Technische Richtlinien Musterklauseln

Technische Richtlinien. Der Aussteller hat die „Technischen Richtlinien“ zu beachten, die im Webshop „BECO“ enthalten sind. Er ist verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) einzuhalten, auf welches im Anschluss an die Technischen Richtlinien besonders hingewiesen wird.
Technische Richtlinien. Der Strombedarf und die benötigten Anschlüsse sind rechtzeitig vor dem Aufbau mit dem OÖNachrichten
Technische Richtlinien. Auftragnehmer (AN) lehnt ausdrücklich alle ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Gewährleistungen ab, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf alle Gewährleistungen der Marktgängigkeit, des Eigentumsrechts, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Möglichkeit zur Nutzung der Nichtverletzung von Rechten Dritter, der Kompatibilität, Sicherheit oder Genauigkeit, und die Verwendung des digitalen Bauwerksmodell und dessen Daten den Nutzer erfolgt auf eigenes Risiko. - Der Nutzer übernimmt die volle Verantwortung und das Verlustrisiko, das sich aus der Nutzung oder der fehlenden Möglichkeit zur Verwendung des digitalen Bauwerksmodell und dessen Daten oder seines Inhalts ergibt. - Der Nutzer stimmt weiterhin zu, dass das digitalen Bauwerksmodelle und dessen Daten Informationen enthalten, die vertraulich und Eigentum der Auftragnehmer (AN) sind, und dass die Auftragnehmer (AN) das Urheberrecht und alle anderen vorbehaltenen Rechte an dem Arbeitsprodukt behält, das sich im digitale Bauwerksmodell und dessen Daten widerspiegelt, das durch die Auftragnehmer (AN) für das Projekt erstellt wurde. - Die Auftragnehmer (AN) gewährt dem Nutzer eine nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, gebührenfreie/zur vertraglich vereinbarten Gebühr die Lizenz zur Nutzung des digitale Bauwerksmodell und dessen Daten zu Informationszwecken ausschliesslich in Verbindung mit dem vorliegenden Projekt in strikter Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen. - Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass das digitale Bauwerksmodell und dessen Daten ausschliesslich und ausschliesslich für das Projekt verwendet wird und dass er das digitale Bauwerksmodell und dessen Daten und die darin und/oder Informationen weder ganz noch teilweise für andere Zwecke oder Projekte als das Projekt verwendet. - Der Nutzer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass das digitale Bauwerksmodell und dessen Daten vom Nutzer weiterhin vertraulich behandelt wird und dass es ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der die Auftragnehmer (AN) in keiner Weise offengelegt, an Dritte übertragen oder ausgetauscht wird. - Der Nutzer stimmt hiermit zu, dass die Auftragnehmer (AN), soweit gesetzlich zulässig, in keinem Fall gegenüber dem Benutzer für Schäden oder Verluste jeglicher Art haftbar ist, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schäden durch Tod oder Körperverletzung von Personen, Sachschäden und direkte, indirekte, Folge-, Sonder- oder beiläufige Schäden, die sich aus Fehler...
Technische Richtlinien. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Technischen Richtlinien der Standortverwaltung des Areal Böhler Teil dieser AGB und damit einzuhalten sind.
Technische Richtlinien a) Die Stände werden messeseits durch Standnummern in ein- heitlicher Form gekennzeichnet.
Technische Richtlinien. Die Standbetreiber erhalten mit der Servicemappe technische Richtlinien, die zusätzliche Informationen und Hinweise zum Veranstaltungsablauf enthalten und unbedingt zu beachten sind.
Technische Richtlinien. Dieser Management-bezogene Teil des Dokuments beinhaltet die technische Regelungen und Anleitungen für Modellerstellung und Modellverwendung, die mehrere Projektbeteiligte betreffen und deshalb übergeordnet geregelt werden müssen, z.B. Bezeichnungskonventionen Regeln für Modellaustausch, Modellüberprüfung etc.
Technische Richtlinien. Dieser Anhang ist aktuell nicht genutzt. Dieser Anhang trägt die Detailangaben des Kapitels F.6.2 LOI – dies umfasst die Definition der gültigen Elementklassen je Fachmodell (gemäss Kapitel F.3 Festlegung der Fachmodelle) sowie der jeweils eingeforderten Merkmale je LOI-Klasse. Wichtig: die für ein Fachmodell deklarierten Elementklassen sind eine Rahmenfestlegung, demnach dürfen keine abweichenden Elementklassen in einem Fachmodell enthalten sein. Es gelten grundsätzlich die Vorgaben zur Datenstruktur (Klassifikation, Merkmale, Modelleinheiten) gemäss Kapitel F.5 Festlegung der Datenstruktur. Der minimale Übertragungsgehalt eines Elementes muss das jeweilige Pset_*Common20 und Qto_*21 lt. Vorgabe buildingSMART enthalten. Die Benennung der Merkmale im jeweiligen Fachmodell erfolgt lt. ihrer originalen (= englischen) Bezeichnung. Die in den nachfolgenden Tabellen enthaltene Übersetzung der Merkmal-Namen ins Deutsche ist rein informativ.
