Dauer der Gewährleistung Musterklauseln

Dauer der Gewährleistung. Die Haftungsvereinbarung muss vor Beginn der Arbeiten mit den Gewährleistungs-Partnern schriftlich abgeschlossen werden. Sie beträgt 5 Jahre nach nachgewiesener Fertigstellung, längstens jedoch 5 1/4 Jahre nach nachgewiesenem Kauf der Produkte der Gewährleistungs-Partner.
Dauer der Gewährleistung. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate ab dem Auslieferungsdatum. Anderslautende Vereinbarungen gegenüber Dritten erlauben keinen Rückgriff auf MMAG.
Dauer der Gewährleistung. MT gewährleistet die sorgfältige Ausführung der Wartung und die mängelfreie Beschaffenheit der Ersatzteile.
Dauer der Gewährleistung. Die Gewährleistung für Wartung und Ersatzteile dauert 1 Jahr ab Durchführung bzw. Einbau. Sie erlischt in jedem Fall mit Beendigung des Vertrages. Sie erlischt zudem, wenn am Produkt ohne Einverständnis von MT durch Dritte Wartungen, Eingriffe und/oder Änderungen vorgenommen werden. Dies gilt auch, wenn Wartungen und Reparaturen, die MT empfohlen hat, abgelehnt oder unterlassen werden.
Dauer der Gewährleistung. Die Gewährleistung beträgt für alle erbrachten Lieferungen und Leistungen 5 Jahre.
Dauer der Gewährleistung. Die Haftungsvereinbarung ist vor Beginn der Arbeiten mit dem System- partner abzuschließen. Die Sachmängelhaftung beginnt mit der Fertig- stellung der Terrassen bzw. Balkonbelagskonstruktion im Bauobjekt. Der Haftungsnehmer hat die Fertigstellung unverzüglich gegenüber dem Haftungsgeber schriftlich anzuzeigen. Die Haftungsdauer beträgt 5 Jahre ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung.
Dauer der Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung der Software bzw. bei Überlassung von PC-Hardware ab Lieferung der PC-Hardware nebst Software.
Dauer der Gewährleistung. (§ 12 Nr. 1 Abs. 3 Satz 1)
Dauer der Gewährleistung. Die Gewährleistung von FBTQ dauert ein Jahr ab Mitteilung des Arbeitsergebnisses. Jegliche Gewährleistungsansprüche sind verwirkt, wenn der Kunde das Arbeitsergebnis ohne Zustimmung von FBTQ abändert oder darin ausgesprochene Empfehlungen nicht befolgt.
Dauer der Gewährleistung. Die Dauer der Gewährleistung für einmalig zu er- bringende Leistungen beträgt drei Monate ab er- folgreicher Abnahme. Für Dauerleistungen endet die Gewährleistung mit der Beendigung der jeweiligen Leistung.