Common use of Aufenthalt Clause in Contracts

Aufenthalt. Die Unter- oder Weitervermietung des gebuchten Zimmers, eine kostenlose Überlassung an andere Personen, sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungs- und Aufenthaltszwecken ist ausgeschlossen, es sei denn nach vorheriger schriftlicher Zustimmung. Übernachtungen nicht angemeldeter Personen sind nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung trägt der ▇▇▇▇, den allgemeinen Preis der Übernachtung dieser Personen gesamtschuldnerisch. Der ▇▇▇▇ haftet für die pflegliche und ordnungsgemäße Behandlung der Einrichtung, der Zimmer bzw. des Hauses und für Beschädigungen und Verlusten von Ausstattungsgegenständen. Näheres hierzu ist den einzelnen Hausregeln zu entnehmen. Diese sind ebenfalls wesentlicher Vertragsbestandteil.

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Sources: Aufnahme Vertrag, Aufnahme Vertrag