Datensammlung Musterklauseln
Datensammlung. 4 Leistungen der DGAI
(1) Die DGAI übernimmt die Sammlung und Auswertung der ihr übermittelten anonymisierten Daten auf der Grundlage der jeweils aktuellen Version der in § 2 (1) definierten Datensätze. Für die Teilnehmer am Deutschen Reanimationsregister entstehen hierfür Gebühren gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung (siehe An- lage).
(2) In den allgemeinen Leistungen ist der routinemäßige Import über die von der DGAI festgelegten Schnittstellen enthalten.
Datensammlung. Datenschutz.
7.1 Der Dienstleister darf Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder durch die sie identifiziert, kontaktiert oder lokalisiert werden kann, die von Bitdefender zur Verfügung gestellt oder vom Dienstleister im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erlangt werden („Personenbezogene Daten von Bitdefender“) nur verarbeiten und nutzen, um seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen. Der Dienstleister beschränkt die Offenlegung der personenbezogenen Daten von Bitdefender streng auf die Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter des Dienstleisters oder Auftragnehmer eines Unterauftragsverarbeiters, denen der Zugang zu den personenbezogenen Daten von Bitdefender erlaubt ist, und stellt in jedem Fall sicher, dass die Empfänger nur diejenigen sind, die über diese Informationen verfügen müssen, und zwar nur in dem Umfang, der für die Erfüllung dieser Verpflichtungen erforderlich ist. Der Dienstleister stellt sicher, dass seine Mitarbeiter, Auftragnehmer und Dritte, die die personenbezogenen Daten von Bitdefender verarbeiten, rechtzeitig und angemessen eine Datenschutzschulung erhalten haben und an Geheimhaltungspflichten gebunden sind, die nicht weniger streng sind als die in dieser Vereinbarung enthaltenen. Der Dienstleister darf die personenbezogenen Daten von Bitdefender nicht verkaufen, vermieten oder verpachten.
7.2 Bitdefender gestattet es dem Dienstleister nicht, die personenbezogenen Daten von Bitdefender zu verwenden, die vom Dienstleister gesammelt werden könnten, außer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. Und wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten an Bitdefender übermittelt, muss dies in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen geschehen.
7.3 Der Dienstleister sichert zu und gewährleistet, dass (i) er sämtliche geltenden Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz und Privatsphäre einschließlich der EU-Gesetzgebung (VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)) sowie US-Gesetzgebung achtet und einhält (ii) er wird keine Informationen oder Daten sammeln und speichern, es sei denn, diese für die Erbringung der im Auftrag genannten Dienstleistungen erforderlich sind, (iii) er die gesammelten Daten verwenden wird, Daten, die erhoben werden, nur wenn diese für die Erfüllu...
Datensammlung. (1) Die Einrichtung erklärt mit Vertragsabschluss ihre Teilnahme an dem Datensammlungsprojekt der Deutschen Schmerzgesellschaft. Sie füllt ihre Anmelde- und Strukturdaten aus, erhält eine Bestätigung und druckt dann den vorbereiteten Vertrag aus. Nach Zahlung des ihr in Rechnung gestellten Betrages erhält sie eine Freischaltung für die Teilnahme an KEDOQ-Schmerz. Sie kann dann mit ihren Zugangsdaten ihre Daten hochladen.
(2) Zur Datenlieferung nutzt die Einrichtung ihren Zugang über eine gesicherte Internetverbindung. Nach jeder Datenlieferung wird ein Vollständigkeits- und Plausibilitätsprotokoll erstellt. Dies greift auf die von der KEDOQ-Kommission der Deutschen Schmerzgesellschaft definierten Vollständigkeitskriterien zurück. Da- nach werden komplette Datensätze akzeptiert, fehlerhafte Datensätze aussortiert und überarbeitungsfähige aufgelistet.
(3) Wenn Datensätze doppelt geliefert werden, überarbeitet oder aus Versehen, wird jeweils der neuere Datensatz gespeichert.
