Bereitstellung der Software Musterklauseln

Bereitstellung der Software. Für die Bereitstellung und Nutzung der Anwendungssoftware ist eine gültige E-Mail- Adresse des Kunden erforderlich, die bei Beauftragung des Sicherheitspaketes anzugeben ist. Die Adresse darf zu diesem Zweck nicht bereits beim Vorlieferanten F-Secure im Rahmen einer unmittelbaren Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Vorlieferanten registriert sein. Die Software wird ausschließlich per Internet-Download bereitgestellt. Der Kunde erhält den zugehörigen Link per E-Mail an die bei Auftragserteilung angegebene E-Mail-Adresse. Installation: Für die Installation der Software sind Administratorrechte auf dem Endgerät erforderlich. Es wird empfohlen, anderweitige Sicherheitssoftware (z.B. Antivirenprogramme) auf dem Gerät vor Installation der Anwendung M-net Sicherheit zu deinstallieren. Sicherheitsportal: Über das Sicherheitsportal kann der Kunde die Anwendungssoftware M-net Sicherheit und die zugehörigen Lizenzen eigenständig verwalten. Der Kunde kann weitere Geräte und Nutzer im Rahmen der für das beauftragte Sicherheitspaket verfügbaren Lizenzen einrichten und Einstellungen an seine Bedürfnisse anpassen (z.B. Regeln im Familienmanager). Der Zugang zum Sicherheitsportal erfolgt mittels Online-Zugangsdaten auf Basis der bei Auftragserteilung angegebenen E-Mail-Adresse; das Kunden-Passwort wird initial von M-net vergeben und ist durch den Kunden bei erstmaliger Anmeldung zu ändern.
Bereitstellung der Software. 5.1 NeurologIQ wird dem Kunden die Software in maschinenlesbarer Form (Objektcode) bereitstellen. Der Quellcode ist nicht Gegenstand dieser Vertragsbedingungen und wird dem Kunden nicht zugänglich gemacht, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren. 5.2 Die Überlassung der Software kann auf einem Datenträger oder durch Bereitstellung zum Download im Internet erfolgen. 5.3 Für die Bereitstellung der für den Betrieb der Software erforderlichen Hard- und Softwareumgebung ist allein der Kunde verantwortlich.
Bereitstellung der Software. 1. Wir stellen Ihnen für die Dauer dieses Vertrags die Software Planfred in der von Ihnen bezahlten Version und deren aktuellsten Umfang zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt auf einem Server, der für Sie als Nutzer über das Internet erreichbar ist. 2. Die Funktionstüchtigkeit von Planfred wird von uns laufend überprüft. Sämtliche Softwarefehler werden nach Maßgabe der technischen und gestalterischen Möglichkeiten in angemessenen Zeitspannen behoben. Ein solcher Softwarefehler liegt dann vor, wenn angegebene Funktionen nicht erfüllt werden, zu falschen Ergebnissen führen bzw. die Nutzbarkeit von Planfred unmöglich machen. 3. Wir entwickeln und verbessern Planfred kontinuierlich. 4. Die Funktionstüchtigkeit der Software kann nur für Internet Browser in der aktuellen sowie vorangegangenen Version gewährleistet werden. Internet Explorer älter als Version 11 sind von der Gewährleistung explizit ausgeschlossen. Der Support für Microsoft Internet Explorer und Edge Versionen wird so lange aufrecht erhalten wie Microsoft selbst offiziell Support leistet.
Bereitstellung der Software. 2.1 oqio stellt dem Auftraggeber die Software zeitlich beschränkt auf die Laufzeit des jeweiligen Auftrags bzw. Vertrages zur Nutzung zur Verfügung. Der Auftraggeber hat das Recht, die Software über einen eigenen Internetzugang während der vereinbarten Vertragslaufzeit zu nutzen. Funktionalitäten der Software sowie die vertragliche Beschaffenheit der Software werden abschließend in Anlage 1 des Auftrags vereinbart.
Bereitstellung der Software. 2.1. Die Bereitstellung der Software erfolgt durch den Hersteller und wird dem Kunden per Download-Link zur Verfügung ge- stellt. Die Freigabe der Software zur vertragsgemäßen Nutzung in dem vereinbarten Leistungspaket erfolgt durch einen Li- zenzschlüssel, der dem Kunden gesondert zugestellt wird. 2.2. Zur Unterstützung des Kunden ist eine Onlinehilfe in die Soft- ware integriert.
Bereitstellung der Software. Siemens stellt dem Kunden die Software und ggf. das jeweilige CoL entsprechend der Beschreibung der Software zur Verfügung.
Bereitstellung der Software. 5.1. Die Software wird dem Kunden auf jährlicher Basis von Gutwin ausschließlich online als Cloud-Service (als SaaS-Lösung) zur Verfügung gestellt. 5.2. Ausschließlich die Benutzer sind zum Zugriff auf die Software berechtigt. Der Kunde wird den persönlichen und vertraulichen Charakter der Software-Zugangscodes wahren und sicherstellen, dass dieser auch von den Benutzern gewahrt wird. Der Kunde wird ▇▇▇▇▇▇ für alle Schäden schad- und klaglos halten, die Gutwin durch die Verletzung dieser Verpflichtung durch den Kunden oder durch die Benutzer entstehen. Der Kunde garantiert generell die Einhaltung des Vertrages durch die Benutzer. 5.3. ▇▇▇▇▇▇ wird nach Kräften dafür sorgen, dass ein 24/7-Zugang zur Software besteht. Sollte der Zugang zur Software aufgrund außergewöhnlicher Umstände oder aufgrund von Backup- oder Wartungsarbeiten für den gesamten oder einen Teil eines Tages (Werktag/ Arbeitsstunden) unterbrochen sein, wird ▇▇▇▇▇▇ den Kunden informieren, sobald und soweit dies vernünftigerweise möglich ist. 5.4. Sollten dringende Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssen, behält sich ▇▇▇▇▇▇ das Recht vor, den Zugang zur gesamten oder zu einem Teil der Software ohne Mitteilung vorübergehend zu unterbrechen. Eine solche vorübergehende Unterbrechung ist nicht als Vertragsverletzung durch ▇▇▇▇▇▇ anzusehen und ist jegliche diesbezügliche Haftung von Gutwin ausgeschlossen. 5.5. Gutwin haftet nicht für Unterbrechungen des Zugriffs auf die Software, die auf den Kunden oder die Benutzer zurückzuführen sind (etwa wegen einer Nutzung, die nicht den Anweisungen von Gutwin entspricht, Änderungen in der IT-Umgebung des Kunden, etc.).
Bereitstellung der Software