Technische Richtlinien. Tabelle 81: LOI-Klassen Elementklasse Ventilator 27 xxxxx://xxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx/XXX/XXXXXXX/XXX0_0/XXXXX/XXXX/xxxx/xxxxxx.xxx 28 xxxxx://xxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx/XXX/XXXXXXX/XXX0_0/XXXXX/XXXX/xxxx/xxxxxxxxxxxxxx.xxx 29 OptionenSet gem. Vorgabe Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Dieser Anhang trägt die Detailangaben des Kapitels F.6.1 LOG – dies umfasst die Definition der gültigen Geometrieausprägungen je Fachmodell (gemäss Kapitel F.3 Festlegung der Fachmodelle) sowie der jeweils eingeforderten Geometrieausprägung je LOG-Klasse.
Technische Richtlinien. Es gelten grundsätzlich die Vorgaben zur Modellierung gemäss Anhang Anhang 5 – Modelliervorgaben. Nachfolgende Tabellen beschreiben die LOG-Klassen der IfcArchitectureDomain30. Raumstempel/ BGF Jede Einheit als Volumenkörper zur Definition von BRI/BGF Jeder Raum als IfcSpace zur Definition der NRF gem. ÖN X0000 / XXX000 BZW. D0165. Geschossweise getrenntes Gebäudevolumen als IfcBuildingElementProxy zur Definition von BRI/BGF. Jeder Raum als IfcSpace zur Definition der NRF und der UGF gem. ÖN X0000 / XXX000 bzw. d0165. Geschossweise getrenntes Gebäudevolumen als IfcBuildingElementProxy zur Definition von BRI/BGF. Jeder Raum als IfcSpace zur Definition der NRF und der UGF gem. ÖN X0000 / XXX000 bzw. d0165. Geschossweise getrenntes Gebäudevolumen als IfcBuildingElementProxy zur Definition von BRI/BGF. Jeder Raum als IfcSpace zur Definition der NRF und der UGF gem. ÖN X0000 / XXX000 bzw. d0165. Geschossweise getrenntes Gebäudevolumen als IfcBuildingElementProxy zur Definition von BRI/BGF. Jeder Raum als IfcSpace zur Definition der NRF und der UGF gem. ÖN X0000 / XXX000 bzw. d0165. Geschossweise getrenntes Gebäudevolumen als IfcBuildingElementProxy zur Definition von BRI/BGF. Komplexität Vertikale Bauelemente nicht relevant. Tragende/nichttragende Wände einschichtig modelliert. Tragende/nichttragende Wände mehrschichtig modelliert, inkl. aller relevanter Schichten ab 1cm, in Abstimmung mit PH/TWP. Tragende/nichttragende Wände mehrschichtig modelliert, inkl. aller relevanter Schichten ab 1cm, in Abstimmung mit PH/TWP. Tragende/nichttragende Wände mehrschichtig modelliert, inkl. aller relevanter Schichten ab 1cm, in Abstimmung mit PH/TWP. Tragende/nichttragende Wände mehrschichtig modelliert, inkl. aller relevanter Schichten ab 1cm, in Abstimmung mit AF. Komplexität Horizontale Bauelemente nicht relevant. Tragende Decken inkl. Bekleidungen einschichtig modelliert. Rohdecke sep. modelliert. Bekleidungen (FBA/AGD/UD) raumspezifisch/mehrschichtig modelliert, inkl. aller relevanter Schichten ab 1cm, in Abstimmung mit PH/TWP. Rohdecke sep. modelliert. Bekleidungen (FBA/AGD/UD) raumspezifisch/mehrschichtig modelliert, inkl. aller relevanter Schichten ab 1cm, in Abstimmung mit PH/TWP. Rohdecke sep. modelliert. Bekleidungen (FBA/AGD/UD) raumspezifisch/mehrschichtig modelliert, inkl. aller relevanter Schichten ab 1cm, in Abstimmung mit PH/TWP. Rohdecke sep. modelliert. Bekleidungen (FBA/AGD/UD) raumspezifisch/mehrschichtig modelliert, inkl. aller relevanter Schichten ab 1...