Deckmeldung Musterklauseln

Deckmeldung. Die Züchter sind verpflichtet, jeden Deckakt mittels Deckbescheinigung innerhalb einer Woche dem HZW und der Zuchtbuchstelle zu melden. Die Veröffentlichung auf der KTR-Homepage erfolgt durch den HZW. Deckrüdenbesitzer haben jeden Deckeinsatz ihres Rüden außerhalb des KTR ebenfalls dem Hauptzuchtwart zu melden.
Deckmeldung. PFLICHTEN DES HÜNDINNENBESITZERS
Deckmeldung. Der Deckrüdenbesitzer bestätigt auf der Deckmeldung den Deckakt mit seiner Unterschrift und in- formiert unverzüglich seinen Landesgruppen-Zuchtwart über den erfolgten oder nicht erfolgten Deckakt. § 10 PFLICHTEN DES HÜNDINNENBESITZERS
Deckmeldung. Der Deckrüdenbesitzer bestätigt den Deckakt auf der Deckbescheinigung, die der Züchter dem Hauptzuchtwart des PRTCD übersenden muss.
Deckmeldung. Der Rüdenbesitzer bestätigt den Deckakt auf der Deckbescheinigung, die der Züchter der Zuchtbuchstelle des KLZV e.V. inner- halb von 8 Tage übersenden muss. Künstliche Besamung ist zur Verbesserung der Rasse nur in Ausnahmefällen möglich. Sie bedarf der Genehmigung durch die Zuchtkommission des KLZV e.V. die danach erforderlichen Atteste sind an den KLZV e.V. zu übersenden.(5) Hündinnen, die im Eigentum oder Besitz von Personen stehen, die im Zuchtbuch oder Register des KLZV e.V. gesperrt sind, dürfen nicht zur Zucht herangezogen werden.
Deckmeldung. Der Züchter ist verpflichtet, jeden Deckakt mittels Deckbescheinigung innerhalb einer Woche dem Zuchtwart zu melden. Deckrüdenbesitzer müssen jeden Deckakt ihres Hundes, auch von ausländischen Hündinnen, dem Zuchtwart melden. Dem Hündinnenbesitzer ist nach erfolgtem Deckakt eine Deckbescheinigung samt Kopie der Ahnentafel auszuhändigen. Hierzu sind die vom ÖKV aufgelegten Formulare zu verwenden.