SANKTIONEN Clause Samples
The "SANKTIONEN" clause establishes the consequences or penalties that apply if one party breaches the terms of the agreement. Typically, this clause outlines specific sanctions such as fines, suspension of services, or other remedial actions that may be imposed in response to non-compliance. By clearly defining the repercussions for violations, the clause serves to deter breaches and ensures that both parties understand the risks and responsibilities associated with failing to meet contractual obligations.
SANKTIONEN. 28.1 Jede Partei versichert, garantiert und verpflichtet sich gegenüber der anderen Partei am Tag des Vertragsschlusses, dass sie, (i) keine Person oder Organi- sation ist, welche auf einer Sanktionsliste geführt wird oder direkt oder indirekt im Besitz oder unter der Kontrolle einer solchen Person oder Organisation ist und weder direkt noch indirekt Ziel von Sanktionen ist; (ii) keine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Beauftragte hat, die auf einer Sanktions- liste geführt werden oder welche Gegenstand von Ermittlungen, Ansprüchen oder Verfahren mit Bezug zu Sanktionen sind; (iii) im Zusammenhang mit dem Vertrag keine anwendbaren Sanktionen verletzt oder verletzen wird; (iv) keine Person oder Organisation wie bezeichnet in Nummer 28 involviert hat bzw. involvieren wird in die Verhandlung, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags, (jeweils ein Sanktionsereignis).
28.2 Wenn nach dem Vertragsschluss und vor dem späteren Ablauf oder der Kündigung des Vertrags bzw. dem Datum, an dem alle Verpflichtungen aus dem Vertrag vollständig und endgültig erfüllt sind in Bezug auf eine Partei ein Sanktionsereignis auftritt: (i) hat diejenige Partei, auf die das Sanktionsereig- nis Anwendung findet, die andere Partei sofort schriftlich mit sämtlichen De- tails des Sanktionsereignisses zu informieren, auf Verlangen der anderen Partei zusammen mit weiteren Informationen, welche die andere Partei ver- nünftigerweise angefragt hat; (ii) ohne Einschränkung dieser Regelung oder des Vertrags kann die andere Partei die Erfüllung des Vertrags jederzeit, während das Sanktionsereignis andauert, durch eine Mitteilung an die Partei, auf die das Sanktionsereignis Anwendung findet, aussetzen. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen währen des Zeitraums der Aussetzung, sofern die Partei, auf die das Sanktionsereignis Anwendung findet, weiterhin alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um eine Lösung zu finden, und die andere Partei über die Entwicklungen in Bezug auf das Sanktionsereignis informiert. Die Aussetzung endet und die Parteien nehmen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen wieder auf, sobald dies nach Beendigung des Sanktionsereignisses vernünftigerweise und rechtmäßig möglich ist; und
SANKTIONEN. 1) Für schuldhafte Verstöße des Nutzers gegen dessen in § 1 Abs.1, § 2, § 3, § 5 sowie § 7 Abs. 1, 2, 3, 5 und 6 festgelegten Verpflichtungen wird zwischen dem Benutzer und der NG eine Vertragsstrafe in Höhe von € 250 (in Worten: Euro zweihundertfünfzig) für jeden Verstoß zu Gunsten der NG verein- bart. Durch die Vertragsstrafe wird die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches neben der Vertragsstrafe ausdrücklich nicht ausgeschlossen.
2) Die NG behält sich das Recht vor, bei erheblichen schuldhaften Verstößen gegen diese allgemeinen Bedingungen für das Befahren des Nürburgrings dem Benutzer Fahrverbot zu erteilen. Art und Um- fang des Fahrverbots für die verschiedenen Verstöße können bei der NG erfragt werden. „Der Fahrzeugführer darf nur so ▇▇▇▇▇▇▇ fahren, dass ▇▇ ▇▇▇▇ Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat sei- ne Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“… DRIVING REGULATIONS FOR DRIVING ON THE NÜRBURGRING The Nürburgring (Nordschleife and/or Grand Prix track) is made available for touristic rides (tourist rides) on days when it is not being used for racing events or testing. The German Road Traffic Regula- tions (StVO) shall apply to such rides, unless specified otherwise below.
SANKTIONEN. 29.1 Jede Partei versichert, garantiert und verpflichtet sich gegenüber der anderen Partei am Tag des Vertragsschlusses, dass sie, (i) keine Person oder Organisation ist, welche auf einer Sanktionsliste geführt wird oder direkt oder indirekt im Besitz oder unter der Kontrolle einer solchen Person oder Organisation ist und weder direkt noch indirekt Ziel von Sanktionen ist; (ii) keine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Beauftragte hat, die auf einer Sanktionsliste geführt werden oder welche Gegenstand von Ermittlungen, Ansprüchen oder Verfahren mit Bezug zu Sanktionen sind; (iii) im Zusammenhang mit dem Vertrag keine anwendbaren Sanktionen verletzt oder verletzen wird; (iv) keine Person oder Organisation wie bezeichnet in Nummer 28 involviert hat bzw.
SANKTIONEN. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die von SOTI im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltene Software, den Quellcode oder die Technologie (einschließlich der Produkte, die von dieser Technologie abgeleitet sind oder auf dieser basieren) -- weder direkt noch indirekt -- zu exportieren, zu reexportieren, zu übertragen, umzuleiten oder anderweitig zu veräußern, ohne die vorherige Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörden gemäß diesen Gesetzen und Vorschriften einzuholen, an andere Personen, Organisationen oder Bestimmungsorte, die durch die Gesetze oder Vorschriften verboten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vereinten Nationen, Kanada und die Vereinigten Staaten von Amerika. Der Verstoß des Lizenznehmers gegen diese Sanktionsklausel stellt einen ▇▇▇▇▇ für die sofortige Kündigung dieses Vertrages dar.
