Arbeitszeitberechnung Musterklauseln
Arbeitszeitberechnung. Für die Zeitsummenberechnung ist die jeweilige individuelle Arbeitszeit maßgeblich (siehe Sollarbeitszeit gemäß § 5 der § 94-Vereinbarung Gleitzeit). Bei Abwesenheitszeiten u. a. durch Urlaub, Freizeitausgleich oder Betriebsausflügen wird bei Vollzeitbeschäftigten die für den jeweiligen Tag geltende Sollarbeitszeit, bei Teilzeitbeschäftigten die durchschnittliche tägliche Sollarbeitszeit zugrunde gelegt. Die wöchentliche Sollarbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten wird in eZeit auf die Tage verteilt, an denen die Beschäftigten im Dienst sind. Daraus ergibt sich nach dem Prinzip der Gleichverteilung eine durchschnittliche tägliche Sollarbeitszeit.
