Auftrag und Vertragsbestandteile Musterklauseln

Auftrag und Vertragsbestandteile. 1.1 Der Kunde beauftragt die EGTF hiermit, die im Datenblatt bezeichnete Entnahmestelle gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages nach den vereinbarten Preisen und den „Stromlieferbedingungen Lastgang“ (SLB-LG) mit Strom zu versorgen. 1.2 Ansprüche wegen Versorgungsstörungen können nur gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. 1.3 Die EGTF ist nicht verpflichtet, den Kunden über die im Netzanschlussvertrag zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber vereinbarte Vorhalteleistung hinaus mit Strom zu beliefern. 1.4 Die EGTF wird den Auftrag des Kunden prüfen. Bei Annahme bestätigt sie dem Kunden den Vertragsschluss unter Angabe des Lieferbeginns durch Übergabe/Übersendung eines von der EGTF unterzeichneten Vertragsexemplars. 1.5 Wird die Entnahmestelle des Kunden von mehreren Stromlieferanten versorgt, so ist der Netznutzungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Netzbetreiber abzuschließen. 1.6 Das Preisblatt (Anlage 1) und die SLB-LG (Anlage 2) sind diesem Vertrag beigefügt und dessen Bestandteile.
Auftrag und Vertragsbestandteile. 1.1 Der Kunde beauftragt hiermit die Gemeindewerke Kahl, die im Vertrag bezeichnete Entnahmestelle gemäß den Bestim- mungen dieses Vertrages nach den von den Gemeindewerken Kahl veröffentlichten Preisen und „Stromlieferbedingungen City-Produkt“ mit Strom zu versorgen. 1.2 Ansprüche wegen Versorgungsstörungen können nur gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. 1.3 Die Gemeindwerke Kahl werden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Auftrages bei den Gemeindewerken Kahl über dessen Annahme entscheiden. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Ablehnung durch die Gemeindewerke Kahl, so gilt der Vertrag – vorbehaltlich nachfolgender Ziffer 4.2 - zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt (Lieferbeginn) als ge- schlossen, ohne dass es der Unterzeichnung des Vertrages durch die Gemeindewerke Kahl bedarf. 1.4 Das Preisblatt (Anlage 1) und die Stromlieferbedingungen City-Produkt (Anlage 2) sind diesem Vertrag beigefügt und des- sen Bestandteile.
Auftrag und Vertragsbestandteile. 1.1 Der Kunde beauftragt hiermit die EGK, die im Datenblatt bezeichnete Entnahmestelle gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages nach den von der EGK veröffentlichten Preisen und „Allgemeinen Stromlieferbedingungen“ (ASLB) mit Strom zu versorgen. 1.2 Ansprüche wegen Versorgungsstörungen können nur gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. 1.3 Die EGK wird innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Auftrages bei der EGK über dessen Annahme entscheiden. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Ablehnung durch die EGK, so gilt der Vertrag – vorbehaltlich nachfolgender Ziffer 4.2 - zu dem im Datenblatt genannten Zeitpunkt (Lieferbeginn) als geschlossen, ohne dass es der Unterzeichnung des Vertrages durch die EGK bedarf. 1.4 Die ASLB sowie ggfs. Ergänzende Bedingungen sind Bestandteile dieses Vertrages. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt der Kunde, diese als Vertragsbestandteil anzuerkennen.
Auftrag und Vertragsbestandteile. 1.1 Der Kunde beauftragt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages den Versorger, die im Datenblatt bezeichnete Entnahmestelle gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages nach den vom Versorger veröffentlichten Preisen sowie den „Allgemeine Stromlie- ferbedingungen für Letztverbraucher außerhalb der Grundversorgung bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 KWh“ (ASL) mit Strom zu versorgen. 1.2 Der Versorger wird innerhalb einer Frist von bis zu zwei Wochen nach Eingang des Auftrages des Kunden beim Versorger über dessen Annahme entscheiden. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Ablehnung durch den Versorger, so gilt der Vertrag zum Zeitpunkt der Unterzeichnung desselben durch den Kunden als geschlossen, ohne dass es der Unterzeichnung des Vertrages oder einer anderen Annahmeerklärung durch den Versorger bedarf, spätestens mit der Aufnahme der Belieferung des Kunden durch den Versorger. 1.3 Das Preisblatt (Anlage 1) sowie die ASL (Anlage 2) sind diesem Vertrag beigefügt und dessen Bestandteile. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt der Kunde, die vorgenannten Anlagen als wirksame Vertragsbestandteile anzuerkennen.