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Allgemeine Mietbedingungen für Filmequipment, Geräte und Zubehör gültig ab 22.08.2017
August 23rd, 2017
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    August 23rd, 2017

Diese nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen gelten ausnahmslos für die Rechtsbeziehung zwischen der visavis Filmproduktion GmbH (Vermieter) und dem Kunden (Mieter), sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Der Mieter erkennt mit Erteilung eines Mietauftrages, spätestens mit der Entgegennahme der Mietgegenstände (Filmequipment, Geräte und Zubehör) ausdrücklich die nachstehend aufgeführten Mietbedingungen an. Stehen unsere Mietbedingungen mit Bedingungen unserer Mieter oder sonstiger Dritter, die mit uns in Geschäftsbeziehung treten, im Widerspruch, so gehen unsere Mietbedingungen vor, auch wenn wir denen des Mieters bzw. Dritten nicht widersprochen haben.