AUFSICHTSRAT Sample Clauses

AUFSICHTSRAT. (1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus vier Mitgliedern besteht. Die Mitglieder mussen der englischen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden wie folgt bestellt und abberu-fen: Rhein Biotech N.V. oder deren [ * ] = CERTAIN CONFIDENTIAL INFORMATION CONTAINED IN THIS DOCUMENT, MARKED BY BRACKETS, HAS BEEN OMITTED AND FILED SEPARATELY WITH THE SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION PURSUANT TO RULE 24B-2 OF THE SECURITIES EXCHANGE ACT OF 1934, AS AMENDED. Gesamtrechtsnachfolger kann zwei Aufsichtsratsmitglieder entsenden. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder werden durch die Gesellschafterverammlung gewählt, eines davon auf nicht bindenden Vorschlag der Ge-schäftsleitung. Für die Abberufung der betreffenden Aufsichtsratsmitglieder gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Jedem Beschluss über die Bestellung oder Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder soil eine Konsultation mit der Geschäftsleitung voangehen. (3) Neben den regulären Mitgliedern des Aufsichtsrates können Ersatzmitglie-der für ein oder mehrere Aufsichts-ratmitglieder bestellt werden. Für de-ren Bestellung gilt Abs. 2 entspre-chend. Sollte ein Mitglied des Auf-sichtsrates vor Ablauf der Bestel-lungsperiode aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, so t▇▇▇▇ das Ersatzmit- glied für den Rest der Bestellungspe-riode an die Stelle des ausscheidenden Aufsichtsratmitgliedes. (4) Der Aufsichtsrat wählt eines seiner Mitglieder zum Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied zu dessen Stellver- resolution.
AUFSICHTSRAT. Die Geschafte sowie die finanzielle Situation der Gesellschaft, insbesondere ihre Bilanzen und Konten, unterliegen der Uberwachung des Aufsichtsrats, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht, die nicht Aktionare der Gesellschaft sein mussen. Der Aufsichtsrat hat fur seine Uberwachungsfunktion die in Artikel 62 des Gesetzes des 10. August 1915 uber die Handelsgesellschaften bestimmend, wie abgeandert, vorgesehenen Befugnisse eines Rechnungsprufers.