Consulting. 7.1 Ist nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart, schuldet Exasol im Rahmen des Consultings kein bestimmtes Ergebnis und übernimmt keine Verpflichtung bzgl. der Erreichung der vom Vertragspartner ggf. verfolgten Ziele. Consulting-Leistungen erfordern im Regelfall keine lokale Präsenz beim Vertragspartner und können remote erbracht werden. 7.2 Für Consulting-Leistungen werden Pauschalpreise entsprechend dem im Angebot vereinbarten Servicepaket in Rechnung gestellt. 7.3 Arbeitsergebnisse: Ist nichts Abweichendes vereinbart, erhält der Vertragspartner an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse über den internen Gebrauch hinaus zu verwenden oder – soweit dies nicht innerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung liegt – Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Evaluation Agreement
Consulting. 7.1 Ist nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart, schuldet Exasol im Rahmen des Consultings kein bestimmtes Ergebnis und übernimmt keine Verpflichtung bzgl. der Erreichung der vom Vertragspartner ggf. verfolgten Ziele. Consulting-Leistungen Consulting−Leistungen erfordern im Regelfall keine lokale Präsenz beim Vertragspartner und können remote erbracht werden.
7.2 Für Consulting-Leistungen Consulting−Leistungen werden Pauschalpreise entsprechend dem im Angebot vereinbarten Servicepaket in Rechnung gestellt.
7.3 Arbeitsergebnisse: Ist nichts Abweichendes vereinbart, erhält der Vertragspartner an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse über den internen Gebrauch hinaus zu verwenden oder – soweit dies nicht innerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung liegt – Dritten zugänglich zu machen.
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