Common use of Auftragsdauer Clause in Contracts

Auftragsdauer. (1) Der Vertrag läuft – soweit nichts Abweichendes in Textform vereinbart ist – zwei Jahre. Wird er nicht bis spätestens jeweils drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr und danach wieder um ein weiteres Jahr usw. Jeweils 3 Monate vor Ende der jährlichen Verlängerung besteht ein Kündigungsrecht. (2) Das Recht, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für das Unternehmen insbesondere vor, wenn vom Auftraggeber die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist.

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Sources: General Service Provision Agreement, Sicherheitsdienstleistungsvertrag, General Service Provision Agreement