Anspruch auf Leistungen Musterklauseln
Anspruch auf Leistungen. 1 Folgende Personen haben Anspruch auf Leistungen: - Männer, im Monat nach Erreichen des durch das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vorgesehenen Alters - Frauen, im Monat nach Erreichen des durch das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vorgesehenen Alters 2 Gemäss GVBW ergibt sich das massgebende Alter des Versicherten aus der Differenz zwischen dem laufenden Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.
