Baumschutz Musterklauseln

Baumschutz. Die Stadt gestattet dem Lippeverband die Verlegung, den Betrieb, die Unterhaltung, die Be- obachtung und die Erneuerung der Druckrohrleitungen nur nach Vorlage eines Gutachtens, welches unter Berücksichtigung des vorgesehenen Spülbohrverfahrens und nach Maßgabe der üblichen Vorhersagegenauigkeit eines Gutachtens eine erhebliche Schädigung des stra- ßenbegleitenden Bewuchses (Hecken und Kopfbäume), insbesondere den Verlust ganzer Gehölze, ausschließt. Dabei ist die Auswahl des Gutachters mit der Stadt einvernehmlich abzustimmen. Es sind Vermeidung- und Minderungsmaßnahmen vorzuschlagen. Die ökologische Bau- überwachung hat die Einhaltung dieser Maßnahmen sicherzustellen. Der Gutachter ist ein- zubeziehen. Für die Inanspruchnahme der Grundstücke zum Bau, Betrieb und zur Unterhaltung zahlt der Lippeverband eine einmalige Entschädigung in Höhe von € 1,20 je laufendem Meter verlegte Leitung. Die Entschädigung ist innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss auf das Konto der Stadt Nr. 200 600 bei der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe (BLZ.: 352 510 00) unter An- gabe des Kassenzeichens 1880 – 1430.5 einzuzahlen Sind für die Verlegung der Druckrohrleitung weitere Genehmigungen, Erlaubnisse oder der- gleichen bzw. privatrechtliche Zustimmungen Dritter erforderlich, so holt der Lippeverband diese ein. Vor Beginn der Bauarbeiten ist die Lage der Leitung in der Örtlichkeit mit dem Tiefbauamt der Stadt Voerde abzustimmen. Der Lippeverband hat die Leitungen so zu führen, dass be- stehende Leitungen der Stadt nicht beschädigt werden. Grundsätzlich sind die von der Stadt geforderten notwendigen Mindestabstände zu bestehenden Leitungen zu wahren. Offen ge- legte Leitungen sind zu sichern. Außerdem hat sich der Lippeverband vor Beginn der Bauarbeiten zu erkundigen, ob im Be- reich der geplanten Trasse bereits Leitungen verschiedener Versorgungsträger verlegt sind. Hierzu wird empfohlen, zum Schutz von Leitungen mit wassergefährdenden und explosiven Medien sowie Leitungen im Allgemeinen bei Tiefbauarbeiten, vor Beginn der Arbeiten eine Abfrage bei der ALIZ Datenbank, Postfach 14053 in ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ (▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇) zu stel- len. Den Beginn der Bauarbeiten zeigt der Lippeverband der Stadt rechtzeitig an. Die Bauarbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik so durchzuführen, dass die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder die Nutzung angrenzender Grundstücke nicht oder möglichst wenig beeinträchtigt werden. Der Lippeverband trifft im Benehmen mit der Stadt alle zum...
Baumschutz. Bäume im Umfeld der Abbruchmaßnahme Höhe ca. 5 - 10 m sind während den Bauarbeiten fachgerecht vor Beschädigungen zu schützen. 1 St .................... ....................
Baumschutz. Sämtliche Maßnahmen im Bereich von zu schützenden Bäumen im Sinne der Baumschutzsatzung der Stadt Witten in der jeweils geltenden Fassung sind unter Beachtung der Baumschutzsatzung durchzu- führen und rechtzeitig vorher mit dem Auftraggeber abzustimmen. Insbesondere wird auf die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und die ▇▇▇-▇▇ ▇ „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Abschnitt 4; Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Köln, verwiesen.
Baumschutz. Die im Bereich der Baustrecke vorhandenen Bäume sind während der Baumaßnahme gemäß Maßnahmenblatt-Nr.: 2 V mit einem Baumschutz gemäß RAS-LP zu versehen. Dieser ist nach Beendigung der Baumaßnahme wieder zu beseitigen. Im Traufbereich von Bäumen ist ein Lagern von Material oder Abstellen von Maschinen untersagt.
Baumschutz. Bei der Ausführung der Arbeiten sind die DIN 18 920 ”Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" und die ”Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Ge- biet der Stadt Gelsenkirchen (Baumschutzsatzung)” zu beachten.
Baumschutz. Ein vollständiger Erhalt des sehr umfangreichen Baumbestands im Plangebiet ist aufgrund der städtebaulichen Ziele nicht umsetzbar. Ein Teil der Bäume ist zudem gutachterlich als nicht erhal- tenswert eingestuft worden. Der Erhalt von 28 bestehenden Bäumen, die auf dem ehemaligen Institutsgelände stehen, ist vollständig möglich. Eine Festsetzung im Bebauungsplan erfolgt nicht. Der Erhalt der Bäume ist aber als Teil der Grün- und Freiflächenplanung Bestandteil des städte- baulichen Vertrags zwischen der Stadt und den Investoren.
Baumschutz. Werden Arbeiten oberirdisch in der Nähe von Bäumen ausgeführt sind die Baumstämme durch eine Schutzbeplankung gegen Beschädigung zu schützen. Soweit hierfür keine Besonderen Positionen im LV ausgewiesen wurden, sind die Kosten in den Einheitspreisen einzurechnen. Arbeiten die im Erdreich unterhalb der Baumkrone ausgeführt werden, sind in der Art der Ausführung mit dem Stadtservicebetrieb der SW Brühl abzustimmen. Gegebenenfalls sind diese Arbeiten in Handschachtung auszuführen.