BERUFSSCHULE Musterklauseln
BERUFSSCHULE. Der Ausbildungsbetrieb hat den Auszubildenden an der Berufsschule anzumelden. Die Zuständige Stelle gibt Auskunft, welche Berufsschule für den Ausbildungsbetrieb zuständig ist.
BERUFSSCHULE. An dieser Stelle ist die durch den Auszubildenden während der Berufsausbildung zu besuchende Berufsschule einzutragen. Der Ausbildende (bzw. Ausbilder) hat den Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn bei der zustän- digen Berufsschule anzumelden. Auf der Website der SBK steht ein entsprechendes Formular, das bitte ausgefüllt an die örtlich zuständige Berufsschule zu schicken ist, bereit. Die tatsächlich zu besuchende Berufsschule kann von der örtlich zuständigen Berufsschule abweichen, weil nicht an jeder Schule Steuerfachklassen eingerichtet sind.
BERUFSSCHULE. Der Arbeitgeber hat dem Jugendlichen die zur Erfüllung der gesetzlichen Berufsschulpflicht notwendige Zeit zu ge- währen. Vor einem vor neun Uhr beginnenden Unterricht darf der Jugendliche nicht beschäftigt werden. An Berufsschulta- gen, an denen die Unterrichtszeit mindestens sechs Stunden einschließlich der Pausen beträgt, ist er ganz von der Arbeit freizustellen.
BERUFSSCHULE
