Absolventenerfolge Musterklauseln
Absolventenerfolge. Jeder Teilnehmer, der an einer geförderten Qualifizierung teilgenommen hat, ist verpflichtet, WBS über die Nutzung der erworbenen Qualifikationen nach Abschluss der Maßnahme zu informieren. Dies bedeutet insbesondere, dass WBS-Absolventen mitteilen wann sie bei welchem Arbeitgeber in welcher Position tätig werden. WBS behandelt diese Informationen vertraulich und nutzt sie nur zur statistischen Erfolgskontrolle sowie zur Weiterleitung an zuständige Kostenträger. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung wird der Teilnehmer von der WBS kontaktiert.
Absolventenerfolge. Zur Bestimmung der Erfolgsquoten sind Absolventen dazu angehalten WBS über die Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu informieren. WBS behandelt diese Informationen vertraulich und nutzt sie nur zur statistischen Erfolgskontrolle. Jeder aus öffentlichen Geldern geförderter Absolvent ist gesetzlich dazu verpflichtet, WBS umgehend über die Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu informieren. WBS wird diese Information an den zuständigen Kostenträger weiterleiten. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung wird der Teilnehmer von der WBS kontaktiert. Der Teilnehmer ist verpflichtet während und nach Abschluss der Maßnahme sein Bewerberprofil in der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit zu pflegen.
