Beschaffenheitsvereinbarung Musterklauseln

Beschaffenheitsvereinbarung. Die Parteien vereinbaren eine Beschaffenheit des Kaufgegenstands, die sich aus einem auf Kosten des Käufers einzuholenden DEKRA- Gutachten (DEKRA-Siegel) ergibt. Dieses einzuholende DEKRA-Siegel wird zum Gegenstand dieser Vereinbarung gemacht.
Beschaffenheitsvereinbarung. Als Beschaffenheit der Auktionspferde sind die im Auktionskatalog angegebenen Abstammungen sowie Angaben zum Geschlecht, zur Farbe, zum Geburtsjahr und zu den im Auktionskatalog verzeichneten Eigenleistungen vereinbart. Sofern im Übrigen darüber hinausgehend im Auktionskatalog bildliche Darstellungen der Pferde und/oder ein Kurzkommentar abgedruckt sind, handelt es sich nicht um Bestandteile der Beschaffenheitsvereinbarung. Es handelt sich nicht um Willens- sondern um Wissenserklärungen im Sinne subjektiver Meinungsäußerungen. Dies gilt auch für Angaben zur Begabung eines Pferdes für etwaige künftige Nutzungen. Eine Vereinbarung über bestimmte Fähigkeiten der Tiere erfolgt durch diese Angaben nicht. Der Verkäufer übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben. Die Verkäufer haben ihre Pferde vor der Anlieferung zur Vorbereitung auf die Auktion klinisch und röntgenologisch (mit Ausnahme der Fohlen) untersuchen lassen. Die röntgenologische Untersuchung umfasst die Standardübersichtsaufnahmen (Huf vorne beidseits 90° zentriert auf das Hufgelenk; Zehe vorne beidseits 90° zentriert auf das Fesselgelenk; Oxspringaufnahmen vorne beidseits mit Abbildung des Fesselgelenkspaltes; Zehe hinten beidseits 90°; Sprunggelenke beidseits 0°, 45° und 115°; Kniegelenke beidseits 90°- 110° und 180° gleichgroß = PA). Über die erhobenen klinischen und röntgenologischen Befunde haben die Verkäufer einen Bericht des untersuchenden Tierarztes erstellen zu lassen, der von den Auktionstierärzten der Trakehner GmbH beurteilt worden ist. Diese erstellen über ihre Befundung der Röntgenbilder ein Protokoll. Dieses Protokoll, die Röntgenbilder und der Bericht über die klinischen Befunde, liegen im Tierarztbüro aus und können von jedem Interessenten und dem von ihm beauftragten Tierarzt eingesehen werden. Die objektiven Daten/Befunde des klinischen Untersuchungsprotokolls sowie die auf den Röntgenbildern dargestellten objektiven Befunde, sind ebenfalls als Beschaffenheit vereinbart. Soweit darüber hinausgehend im tierärztlichen Bericht Bewertungen, Klassifizierungen und/oder Prognosen enthalten sind, werden diese nicht zum Gegenstand der Beschaffenheitsvereinbarung, sondern stellen subjektive Meinungsäußerungen des Attestausstellers dar. Die Trakehner GmbH/Veranstalterin und der Verkäufer weisen darauf hin, dass über den vorstehend genannten und im tierärztlichen Untersuchungsprotokoll verzeichneten Untersuchungsumfang hinausgehende Untersuchungen möglich sind, die...
Beschaffenheitsvereinbarung. 1. Äußere Beschaffenheitsmerkmale: Alter:________________Geschlecht_________________Farbe_____________
Beschaffenheitsvereinbarung. 18.1.1 Eine Abweichung der Vertragsleistung von vertraglich vereinbarten Spezifikationen ist stets ein Sachmangel.
Beschaffenheitsvereinbarung. Der AG erklärt sich mit der vorbeschriebenen Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik einverstanden. Die Verpflichtung des AN, im Übrigen ein mangelfreies Werk zu erstellen, bleibt hiervon unberührt.
