Versand, Verpackung Musterklauseln

Versand, Verpackung. 6.1. Bei einem vereinbarten Versand durch uns steht uns die Auswahl des Transportmittels frei, soweit nicht in der Auftragsbestätigung eine besondere Vereinbarung vorgesehen ist. Mehrkosten für eine vom Kunden gewünschte bzw. beschleunigte Versandart trägt der Kunde, und zwar auch dann, wenn wir die Frachtkosten übernehmen. 6.2. Für den Fall der Rückabwicklung des Vertrages hat der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die von uns gelieferte Ware an unseren Geschäftssitz in Stutensee zurückzugeben, sofern er die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu vertreten hat. 6.3. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns verwendeten Transport- und Umverpackungen, sofern er eine Rücknahme dieser Verpackungen durch uns wünscht, an unseren Geschäftssitz in Stutensee innerhalb der betriebsüblichen Zeiten zurückzugeben. Transport- und Umverpackungen werden nur dann von uns zurückgenommen, wenn sie frei von Fremdstoffen (Stoffe, welche nicht von der gelieferten Ware stammen) und nach unterschiedlichen Verpackungsmaterialien sortiert sind. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, hat er die uns hierdurch entstehenden Mehrkosten der Entsorgung zu tragen.
Versand, Verpackung. 6.1. Der Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, falls nichts anderes vereinbart, von einem durch Evident zu bestimmenden Ort. Die Ware wird in einer versand- und transportgerechten Verpackung bereitgestellt bzw. geliefert. Versandart und Verpackung stehen im pflichtgemäßen Ermessen von Evident. 6.2. Beim Versendungskauf trägt der Besteller die Transportkosten ab Werk und die Kosten einer ggf. vom Besteller gewünschten Transportversicherung. 6.3. Bei Kundendienstlieferungen (Ersatzteile, Reparatur-Geräte) wird die Verpackung gesondert berechnet.
Versand, Verpackung. 8.1 Der Lieferant hat auf eigene Kosten unter allen maßgeblichen Verpackungs- und Versandvorschriften für geeignete Verpackung und Kennzeichnung, insbesondere von Gefahrstoffen, zu sorgen. 8.2 Versandpapiere, wie z. B. Lieferscheine und Packzettel, sind den Lieferungen beizufügen. 8.3 Wir sind berechtigt, 2/3 des Verpackungswertes zu belasten, wenn die Verpackung vom Lieferanten berechnet wurde und wir diese an den Lieferanten zurücksenden. Der Transport erfolgt auf die Gefahr des Lieferanten.
Versand, Verpackung. 1.1. Falls es keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt der Versand der Ware auf Rechnung des Käufers. Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden Versicherung gegen Schäden und Verlust abgeschlossen. 1.2. Die ▇▇▇▇ der Versandart bleibt dem Verkäufer überlassen. 1.3. Die Rücksendung der Kisten und Behälter sind nach der Entladung zum Verkäufer zurück zu senden, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Versand, Verpackung. 6.1. Der Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, falls nichts anderes vereinbart, von einem durch Olympus zu bestimmenden Ort. Die Ware wird in einer versand- und transportgerechten Verpackung bereitgestellt bzw. geliefert. Versandart und Verpackung stehen im pflichtgemäßen Ermessen von Olympus. 6.2. Beim Versendungskauf trägt der Besteller die Transportkosten ab Werk und die Kosten einer ggf. vom Besteller gewünschten Transportversicherung. 6.3. Bei Kundendienstlieferungen (Ersatzteile, Reparatur-Geräte) wird die Verpackung gesondert berechnet.
Versand, Verpackung. 5.1 Ist die Versendung der Ware vereinbart, hat uns der Lieferant getrennt vom Lieferschein eine Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden. 5.2 Werden unsere Verpackungs- bzw. Versandvorschriften nicht beachtet, sind wir berechtigt, die Annahme der Ware abzulehnen. 5.3 Verpackungsmaterial hat der Lieferant auf unser Verlangen auf seine Kosten zurückzunehmen.
