Bestimmungen und Vorschriften Musterklauseln
Bestimmungen und Vorschriften. Der NB beauftragt geeignete Fachfirmen mit dem Anschluss der Kundenanlage an sein Netz.
Bestimmungen und Vorschriften. Anschlussprozess und anschlussrelevante Unterlagen
Bestimmungen und Vorschriften. Darüber hinaus gelten die unter Abschnitt „Zitierte Normen und andere Unterlagen" genannten Unterlagen als Grundlage bei der Bewertung von EZA.
Bestimmungen und Vorschriften. Keine weiteren Ergänzungen zur VDE-AR-N 4110
Bestimmungen und Vorschriften. Keine Ergänzungen
Bestimmungen und Vorschriften. Die vom Kunden bereitzustellenden Einrichtungen müssen die nachfolgenden Anschlussbedingungen erfüllen. Der Einsatz von anderen als in diesen Anschlussbedingungen aufgeführten Einrichtungen ist nur im Einvernehmen mit der enm möglich. Der Kunde verpflichtet sich, die Einhaltung der Anschlussbedingungen sicherzustellen und auf Anforderung nachzuweisen. Er gewährleistet, dass auch diejenigen, die neben ihm den Anschluss nutzen, dieser Verpflich- tung nachkommen. Die enm behält sich vor, eine Kontrolle der Einhaltung der Anschlussbedingungen vorzu- nehmen. Werden Mängel festgestellt, so kann die nachgelagerte Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt werden. Durch die Kontrolle der Kundenanlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilnetz übernimmt die enm keine Haftung für die Mängelfreiheit der Kundenanlage.
Bestimmungen und Vorschriften. Neue Netzanschlüsse an das Mittelspannungsnetz von wesernetz werden nur über Erdkabel errichtet. Das Kabel muss in die Erde verlegt werden. Isolierte Sternpunkterdung (OSPE)
Bestimmungen und Vorschriften. Der Anschlussnehmer stellt sicher, dass die angeschlossenen Kundenanlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie dieser TAB errichtet, betrieben und instand gehalten werden. Er verpflichtet sich, die Einhaltung der Anschlussbedingungen sicherzustellen und auf Anforderung von Solvay jederzeit geeignet nachzuweisen. Zur Vermeidung unzulässiger Rückwirkungen auf Einrichtungen der Solvay bzw. Dritter ist Solvay berechtigt, die Kundenanlagen auch nach ihrer Inbetriebsetzung jederzeit nach Rücksprache mit dem Anschlussnehmer zu überprüfen. Die Haftung durch den Anschlussnehmer für die Mängelfreiheit der Kundenanlage sowie die bestehenden Rechte der Solvay bleiben hiervon unberührt. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind in der Anlage 1 dieser TAB einige technische bzw. verwaltungstechnische Vorschriften und Regelungen aufgeführt.
Bestimmungen und Vorschriften. Netzanschlüsse an das Mittelspannungsnetz (MS-Netz) werden üblicherweise ab einem Leistungsbedarf von 300 kVA errichtet. Ein MS- Anschluss, dessen Netzanschlussleistung (NAL) diese Grenze unterschreitet, wird auf ausdrücklichen Kundenwunsch hergestellt; jedoch weisen die N.MD vorsorglich darauf hin, dass hierbei eine unwirtschaftliche Situation für einen der Vertragspartner zu erwarten ist und es daher besonderer Vereinbarungen bedarf. Die N.MD betreiben flächendeckend ein 10-kV- Netz sowie in Teilbereichen des Versor- gungsgebietes auch ein 30-kV- Netz. Eine Entscheidung, in welcher Spannungsebene ein Anschluß durch die N.MD angeboten wird, wird anhand des Anschlußantrages getroffen. Die Spannungsebene 30 kV wird üblicherweise nur für größere Anschluss¬leistungen ab ca. 3 MVA genutzt.
