Common use of Begriffsbildung Clause in Contracts

Begriffsbildung. 15.1.1 Bei der Vertragsstrafe handelt es sich um eine Geldleistung des AN, die für den Fall der nicht fristgerechten Erfüllung oder der Schlechterfüllung vertragsgemäßer Verbindlichkeiten durch den AN geschuldet wird. 15.1.2 Die Vertragsstrafe fällt bei einem objektiv vertrags- oder rechtswidrigen Verhalten des AN auch dann an, wenn ihn kein Verschulden daran trifft. 15.1.3 Die Vertragsstrafe ist vom tatsächlichen Eintritt eines Schadens unabhängig. 15.1.4 Die Vertragsstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen

Begriffsbildung. 15.1.1 Bei der Vertragsstrafe handelt es sich um eine Geldleistung des AN, die für den Fall der nicht fristgerechten Erfüllung oder der Schlechterfüllung vertragsgemäßer Verbindlichkeiten durch den AN geschuldet wird. 15.1.2 Die Vertragsstrafe fällt verfällt bei einem objektiv vertrags- oder rechtswidrigen Verhalten des AN auch dann andann, wenn ihn kein Verschulden daran trifft. 15.1.3 Die Vertragsstrafe ist vom tatsächlichen Eintritt eines Schadens unabhängig. 15.1.4 Die Vertragsstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.

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