Anpassung Musterklauseln
Anpassung. Bei einer Änderung der Raumordnung und/oder Landesplanung - insbesondere der Abgrenzung der kreisfreien Städte oder der Landkreise - in einem Bundesland, sind die Einzugsbereiche des Pflegedienstes entsprechend anzupassen.
Anpassung. Tarifliche Anpassungen von Beitragssätzen können von uns zur Hauptfälligkeit des Vertrages mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres vorgenommen werden.
Anpassung. In diesem Fall werden die Versicherungssummen und der Beitrag jährlich angepasst (Dynamik).
Anpassung. Soweit sich der Auftragnehmer nach dem Vertrag dazu verpflichtet, die Vertragsleistungen gemäß den Anforderungen des Auftrag- gebers anzupassen, hat er die Fertigstellung der Anpassung dem Auftraggeber in Textform anzuzeigen.
Anpassung. Der AG ist dazu berechtigt, Trassen- und Zeitpläne sowie Netzarchitektur nebst den Versorgungsbereichen nach den beigefügten Anlagen entsprechend der sich entwickelnden Bedarfssituation vor Ort kontinuierlich anzupassen oder erforderliche Erweiterungen oder sonstige Änderungen vorzunehmen. Der AN ist auch in diesen Fällen dazu verpflichtet, das ihm durch den AG überlassene Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetz nebst Backbonenetz unter Berücksichtigung und zu den Bedingungen dieses Vertrages zu betreiben. Der AG informiert den AN jeweils am Ende eines Jahres über die für das Folgejahr geplanten Erweiterungen.
Anpassung. Nach Ablauf der Anfangsphase und dann bei Ablauf des ver- längerten, festen Zeitraums hat, gegebenenfalls Visiativ das Recht den Nettopreis des Dienstes proportional zur Änderung des Schweizer Verbraucherpreisindexes anzupassen, der vom Bundesamt für Statistik veröffentlicht wird, ohne dass eine offi- zielle Information des Kunden notwendig ist. Auf jeden Fall akzeptiert der Kunde eine Neuverhandlung des Vertragspreises zwecks Erhöhung, wenn Visiativ eine bei Ver- tragsabschluss nicht vorhersehbare Veränderung der Um- stände nachweisen kann, durch die die Ausführung der Dienste wesentlich komplexer und kostspieliger wird. Während der Neuverhandlungsphase führt die Visiativ ihre Verpflichtungen weiter aus.
Anpassung. A 24.3.1 Ergibt die Überprüfung gemäß Nr. A 24.2, auch unter Berücksichtigung aller Kriterien gemäß Nr. A 24.2.2, einen niedrigeren Schaden- und Kostenbedarf, wird der bisherige Beitrag abgesenkt.
A 24.3.2 Bei einer Steigerung darf die Anpassung 10 Prozent des bisherigen Beitrages nicht übersteigen.
A 24.3.3 Bei einer Absenkung oder Steigerung des Beitrags erfolgt die Anpas- sung maximal bis zur Höhe des Tarifbeitrages für neu abzuschließende Verträge mit dem gleichen Versicherungsumfang sowie den gleichen Versicherungsbedingungen; hierdurch wird eine Schlechterstellung gegenüber neu abzuschließenden Verträgen vermieden.
Anpassung. Für den Fall, dass nach Abschluss dieses Vertrages gesetzliche oder tarifliche Bestimmungen zur Vergütung bzw. Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern (Tarifänderungen/– Erhöhungen, „Equal Pay“ oder „Branchenzuschläge“) mit Wirkung für die Laufzeit dieses Vertrages eintreten sollten, werden die Parteien hinsichtlich der in diesem Vertrag geregelten Vergütung gemeinsam erörtern, ob ein gesetzlicher zwingender Anpassungsbedarf besteht und ggf. einvernehmlich etwaige erforderliche Anpassungen vereinbaren. Der Verleiher ist berechtigt, eine angemessene Anpassung der Verrechnungssätze zu verlangen, sofern eine Neuermittlung des Vergleichsentgelts infolge einer Lohnanpassung des vergleichbaren Arbeitnehmers Entleiherbetriebs oder eine Änderung des Stellenprofils des Mitarbeiters dies erfordern.
Anpassung. Das Anpassen, Speichern, Sichern oder Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen oder Änderungen oder Ergänzungen der unterstützten Programme obliegt alleine dem Anwender. Hypersoft übernimmt keine Verantwortung für die Pflege oder Sicherung der individuellen Stamm- oder Bewegungsdaten des Anwenders. Der Anwender ist dafür verantwortlich, die eigenen individuell erstellten Daten regelmäßig zu sichern, insbesondere vor jeder Änderung oder Ergänzung der überlassenen Programme. Hypersoft empfiehlt, die Anwenderdaten mindestens im 24-stündigen Rhythmus zu sichern. Hypersoft haftet nicht für eventuellen Datenverlust.
Anpassung. ANPASSUNGEN werden auf Wunsch des Kunden innerhalb einer an- gemessenen Frist vorgenommen.
