Arbeitsplatz Musterklauseln

Arbeitsplatz. Für die Arbeitssicherheit und Reinigung der einzelnen Arbeitsplätze und Einbauorte sind die jeweiligen Unternehmen verantwortlich.
Arbeitsplatz. Der/Die Arbeitnehmer/in erklärt, bei sich zu Hause über einen für die Ausübung der Arbeitstätigkeit geeigneten Arbeitsplatz zu verfügen.
Arbeitsplatz. Frau/ ▇▇▇▇ steht für die Arbeit an ihrer/ seiner Dissertation ein Arbeitsplatz mit folgender Ausstattung zur Verfügung: (PC/ Internetzugang/ Telefon/ Laborplatz/…).
Arbeitsplatz. Der Arbeitsplatz ist den Anforderungen entsprechend so auszustatten, dass behinderte und andere leistungseingeschränkte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit erfüllen können. Fort- und Weiterbildung Bei innerbetrieblichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen entsprechend § 81 Abs. 4 Nr. 2 SGB IX bevorzugt zu berücksichtigen. Bei außerbetriebli- chen Maßnahmen sind Erleichterungen zur Teilnahme entsprechend § 81 Abs.4 Nr. 3 SGB IX zu ge- währen.
Arbeitsplatz. Das Institut/Museum stellt dem*der Promovierenden die nötigen Arbeitsmittel sowie den nötigen Arbeitsplatz zur Verfügung. Dies beinhaltet einen Schreibarbeits- und/oder Laborplatz sowie eine Computer- und Softwareausstattung, der/die den arbeitstechnischen Anforderungen und wissenschaftlichen Zielsetzungen angemessen ist. Für längere Schreibphasen wird dem*der Promovierenden ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, der konzentriertes Arbeiten in ruhiger Umgebung zulässt. Individuelle Vereinbarung: __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ Das Betreuungskomitee und der*die Promovierende legen gemeinsam fest, wie hoch der Anteil an der Arbeitszeit sein soll, der für das Promotionsprojekt verwendet werden kann. Darüber hinaus ist von allen Beteiligten darauf zu achten, dass die gesetzlich festgelegten Urlaubs- und Erholungszeiten eingehalten werden. Individuelle Vereinbarung: __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ Dem*der Promovierenden wird die Möglichkeit gegeben, die Arbeit als Repräsentant*in aller Promovierenden des Leibniz-Instituts/Museums _________________________, als Mitglied im Steering Commitee des Leibniz PhD Networks oder als Mitglied in Gremien (Betriebsrat, Gleichstellungsbeauftragte etc.) wahrzunehmen, vorausgesetzt, dass er*sie sich hierfür zur Verfügung stellt und offiziell gewählt wird. Das Betreuungskomitee und der*die Promovierende verpflichten sich, die Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis der Leibniz-Gemeinschaft14 zu respektieren und einzuhalten. Dazu gehört für den*die Promovierende*n, sich in Zweifelsfällen mit den Betreuenden oder anderen Vertrauenspersonen zu beraten. Für die Betreuenden bedeutet dies ausdrücklich die Pflicht, die urheberrechtlichen Bestimmungen für Texte oder Erkenntnisse von Promovierenden zu achten und entsprechend zu kennzeichnen.
Arbeitsplatz. Das Institut stellt dem/der Promovierenden die nötigen Arbeitsmittel sowie den nötigen Ar- beitsplatz zur Verfügung. Dies beinhaltet einen Schreibarbeits- und/oder Laborplatz sowie eine Computer- und Softwareausstattung, der/die den arbeitstechnischen Anforderungen und wissenschaftlichen Zielsetzungen angemessen ist. Für längere Schreibphasen muss ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden, der konzentriertes Arbeiten in ruhiger Umgebung zulässt. Zum Ende der Promotionszeit (Verfassen/Endbearbeitung der Dissertati- onsschrift, Prüfungsvorbereitung) wird der/dem Promovierenden in Absprache mit dem Be- treuungskomitee und der jeweiligen Projekt-/Arbeitsgruppenleitung die Möglichkeit zur Heimarbeit gewährt.
Arbeitsplatz. Dem/der Doktoranden_in steht für die Arbeit an ihrer/seiner Dissertation ein Arbeitsplatz mit folgender Ausstattung zur Verfügung (PC/ Internetzugang/ Telefon/ Laborplatz u. ä.):
Arbeitsplatz. Finanzierung (siehe auch Beratung Forschungsservicestelle)
Arbeitsplatz. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz und Mobiliar (ein Tisch ca. 1 x 2 m) zur Verfügung gestellt wird, um sein Equipment aufzustellen. Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen (abgesicherten) Strom-Anschlussmöglichkeiten (Schuko-Steckdose 230 V). Der Arbeitsplatz des DJ darf nicht dreckig oder uneben sein. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern geschützt ist. Falls die Performance aus einem dieser Gründe abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrags fällig.
Arbeitsplatz. Baubuden, Baumaterialien und Arbeitsgerät sind nur an solchen Stellen aufzustellen, zu lagern und zu sichern, die vom INFINEUM-Verantwortlichen angewiesen sind. Die Art der Baubudenbeheizung, die Anzahl der Feuerlöscher und sanitären Einrichtungen sind mit dem INFINEUM-Verantwortlichen abzustimmen. Werden elektrische Geräte zur Pausenversorgung der Mitarbeiter, wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder ähnliche Geräte eingesetzt, so müssen diese gemäß den Bestimmungen der BGV A 2 geprüft sein. Bei Abwesenheit von der Baustelle müssen alle elektrischen Geräte (außer Kühlschränke) ausgeschaltet sein. Die Baustellenunterkünfte sind nach den Anforderungen der betreuenden INFINEUM-Abteilung zu errichten. Erweiterungen und Änderungen bedürfen der Genehmigung. Die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, insbesondere die Vorschriften der Kapitel 3, 4 und 7, sowie die entsprechenden Arbeitsstättenrichtlinien sind einzuhalten.