Abmachungen in Textform verein- bart sind - in der bei der SWH üblichen Handhabung durchgeführt. Keine Verantwortung wird übernommen für die Richtigkeit der der Ausführung zugrundeliegenden Richtlinien und Normen, sofern nicht ausdrücklich und in Textform etwas Anderes vereinbart ist.
Durchführung des Auftrages. 3.1 Der Auftrag wird durch den AN unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen nach den anerkannten Regeln der Technik unter Zugrunde- legung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik sowie un- ter Verwendung vorhandener und/oder während der Dauer des Auf- trags gewonnener eigener Erkenntnisse und Erfahrungen durchge- führt.
Durchführung des Auftrages. 3.1 Die von B&K angenommenen Aufträge werden durchgeführt nach den anerkannten Regeln der Technik und –soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind –in der bei B&K üblichen Handhabung. Keine Verantwortung wird übernommen für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrundeliegenden Sicherheitsprogrammen oder Sicherheitsvorschriften, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Durchführung des Auftrages. 2.1 Die von HAUSER ENGINEERING angenommenen Aufträge werden durchgeführt bzw. Gutachten werden erstellt nach den anerkannten Regeln der Technik und - soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind - in der bei HAUSER ENGINEERING üblichen Handhabung. Keine Verantwortung wird übernommen für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrundeliegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Durchführung des Auftrages. 3.1 Die von KPS angenommenen Aufträge werden durchgeführt bzw. Gutachten werden erstellt nach den anerkannten Regeln der Technik und – soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind – in der bei KPS üblichen Handhabung. Keine Verantwortung wird übernommen für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrundeliegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Durchführung des Auftrages. Der Auftragnehmer hat folgende Pflichten:
Durchführung des Auftrages. 2.1 Die von der Sach-Verständigen-Stelle angenommenen Aufträge werden durchgeführt bzw. Gutachten werden erstattet nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik unter Berücksichtigung des Standes der Technik und - soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind - in der bei der Sach-Verständigen-Stelle üblichen Handhabung. Keine Verantwortung wird übernommen für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrundeliegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.