Common Contracts

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BUND DER VERSICHERTEN
Einlösungsbeitrag • February 15th, 2016

Zwischen dem Bund der Versicherten e. V. (BdV) und der HUK-COBURG Lebensversicherung AG besteht eine Kooperation, die den Mitgliedern des BdV vergünstigte Konditionen bei Risikolebensversicherungen einräumt. Eine Antragstellung zu den vergünstigten Konditionen ist nur für Mitglieder des Bund der Versicherten e. V. (BdV) möglich. Gleiches gilt für Personen die gemäß der Vereinssatzung des BdV die mitgliedschaftlichen Vorteile in Anspruch nehmen können, zum Beispiel Ehe-/Lebenspartnerinnen und Ehe-/Lebenspartner (nachfolgend unter BdV-Mitglied gefasst). Versicherungsnehmerin des Risikolebensversicherungsvertrags ist die BdV Mitgliederservice GmbH (BMS). Risikoträger und Versicherer des Risikolebensversicherungsvertrags ist die HUK-COBURG-Lebensversicherung AG. Das BdV-Mitglied ist versicherte Person. Die BMS übt die Rechte als Versicherungsnehmer ausschließlich nach den Vorgaben und im Sinne der versicherten Person aus. Beispielsweise beantragt die BMS Vertragsänderungen auf die Initiati

BUND DER VERSICHERTEN
Einlösungsbeitrag • February 15th, 2016

Zwischen dem Bund der Versicherten e. V. (BdV) und der HUK-COBURG Lebensversicherung AG besteht eine Kooperation, die den Mitgliedern des BdV vergünstigte Konditionen bei Risikolebensversicherungen einräumt. Eine Antragstellung zu den vergünstigten Konditionen ist nur für Mitglieder des Bund der Versicherten e. V. (BdV) möglich. Gleiches gilt für Personen die gemäß der Vereinssatzung des BdV die mitgliedschaftlichen Vorteile in Anspruch nehmen können, zum Beispiel Ehe-/Lebenspartner (nachfolgend unter BdV-Mitglied gefasst). Versicherungsnehmerin des Risikolebensversicherungsvertrages ist die BdV Verwaltungs GmbH (BVG). Risikoträger und Versicherer des Risikolebensversicherungsvertrages ist die HUK-COBURG-Lebensversicherung AG. Das BdV- Mitglied ist versicherte Person. Die BVG übt die Rechte als Versicherungsnehmer ausschließlich nach den Vorgaben und im Sinne der versicherten Person aus. Beispielsweise beantragt die BVG Vertragsänderungen auf die Initiative der versicherten Person hin.