Common use of Anlageziel und Anlagen des Physical Gold Clause in Contracts

Anlageziel und Anlagen des Physical Gold. Das Anlageziel des Physical Gold besteht hauptsächlich darin, langfristig die Wertentwicklung des Goldes, nach Abzug der dem Teilvermögen belasteten Kommissionen und Kosten, zu re- flektieren. Eine Anlage in Anteile des Teilvermögens soll eine effiziente Alternative zu einer di- rekten Anlage in physisches Gold darstellen. Dieses Teilvermögen investiert zu diesem Zweck mindestens 90% des Vermögens des Teilver- mögens in physisches Gold in kuranter Form. Das Gold wird dabei in Barren der Standardeinheit von rund 12.5 kg mit der Feinheit 995/1’000 oder besser gehalten. Diese Standardbarren ent- sprechen den „Good Delivery“ Anforderungen der London Bullion Market Association. Der Marktpreis hängt von der Feinheit und dem Gewicht eines Barrens ab. Barren mit einer höheren Feinheit weisen deshalb einen höheren Marktpreis auf als solche mit der Feinheit 995/1’000. Dem Teilvermögen wird das effektive Feingewicht des Barrens angerechnet. Standardbarren gemäss der London Bullion Market Association (LBMA): Die London Bullion Market Association (LBMA) erstellt bestimmte Vorgaben für den Handel mit Gold und Silber (z.B. hinsichtlich Mindestqualität der Edelmetalle), zu deren Einhaltung sich die Mitglieder verpflichten. Die Trades werden jeweils unter den Mitgliedern direkt abgeschlossen, ohne dass eine zentrale Plattform zur Verfügung steht. Die LBMA ist daher wie der London Platinum and Palladium Market für Platin und Palladium kein Börsenplatz im herkömmlichen Sinne, sondern ein OTC-Markt (Over the Counter Markt), bei dem die Parteien direkt miteinan- der Verträge abschliessen. Die Mitglieder sind unter anderem grosse internationale Banken, Veredler, Verarbeiter und Grossinvestoren (weitere Informationen unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇.▇▇▇). Zum Handel zugelassen sind gemäss Vorgaben LBMA nur Edelmetallbarren von Scheide- und Prägeanstalten, die bestimmte Qualitätsanforde- rungen erfüllen. Die Kennzeichnung als „Good Delivery“ beinhaltet eine Zusicherung hinsichtlich bestimmter Barrenmerkmale, wie Feinheit und Gewicht. Die Barren werden von den Mitgliedern weltweit akzeptiert und gehandelt. Daneben können höchstens 10% des Vermögens des Teilvermögens direkt investiert werden in: a) Forderungswertpapiere und -wertrechte (Obligationen, Notes, Optionsanleihen, Wan- delanleihen), sofern diese von einem Staat begeben oder garantiert werden, auf eine frei konvertierbare Währung lauten und die eine Ursprungs- oder Restlaufzeit von höchstens 12 Monaten haben. Zugelassen sind ausschliesslich folgende Emittenten und Garanten: USA, Kanada, Grossbritannien, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Schweden, Japan, Schweiz; b) Geldmarktinstrumente von Emittenten aus einem in lit. a oben genannten Staat, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten. Als Geldmarktinstrumente gelten Forderungs- instrumente, deren Laufzeit oder Restlaufzeit 365 Tage nicht überschreitet, sowie Geld- marktbuchforderungen. Geldmarktinstrumente müssen liquide und bewertbar sein so- wie an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt werden. Geldmarktinstrumente, die nicht an einer Börse oder an ei- nem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt werden, dür- fen nur erworben werden, wenn die Voraussetzungen von Art. 74 Abs. 2 KKV erfüllt sind. Für die Festlegung der Laufzeit wird bei Instrumenten mit variablem Zinssatz auf den Tag abgestellt, an dem deren Zinssatz angepasst wird; c) Gelder, die auf Sicht oder Zeit (maximal 12 Monate) bei Banken im Inland als Anlagen platziert werden, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten.

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Sources: Prospectus, Prospectus

Anlageziel und Anlagen des Physical Gold. Das Anlageziel des Physical Gold besteht hauptsächlich darin, langfristig die Wertentwicklung des Goldes, nach Abzug der dem Teilvermögen belasteten Kommissionen und Kosten, zu re- flektieren. Eine Anlage in Anteile des Teilvermögens soll eine effiziente Alternative zu einer di- rekten Anlage in physisches Gold darstellen. Dieses Teilvermögen investiert zu diesem Zweck mindestens 90% des Vermögens des Teilver- mögens Teil- vermögens in physisches Gold in kuranter Form. Das Gold wird dabei in Barren der Standardeinheit Stan- dardeinheit von rund 12.5 kg mit der Feinheit 995/1’000 oder besser gehalten. Diese Standardbarren ent- sprechen Stan- dardbarren entsprechen den „Good Delivery“ Anforderungen der London Bullion Market Association. Der Marktpreis hängt von der Feinheit und dem Gewicht eines Barrens ab. Barren Bar- ren mit einer höheren Feinheit weisen deshalb einen höheren Marktpreis auf als solche mit der Feinheit 995/1’000. Dem Teilvermögen wird das effektive Feingewicht des Barrens angerechnetangerech- net. Standardbarren gemäss der London Bullion Market Association (LBMA): Die London Bullion Market Association (LBMA) erstellt bestimmte Vorgaben für den Handel mit Gold und Silber (z.B. hinsichtlich Mindestqualität der Edelmetalle), zu deren Einhaltung sich die Mitglieder verpflichten. Die Trades werden jeweils unter den Mitgliedern direkt abgeschlossenabge- schlossen, ohne dass eine zentrale Plattform zur Verfügung steht. Die LBMA ist daher wie der London Platinum and Palladium Market für Platin und Palladium kein Börsenplatz im herkömmlichen her- kömmlichen Sinne, sondern ein OTC-Markt (Over the Counter Markt), bei dem die Parteien direkt miteinan- der di- rekt miteinander Verträge abschliessen. Die Mitglieder sind unter anderem grosse internationale internatio- nale Banken, Veredler, Verarbeiter und Grossinvestoren (weitere Informationen unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇.▇▇▇). Zum Handel zugelassen sind gemäss Vorgaben LBMA nur Edelmetallbarren von Scheide- und Prägeanstalten, die bestimmte Qualitätsanforde- rungen Qualitätsan- forderungen erfüllen. Die Kennzeichnung als „Good Delivery“ beinhaltet eine Zusicherung hinsichtlich hin- sichtlich bestimmter Barrenmerkmale, wie Feinheit und Gewicht. Die Barren werden von den Mitgliedern weltweit akzeptiert und gehandelt. Daneben können höchstens 10% des Vermögens des Teilvermögens direkt investiert werden in: a) Forderungswertpapiere und -wertrechte (Obligationen, Notes, Optionsanleihen, Wan- delanleihen), sofern diese von einem Staat begeben oder garantiert werden, auf eine frei konvertierbare Währung lauten und die eine Ursprungs- oder Restlaufzeit von höchstens 12 Monaten haben. Zugelassen sind ausschliesslich folgende Emittenten und Garanten: USA, Kanada, Grossbritannien, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Schweden, Japan, Schweiz; b) Geldmarktinstrumente von Emittenten aus einem in lit. a oben genannten Staat, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten. Als Geldmarktinstrumente gelten Forderungs- instrumenteForde- rungsinstrumente, deren Laufzeit oder Restlaufzeit 365 Tage nicht überschreitet, sowie Geld- marktbuchforderungenso- wie Geldmarktbuchforderungen. Geldmarktinstrumente müssen liquide und bewertbar sein so- wie sowie an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen- stehenden Markt gehandelt werden. Geldmarktinstrumente, die nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt werden. Geldmarktinstrumente, die nicht an einer Börse oder an ei- nem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt werden, dür- fen dürfen nur erworben werden, wenn die Voraussetzungen von Art. 74 Abs. 2 KKV erfüllt sind. Für die Festlegung der Laufzeit wird bei Instrumenten mit variablem Zinssatz auf den Tag abgestellt, an dem deren Zinssatz angepasst wird; c) Gelder, die auf Sicht oder Zeit (maximal 12 Monate) bei Banken im Inland als Anlagen platziert werden, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten.

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Sources: Umbrella Fund Prospectus