Beschaffenheitsvereinbarung. Die Leistungsbeschreibungen, insbesondere Angaben in den Mediainformationen, gelten als Beschaffenheitsvereinbarungen und sind abschließend. Die angegebenen Daten zur Reichweite, insbesondere auch Besucherzahlen, sind jedoch nur Messungen für den jeweils genannten Zeitpunkt und unterliegen aufgrund der starken Dynamik im Internet großen Schwankungen. Bestimmte Besucherzahlen können daher nicht zugesagt werden, sondern nur ein stetiges Bemühen, diese auf hohem Niveau zu halten und zu erhöhen. Weitere Funktionalitäten sind von xxxxxxxxxxxxxxx.xx nicht geschuldet.
Beschaffenheitsvereinbarung. Als vereinbarte Beschaffenheit des Pflanzgutes gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt ausschließlich Folgendes:
Beschaffenheitsvereinbarung. Die Parteien vereinbaren zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs des Pferdes folgende Alter: ..................... Geschlecht: ........................................ Farbe: ....................................... Abzeichen: ................................................................................................................................................. Abstammung: ................................................................................................................................................. In einem Zuchtbuch eingetragen ja / nein. Vereinbart wird der Gesundheitszustand, der sich aus der tierärztlichen Untersuchung durch den Tierarzt Dr. ergibt. Der Inhalt des aufgrund der tierärztlichen Untersuchung angefertigten tierärztlichen Gutachtens wird zum Bestandteil des Vertrages gemacht. Die dort getroffenen tierärztlichen Feststellungen zum Gesundheitszustand des Pferdes bestimmen die gesundheitliche Beschaffenheit des Pferdes. Ausführungen im tierärztlichen Gutachten zum Verwendungszweck werden nicht Inhalt des vorliegenden Vertrages. Das Pferd ist geimpft worden gegen ........................................................................................................................................ (s. Eintragungen im Impfpass/Pferdepass) Xxxxxxxxx: ja, letztmalig am ...................... mit / nein Das Pferd hat während der Besitzzeit beim Verkäufer keine Krankheiten / folgende Krankheiten gehabt: ........................................................................................................................... - zutreffendes eintragen -) ...................................................................................................... Das Pferd wird verkauft, wie besichtigt und zur Probe geritten. Hinsichtlich der reiterlichen bzw. sportlichen Beschaffenheit wird der Zustand als vertraglich vereinbart zugrunde gelegt, der sich nach Besichtigung des Pferdes und/oder nach Proberitt durch den Käufer darstellt. Insoweit erfolgt der Verkauf unter vollständigem Ausschluss jeglicher Haftung. Von den vorstehenden Rechtsbeschränkungen ausgenommen ist eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist. Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen gelten die vorstehenden Rechtsbeschränkungen auch nicht für eine Haftung bei grob fahrlässig verursachten Schäden und nicht für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit), die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflic...
Beschaffenheitsvereinbarung. 1. Die nachfolgend aufgeführten Verkaufsstandards für Ebersamen sind die zwischen der BHZP und dem jeweiligen Käufer vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale des jeweiligen Kaufvertrages. Weitere Beschaffenheitsmerkmale u.a. im Hinblick auf Güte, Hygiene, sonstige Umstände oder Eigenschaften des Ebersamens sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages und des Erfüllungsanspruches oder einer Gewährleistung aus dem Kaufvertrag.
Beschaffenheitsvereinbarung. 6.1 Als vereinbarte Beschaffenheit des Pflanz- gutes gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt ausschließlich Folgendes: Xxxxxxxxxxx 00 Telefon: 00000-000000 Geschäftsführer: 00000 Xxxxxxxxxx Telefax: 07662-912016 Xxxxxxxx Xxxxxx xxx.xxxxxx.xxx USt-Id Nr : DE 814 804 698 HRB : 700 802 Xxxxxxx Xxxxxx xxxx@xxxxxx.xxx