CLIP-no-Screening Musterklauseln
CLIP-no-Screening. Die Funktion CLIP-no-Screening ermöglicht es dem Kunden, unter Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben beliebige Rufnummern in das öffent- liche Telekommunikationsnetz zu übermitteln. Dabei wird die von der Vermittlungs- stelle vorgenommene Prüfung der Rufnummern (screening) abgeschaltet. Der Kunde muss ein Nutzungsrecht an allen übermittelten Rufnummern haben. Deut- sche Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium- Dienste sowie Nummern für Kurzwahl-Sprachdienste dürfen nicht als Rufnummer übermittelt werden. Der Kunde ist für die Einhaltung aller mit der Verwendung der zusätzlichen Rufnummer verbundenen rechtlichen Pflichten verantwortlich.
