Besondere Bestimmungen Personalvermittlung Musterklauseln

Besondere Bestimmungen Personalvermittlung. Für alle Personalvermittlungsverträte („PVV“) der JaB‘S GmbH mit dem Auftraggeber gelten insbesondere die folgenden Be- dingungen: 1. Die JaB‘S GmbH verpflichtet sich, für den Auftraggeber Kandi- daten / Kandidatinnen für die jeweils vom Auftraggeber benann- ten Positionen/Funktionen zu suchen und damit dem Auftrag- geber den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem Kandida- ten / der Kandidatin zu ermöglichen und/oder den Abschluss des Vertrages zu vermitteln. Erforderliche Informationen und Unterlagen stellt der Auftraggeber zur Verfügung, insbesondere Anforderungsprofile für die Stellenausschreibung sowie Höhe und Zusammensetzung der Vergütung für die Stelle. 2. Die JaB‘S GmbH übernimmt im Rahmen der Personalvermitt- lung die zur Suche nach geeigneten Kandidaten / Kandidatin- nen notwendigen Maßnahmen. Die Entscheidung über den Um- fang und die Durchführung der Maßnahmen liegt im Ermessen der JaB‘S GmbH. Die Kosten trägt die JaB‘S GmbH, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist (vgl. §§ 2 und 3).
Besondere Bestimmungen Personalvermittlung. Für alle Personalvermittlungsverträte („PVV“) der PB Personal GmbH mit dem Auftraggeber gelten insbesondere die folgenden Bedingungen: 1. Die PB Personal GmbH verpflichtet sich, für den Auftraggeber Kandidaten / Kandidatinnen für die jeweils vom Auftraggeber benannten Positionen/Funktionen zu suchen und damit dem Auftraggeber den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem Kandidaten / der Kandidatin zu ermöglichen und/oder den Ab- schluss des Vertrages zu vermitteln. Erforderliche Informatio- nen und Unterlagen stellt der Auftraggeber zur Verfügung, ins- besondere Anforderungsprofile für die Stellenausschreibung sowie Höhe und Zusammensetzung der Vergütung für die Stel- le. 2. Die PB Personal GmbH übernimmt im Rahmen der Personal- vermittlung die zur Suche nach geeigneten Kandidaten / Kandi- datinnen notwendigen Maßnahmen. Die Entscheidung über den Umfang und die Durchführung der Maßnahmen liegt im Ermes- sen der PB Personal GmbH. Die Kosten trägt die PB Personal GmbH, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist (vgl. §§ 2 und 3).
Besondere Bestimmungen Personalvermittlung. Für alle Personalvermittlungsverträge („PVV“) der QUIP AG mit dem Auftraggeber gelten insbesondere die folgenden Bedin- gungen: 1. Die QUIP AG verpflichtet sich, für den Auftraggeber Kandidaten / Kandidatinnen für die jeweils vom Auftraggeber benannten Positionen/Funktionen zu suchen und damit dem Auftraggeber den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem Kandidaten / der Kandidatin zu ermöglichen und/oder den Abschluss des Vertra- ges zu vermitteln. Erforderliche Informationen und Unterlagen stellt der Auftraggeber zur Verfügung, insbesondere Anforde- rungsprofile für die Stellenausschreibung sowie Höhe und Zu- sammensetzung der Vergütung für die Stelle. 2. Die QUIP AG übernimmt im Rahmen der Personalvermittlung die zur Suche nach geeigneten Kandidaten / Kandidatinnen notwendigen Maßnahmen. Die Entscheidung über den Umfang und die Durchführung der Maßnahmen liegt im Ermessen der QUIP AG. Die Kosten trägt die QUIP AG, soweit nicht nachfol- gend etwas anderes bestimmt ist (vgl. §§ 2 und 3).