Versand, Verpackung. 1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Bestellers Free Carrier (FCA), Espelkamp gemäss Incoterms 2010. Der Lieferer ist bemüht, hinsichtlich Versandart und Ver- sandweg Wünsche und Interessen des Bestellers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehr- kosten - auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung - gehen zu Lasten des Bestellers. Die Anzeige der Versandbereitschaft steht dem Versand gleich. 2. Auf Wunsch des Bestellers erfolgt eine Verpackung der Ware mit bester Sorgfalt, der Ver- sand nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit des Lieferers. In diesem Fall trägt der Besteller die Kosten. 3. Wird auf Wunsch des Bestellers oder durch sein Verschulden der Versand oder die Zustel- lung gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin verzögert, so lagert der Lieferer die Waren auf Kosten und Gefahr des Bestellers für diesen. In diesem Fall beträgt das zu entrich- tende Lagergeld 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, beginnend mit dem auf die Anzeige der Versandbereitschaft folgenden Monat. 4. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung vom Lieferer gegen Verlust, Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert. 5. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden vom Lieferer nicht zurückgenommen;
Versand, Verpackung. 5.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, werden die Waren DDP (Geliefert verzollt) an den im Auftrag angegebenen Bestimmungsort oder, falls kein solcher Ort angegeben worden ist, an den Geschäftssitz des Käufers geliefert. 5.2 Die Lieferung an einen anderen als im Auftrag angegebenen Ort bewirkt kein Gefahrübergang vom Lieferanten an den Käufer, selbst wenn der besagte Empfangsort die Lieferung annimmt. Der Lieferant trägt alle Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung an einen falschen Bestimmungsort, der sich vom vereinbarten Empfangsort unterscheidet. 5.3 Teillieferungen der Waren sind nicht zulässig, sofern der Käufer nicht ausdrücklich seine Zustimmung dazu gegeben hat. 5.4 Wenn der Lieferant Anspruch darauf hat, dass die für den Versand benötigte Verpackung an ihn zurückgesendet wird, so ist dies klar und deutlich in den Lieferpapieren zu kennzeichnen. Mangels einer solchen Kennzeichnung trägt der Käufer nicht die Verantwortung oder das Risiko von Konsequenzen einer Nichtrücksendung dieser Verpackung. 5.5 Nummerierte Lieferscheine, die mindestens die ID-Nummer des Auftrags, eine Beschreibung der Waren und ihre Mengen sowie die Lieferungs-Identifikationsnummer enthalten, müssen in jedes Versandstück gelegt werden. Der Lieferant muss die Lieferscheinnummer auch auf seiner Rechnung aufführen. Wann immer dies verlangt wird, erklärt sich der Lieferant bereit, dem Käufer die Artikel-Codenummer und die Lieferungs- Identifikationsnummer im DataMatrix-Barcode zur Verfügung zu stellen.
Versand, Verpackung. 1. Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgen Lieferungen „frei Lieferadresse“ oder „frei Leistungsort“ wie in unserer Bestellung angegeben. Sofern ein Preis „ab Werk/ab Lager“ vereinbart ist, übernehmen wir allein die jeweils günstigsten Frachtkosten. 2. Die Versendung erfolgt auf Risiko des Lieferanten; dieser haftet für zufällige Beschädigung oder Zerstörung bis zum Zeitpunkt der Ablieferung oder –falls einschlägig– der Abnahme am Lieferort oder dem Leistungsort. 3. In sämtlichen Versandscheinen, Frachtbriefen oder sonstigen Lieferdokumenten, Rechnungen und der sonstigen Korrespondenz sind die vollständigen Bestellnummern und sonstigen vereinbarten Informationen (z.B. Prüfungszeugnisse, Atteste, unsere Positions- und Artikelnummern und Bestelldatum) anzugeben bzw. beizufügen. Der Lieferant haftet für mögliche Folgen von schuldhaften Versäumnissen in diesem Zusammenhang. 4. Der Lieferant ist zur Rücknahme der Verpackung i.S.v. § 4 Verpackungsverordnung verpflichtet. Wir sind indes nicht verpflichtet, Verpackungsmaterial zurückzusenden oder zu vergüten. Zur besonderen Beachtung: Die Waren sind getrennt nach den empfangenden Werken, Abteilungen etc. zu verpacken und zu versenden. Zusammenladungen von Waren für verschiedene Werke, Abteilungen etc. in einer Sendung sind allein mit unserer Zustimmung zulässig. Die uns durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden internen Kosten werden dem Lieferanten mit mindestens 60,00 € pro Sendung in Rechnung gestellt.
Versand, Verpackung. Jede Sendung von LIEFERGEGENSTÄNDEN enthält einen Lieferschein, auf dem Bestellnummer, Anzahl, Artikelnummer, Artikelbezeichnung, Lieferdatum und Besteller vermerkt sind. Der Lieferschein wird außen an der Sendung angebracht und nicht lose beigelegt. Der Lieferant garantiert, dass sämtliche an RITTMEYER gelieferte Verpackungen ordnungsgemäß laut Verpackungsverordnung bei der ARA - unter Bekanntgabe der Lizenznummer – entpflichtet werden.