Vertragsbeginn Musterklauseln

Vertragsbeginn. 3.1.1. SWD benötigt zur Energielieferung das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Angebot (Sondervertrag) des Kunden. Dann erhält der Kunde von SWD eine Eingangsbestätigung. Anschließend prüft SWD das Angebot des Kunden. 3.1.2. Alternativ zu Ziffer 3.1.1 kann der Kunde per Mausklick im Internet ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Energieliefervertrages abgeben. Den elektronischen Zugang des Angebots des Kunden wird SWD dem Kunden durch Zusendung einer automatisch generierten E-Mail bestätigen. Anschließend prüft SWD das Angebot des Kunden. 3.1.3. Der Vertrag kommt durch die Vertragsbestätigung von SWD in Textform zustande. Mit der Vertragsbestätigung teilt SWD das Datum für den Lieferbeginn mit. Die Lieferung beginnt entsprechend den gesetzlichen Regelungen zum Lieferantenwechsel regelmäßig spätestens drei Wochen nach Zugang der Anmeldung der Netznutzung bei dem für den Kunden zuständigen Netzbetreiber. Voraussetzung ist allerdings, dass der bisherige Energieliefervertrag des Kunden vor Lieferbeginn beendet werden konnte.
Vertragsbeginn. Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem dem Auftraggeber die Auftragsbestätigung in Textform zugeht.
Vertragsbeginn. Die Belieferung zu den Konditionen dieses Vertrages beginnt frühestens ab dem 01.07.2022. Der Vertrag endet am 31.12.2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der KUNDE nimmt die gelieferte elektrische Energie ab und bezahlt an die STADTWERKE die folgende Vergütung: Unterschrift des KUNDEN Unternehmen können Kunden unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen per E-Mail zusenden. Der Kunde kann der Verwendung seiner unter „Lieferung elektronischer Energie“ angegebenen E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widerrufen, ohne dass ihm hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (reguläre Porto- oder Telekommunikationskosten) entstehen. Der Widerspruch ist zu richten an: Stadtwerke Glauchau, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇; E‐Mail: Post@Stadtwerke- ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇; Fax: ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇. Ich erkläre mich einverstanden, dass mich die STADTWERKE zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen (Vertragsangebote zu Strom- bzw. Gaslieferverträgen sowie Informationen über Sonderangebote und Rabattaktionen) telefonisch kontaktieren und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Tel.-Nr., Beginn und Ende der Belieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) verarbeiten. Die Einwilligung gilt bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres, sofern ich sie nicht vorher widerrufe. Ein solcher Widerruf ist jederzeit möglich. Er erfolgt für die Zukunft und berührt damit nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw. Telefonwerbung. Der Widerruf ist zu richten an Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇; Telefon: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇-▇▇▇; Fax: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇-▇▇▇; E-Mail: kundenservice@stadtwerke- ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die STADTWERKE sowie zu diesbezüglichen Widerspruchsrechten des KUNDEN finden sich in der dem Kunden zur Verfügung gestellten „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“. netto brutto Die Lieferung ist zweckgebunden für den Betrieb von Wärmespeicheranlagen. Die , den Lieferung („Freigabestunden“) richtet sich nach den vom Netzbetreiber festgelegten Zeiten. Die STADTWERKE stellen zu diesen Zeiten dem Kunden elektrische Energie für die Aufladung der Wärmespeicheranlagen bereit. Dessen ungeachtet sind die STADTWERKE berechtigt, die Verteilung der Freigabestunden auf die angegebenen Zei...
Vertragsbeginn. Versicherungsbeginn ist das auf der Versicherungspolice vereinbarte Datum. Der Vertragsabschluss ist jederzeit, auch während des Kalenderjahres, möglich.
Vertragsbeginn. 3.1 Soweit der Kunde im Internet das vom Diensteanbieter zu diesem Zweck bereitgestellte Antragsformular ausfüllt und an den Diensteanbieter online übersendet, kommt der Ver- trag mit der Annahme durch den Diensteanbieter mittels Übersendung einer entsprechenden Annahme-E-Mail an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse, spätes- tens aber mit erstmaliger Inanspruchnahme der Telekom- munikationsleistung durch den Kunden, zustande. Die Be- stätigung des Eingangs der Bestellung durch den Kunden stellt keine Annahme durch den Diensteanbieter dar. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. 3.2 Soweit der Kunde den Antrag zum Vertragsschluss bei einem Händler vor Ort stellt, kommt der Vertrag mit Aus- händigung der Vertragsunterlagen durch den Händler, spätestens aber mit erstmaliger Inanspruchnahme der Tele- kommunikationsleistung durch den Kunden, zustande. 3.3 Soweit der Kunde den Antrag zum Vertragsschluss über die Kundenhotline des Diensteanbieters stellt, kommt der Vertrag mit der Annahme durch den Diensteanbieter mit- tels Übersendung einer entsprechenden Annahme-E-Mail, spätestens aber mit erstmaliger Inanspruchnahme der Tele- kommunikationsleistung durch den Kunden, zustande. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch den Kunden stellt keine Annahme durch den Diensteanbieter dar. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. 3.4 Der Diensteanbieter ist nicht verpflichtet, den Antrag des Kunden anzunehmen. Der Diensteanbieter ist insbesondere berechtigt, die Annahme des Antrages davon abhängig zu machen, dass eine positive Auskunft über die Kreditwürdig- keit des Kunden erteilt wird. Der Diensteanbieter behält sich ausdrücklich vor, den Antrag nicht anzunehmen, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist, die sich aus einem früheren oder einem noch bestehenden an- deren Vertragsverhältnis mit dem Diensteanbieter ergeben, der Kunde unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit oder über Daten gemacht hat, die für die Feststellung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, oder wenn auf anderem Wege Umstände bekannt geworden sind, die zu begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden führen. 3.5 Beantragt der Kunde die Portierung einer Rufnummer von einem dritten Mobilfunkanbieter zu dem Diensteanbieter, so kommt der Vertrag mit dem Diensteanbieter abweichend von 3.1 – 3.3 im Zeitpunkt der tatsächlichen Portierung zu- stande. Wenn dem Kunden, soweit dies technisch möglich ist, auf dessen...
Vertragsbeginn. Der Versicherungsschutz beginnt an dem in der Versicherungsbestätigung oder in der schriftlichen Anmeldungsannahmebestätigung des Krankenversicherers vereinbarten Datum.
Vertragsbeginn. Der Beginn der Versicherung ergibt sich aus dem Antrag und dem Ver- sorgungsvorschlag.
Vertragsbeginn. 1. Die Kunden können sich je nach Leistungsart online anmelden oder von AUXILIUM ein Angebot anfordern. Bei der Online‐Anmeldung – sofern technisch möglich - erhält der Kunde per E‐Mail eine Bestätigung, dass die Bestellung eingegangen ist. 2. Der Vertrag zwischen AUXILIUM und dem Kunden kommt erst zustande, wenn AUXILIUM dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Textform zusendet, wenn AUXILIUM mit der Erbringung der Leistungen beginnt oder wenn AUXILIUM die Leistungen bereitstellt. Die Auftragsbestätigung enthält insbesondere die Vertrags-Nr., die Produkt‐ und Leistungsbezeichnung sowie das Datum des Beginns der Leistungserbringung. Dieses kann vom Vertragsbeginn abweichen. 3. Erfolgt die Bestellung für einzelne Leistungsarten online, so kommt der Vertrag zwischen AUXILIUM und dem Kunden auch dann zustande, wenn AUXILIUM die Registrierung des Kunden mit der Bereitstellung der Leistung (Account) annimmt. 4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ▇▇▇▇▇▇▇▇ sich bei der SCHUFA und/oder anderen Wirtschaftsdateien bereits vor und/oder nach Vertragsschluss Auskünfte über ihn einholen darf. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass AUXILIUM diesen Unternehmen im Gegenzug mitteilen darf, falls Maßnahmen (z.B. Mahnverfahren, Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckung) eingeleitet worden sind. Zum Zweck der Entscheidung über die Annahme, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet AUXILIUM Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Adressdaten einfließen. 5. AUXILIUM ist berechtigt, vor und/oder nach Vertragsschluss die Identität des Kunden und seiner gesetzlichen Vertreter zu prüfen. Der Kunde verpflichtet sich, hieran mitzuwirken. AUXILIUM kann ferner vom Kunden die Vorlage von Handels‐, Gesellschafts-, Gewerbe‐ und/oder steuerrechtlichen Unterlagen verlangen, die seine Eigenschaft als Unternehmer belegen. Bis zum Eintreffen und der Prüfung der Unterlagen ist AUXILIUM berechtigt, die Aktivierung der einzelnen Dienste aufzuschieben oder vorrübergehend zu unterbrechen, unter Fortzahlung der vereinbarten Preise. 6. AUXILIUM ist berechtigt, einzelne Kunden abzulehnen. Lehnt AUXILIUM einen Kunden ab, so hat dieser von ihm bereits in Anspruch genommene Dienste gleichwohl entsprechend der jeweils gültigen Preise zu vergüten. 7. Für den Fall, dass nichts anderes vertraglich vereinbart ist, kann AUXILIUM die Erbringung von Leistungen von der Zahlung einer angemessenen Sicherheitsleistung in bar abhängig machen. Als angeme...
Vertragsbeginn. Geben Sie uns bitte noch Ihren Terminwunsch (Vertragsbeginn Glasfaser Home) an und teilen Sie uns das Laufzeitende und die Kündigungsfrist Ihres bestehenden Vertrages mit. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie einen bestätigten Bereitstellungstermin mit unserer Auftragsbestätigung erhalten.
Vertragsbeginn. Schriftliche Verträge treten vorbehaltlich anderer Abrede auf das Datum Unterzeichnung, Auftragsbestätigungen auf das Datum der Ausstellung in Kraft.