Außergerichtliche Streitbeilegung Musterklauseln

Außergerichtliche Streitbeilegung. Die Gesellschaft ist verpflichtet, zur Beilegung von Streitigkeiten aus bestimmten Vorschriften an einem Streitbelen Streitbeilegungsverfahren teil- zunehmen. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Gesell- schaft aus der Anwendung V3.17 - der Vorschriften betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen (§§ 312c. ff. BGB), - der Vorschriften über Verbraucherdarlehen und sonstige Finanzierungshilfen sowie deren Vermitt- lung (§§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d BGB, Artikel 247a § 1 EGBGB), ist die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bun- desbank (xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx) zuständig. Die Streitschlichtung beschränkt sich auf Verbrau- cher. Die Durchführung eines Schlichtungsver- fahrens ist in Textform bei der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank (Postalisch: Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx; Fax: 069 / 709090-9901; E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx) zu beantragen. Näheres zum Verfahren regelt die Finanzschlichtungsstellenverordnung. Für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und der Gesellschaft aus der Anwendung sonstiger Vorschriften im Zusammen- hang mit Verträgen über Finanzdienstleistungen ist die Verbraucherschlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (xxx.xxxxx.xx) zuständig. Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist in Textform bei der Schlichtungsstelle der BaFin (Postalisch: Xxxxx- xxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx; Fax: 0228 / 0000 00000; E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx) zu beantragen. Näheres zum Verfahren regelt die Finanzschlichtungsstellenverordnung. Zur Beilegung der unter 9.1 und 9.2 beschriebenen Streitigkeiten wird die Gesellschaft an Streitbei- legungsverfahren vor der Deutschen Bundesbank bzw. der BaFin teilnehmen. Im Übrigen ist die Gesellschaft nicht bereit, an Streitbeilegungsver- fahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Diese er- reichen Sie unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/ odr. Verbraucher können die Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Sie erreichen die Gesellschaft unter xxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx-xxxxxxxxx.xxx. V3.17
Außergerichtliche Streitbeilegung. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Om- budsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwer- degegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken an- rufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Text- form (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten.
Außergerichtliche Streitbeilegung. Die HALLESCHE Krankenversicherung a. G. nimmt am Schlichtungs- verfahren der Verbraucherschlichtungsstelle »OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung« teil, die Sie wie folgt erreichen können: OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Telefon: 0 800/000 00 00 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Telefax: 0 30/20 45 89 31 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx-xxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann ist, dass bereits eine Stellungnahme der HALLESCHE Krankenversicherung
Außergerichtliche Streitbeilegung. Die HALLESCHE Krankenversicherung a.G. nimmt am Schlichtungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle „OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflege- versicherung“ teil, die Sie wie folgt erreichen können: OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflege- versicherung Postfach 060222 10052 Berlin Telefon: 0800/000 00 00 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Telefax: 030/20458931 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx-xxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Wenn Sie Ihren Vertrag online, beispielsweise über un- sere Internetseite, abgeschlossen haben, steht Ihnen die von der Europäischen Kommission eingerichtete Platt- form zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung. Die Plattform ist unter folgendem Link zu erreichen: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/
Außergerichtliche Streitbeilegung. Zur Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag kann sich der Versicherungsnehmer zur außergerichtlichen Streitbei- legung an den Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx wenden. Der Versicherer nimmt am Verfahren des Ombudsmanns für die Private Kranken- und Pflegeversicherung teil. AXA Krankenversicherung AG
Außergerichtliche Streitbeilegung. Die Springer Fachmedien München GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Außergerichtliche Streitbeilegung. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Außergerichtliche Streitbeilegung. Zur Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag kann sich der Versicherungsnehm er zur außergerichtlichen Streitbeilegung den Om budsm ann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung OM BUD SM ANN Private Kranken- und Pflegeversicherung Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx www .pkv-om budsm xxx.xx VK184 08.07.2020 wenden. D er Versicherer nimm t am Verfahren des Om budsm anns für die Private Kranken- und Pflegeversicherung teil.
Außergerichtliche Streitbeilegung. Die nvb GmbH weist den Kunden hiermit darauf hin, dass er sich zwecks außergerichtlicher Streitbeilegung gemäß § 47a TKG an die Schlich- tungsstelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni- kation, Post und Eisenbahnen in Bonn wenden kann, wenn es hinsichtlich der Informationsverpflichtungen nach § 43a TKG, der angemessenen Berücksichtigung behinderter Menschen nach § 45 TKG sowie der weiteren Verpflichtungen der nvb GmbH nach §§ 45a bis 46 Abs. 2 und 84 TKG zwischen ihm und der nvb GmbH zu Meinungsunterschieden kommt. Die Einzelheiten der praktisch erforderlichen Schritte zur Ein- leitung des Schlichtungsverfahrens können der Webseite der Bundes- netzagentur (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) entnommen werden.
Außergerichtliche Streitbeilegung. 15.1 Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG