Abänderung Musterklauseln

Abänderung. Jede Abänderung dieses VERTRAGS bedarf der Schriftform.
Abänderung. Eine Abänderung dieser Vereinbarung ist nur schriftlich im Einvernehmen der Vertragsparteien möglich.
Abänderung. 1.2.1. Wir sind berechtigt, diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen jederzeit nach freiem Belieben abzuändern und zu ergänzen, ohne dass der Käufer hieraus Ansprüche irgendwelcher Art ableiten kann. Die abgeänderten oder ergänzten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Aufträge, die der Käufer nach Zugang der Mitteilung des geänderten oder ergänzten Wortlauts erteilt.
Abänderung. 1.2.1 Wir sind berechtigt, diese AGB jederzeit nach freiem Belieben zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen oder eine geänderte Marktlage abzuändern und zu ergänzen, ohne dass der Käufer hieraus Ansprüche irgendwelcher Art ableiten kann.
Abänderung. A10 behält sich das Recht vor, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Solche Änderungen treten in Kraft, wenn sie auf der Website von A10 veröffentlicht werden. Wenn Sie mit solchen Änderungen nicht einverstanden sind, besteht Ihr einziger Rechtsbehelf darin, die Nutzung der Dienste einzustellen. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach der Veröffentlichung solcher Änderungen bedeutet, dass Sie diese Änderungen anerkennen und sich damit einverstanden erklären, an die überarbeiteten Bedingungen, einschließlich solcher
Abänderung. Dieses Abkommen kann durch schriftliches Einvernehmen der UNESCO und der Regierung abgeändert werden.
Abänderung. Der AG kann nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen Änderungen und zusätzliche Leistungen anordnen. §§ 650 b und 650 c BGB finden insoweit keine Anwendung. Die §§ 1 Abs. 3,4 sowie Abs. 2, 5 bis 7 VOB/B sind nachrangig.
Abänderung. Soweit zusätzliche oder geänderte Leistungen vom AG gewünscht werden, ist der Vergütungsvereinba- rung die Auftragskalkulation des AN zugrunde zu legen, wobei eventuelle Pauschalnachlässe und -ver- günstigungen zu berücksichtigen sind. Bei Nachträgen und Änderungen ist der Preis der Höhe nach auf den marktüblichen Preis begrenzt. Soweit Positionen betroffen sind, die in der Ausgangskalkulation be- reits als Alternativposition oder ähnliches ausgewiesen sind, so ist dieser Preis maßgeblich.
Abänderung. Abänderungen und Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen, Aufhebung und Rücktritt von Verträgen sowie Abänderungen derselben bedürfen zur Rechtsgültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung der WEIDMANN.
Abänderung. B2: Die Versicherung dient der Über- nahme einer oder mehrerer Versorgungszusa- ge(n) in den Fällen der Liquidation eines Unter- nehmens - hier des Versicherungsnehmers (§ 4 Abs. 4 BetrAVG i.V.m. § 3 Nr. 65 b) EStG). Ziffer 2.1 Absatz 1 wird ersetzt durch: