Rechte Musterklauseln

Rechte. Die elektronischen Produkte unterliegen dem Schutz des Urhebergesetzes. Mit Vertragsschluss wird dem Nutzer für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den Online-Produkten eingeräumt. Bei Mehrbenutzerrechten kann der Nutzer einer vereinbarten Anzahl von angemeldeten Nebennutzern innerhalb seines Unternehmens den Zugang im Rahmen seines Nutzungsrechts ermöglichen. Der Nutzer darf ausschließlich zum eigenen, vorübergehenden, betriebsinternen Gebrauch die durch die Online-Produkte gelieferten Daten dauerhaft abspeichern und einzelne Papierkopien hiervon anfertigen. S&P behält sich vor, den Umfang und die Anzahl der Kopien und Ausdrucke in sachgerechter Weise zu beschränken. Soweit vom jeweiligen Online-Produkt unterstützt, ist die Bildung und Speicherung von Leistungsbeschreibungen mit Baupreisen für die eigene Nutzung sowie deren kostenlose Weitergabe im Zuge der bauprojektbezogenen Zusammenarbeit im Bauwesen gestattet. Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Daten ganz oder teilweise, auf elektronischem Datenträger, per Datenfernübertragung oder als Papierkopien sowie das Einräumen von Zugängen für Dritte auf die abgespeicherten Daten oder das Einspeisen der Daten in ein lokales Retrievalsystem/Intranet nicht gestattet. Die gewerbliche Informationsvermittlung sowie jede Übersetzung, Bearbeitung, Anordnung und andere Umgestaltung ist untersagt. S&P behält sich vor, bei Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung oder auf sonstige Vertragsverletzungen diesen Vorgängen nachzugehen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen oder den Nutzer zu sperren. Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Der Nutzer kann in den Online-Produkten eigene Informationen bzw. Anmerkungen anlegen und speichern. Durch extra gekennzeichnete Optionen kann er Teile dieser Informationen freiwillig auch anderen Nutzern zur Verfügung stellen. Der Nutzer kann auch die von den anderen Nutzern freigegebenen Informationen lesen. Für die Inhalte, die der Nutzer im Online-Produkt speichert, behält der Nutzer das Urheberrecht. Mit dem Einstellen von Informationen räumt der Nutzer S&P das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht exklusive Recht ein, diese Informationen zusammen mit dem von ihm gewählten Benutzernamen uneingeschränkt zu nutzen. S&P ist insbesondere berechtigt, die vom Nutzer eingestellten Informationen, soweit sie keine personenbezogenen Daten sind, in anonymisierter Form weiter zu verarbeite...
Rechte. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
Rechte. 10.1 Der Lieferant räumt Leica hiermit an sämtlichen ur- heberrechtlich geschützten Werken oder gewerbli- chen Schutzrechten, die zur umfassenden weltwei- ten Verwertung des Vertragsgegenstandes erfor- derlich sind, insbesondere an Standardsoftware, ein unwiderrufliches, einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränktes Nutzungsrecht (auch zur Nutzung auf derzeit noch unbekannte Nutzungsarten) ein. Leica ist insbesondere berech- tigt, die Werke zu bearbeiten, die Leica eingeräum- ten Rechte auf Dritte zu übertragen oder Dritten Unterlizenzen einzuräumen. 10.2 An für Leica individuell erstellten Leistungsergeb- nissen erhält Leica sämtliche Schutzrechte als un- mittelbarer alleiniger Rechteinhaber. Im Falle von Urheberrechten erhält Leica die unwiderruflichen, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkten aus- schließlichen Nutzungsrechte, die Leistungsergeb- nisse selbst oder durch Dritte vollumfänglich (auch auf derzeit noch unbekannte Nutzungsarten) zu nutzen. 10.3 Der Lieferant hat Standardsoftware an Leica ab- lauffähig im Objektcode auf handelsüblichen Da- tenträgern zu liefern; im Falle von Individualsoft- ware grundsätzlich, im Übrigen soweit vereinbart, ist auch der Quellcode (nebst Dokumentation und Entwicklungswerkzeugen) zu übergeben. 10.4 An sämtlichen Arbeitsergebnissen, gleich in wel- cher Form, die bei oder im Zusammenhang mit der vereinbarten Nutzung der urheberrechtlich ge- schützten Werke oder gewerblichen Schutzrechte neu entstehen, stehen Leica die ausschließlichen Nutzungsrechte entsprechend Ziffer 10.1 zu.
Rechte. 1. Verträge zwischen GmbH und Geschäftsführer (Insichgeschäfte) Grundsätzlich darf niemand mit sich selbst Geschäfte ab- schließen (sog. Selbstkontrahierungsverbot). Dies gilt auch für Geschäfte des Geschäftsführers als Vertreter der GmbH auf der einen mit sich selbst als Vertragspartei auf der anderen Seite (sog. Insichgeschäfte). Die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot muss beim Alleingesellschaf- ter-Geschäftsführer in der Satzung geregelt sein; anderen- falls genügt ein Gesellschafterbeschluss. Die Erlaubnis der Insichgeschäfte ist immer im Handelsregister einzutragen. Soweit der Geschäftsführer von dem im Gesetz geregelten Selbstkontrahierungsverbot befreit ist, kann er – als Vertre- ter der GmbH – alle Verträge mit sich im eigenen Namen abschließen. Auch bei erlaubten Geschäften zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer muss dieser darauf ach- ten, dass der GmbH dadurch kein Schaden entsteht und er im Übrigen nicht gegen die Geschäftsordnung oder Sat- zung verstößt. Der Mietvertrag ist gültig. Ein Schaden für die GmbH ist nicht entstanden.
Rechte. 1. Verträge zwischen GmbH und Geschäftsführer 2. Rechte aus dem Anstellungsvertrag
Rechte. Der Besteller hat an der ihm im Rahmen des Supports überlassenen Software die in den §§ 2 und 5 der ElRv-Vertragsbedingungen genannten Nutzungsrechte. Er darf jedoch stets nur eine Version produktiv nutzen. Die Rechte, die nach den ElRv- Vertragsbedingungen an der Software bei der NotarNet GmbH verbleiben, bleiben auch bei im Rahmen des Supports vermieteter Software bei der NotarNet GmbH.
Rechte. Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Methoden die bei der Erbrin- gung von Dienstleistungen unter diesem Vertrag durch das BIT- WORKS Personal allein oder in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Kunden entwickelt worden sind, gehören beiden Parteien gemeinsam und können beliebig verwertet werden. BITWORKS ist berechtigt, bei der Software-Entwicklung erwor- benes Know-how auch bei anderweitigen Anwendungen zum Einsatz zu bringen, sofern hierdurch betriebliche Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Teil dieses frei verwendba- ren Know-hows sind auch allgemein bei der Programmentwick- lung einsetzbare Programmroutinen, Schnittstellenspezifikati- onen etc.
Rechte. 6.1 Der Verlag räumt dem Kunden sowie jedem Nutzer das einfache, auf die Dauer des Vertrages befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Online-Datenbank vertragsgemäß zu nutzen. 6.2 Der Kunde bzw. Nutzer ist berechtigt, auf die Online-Datenbank zuzugreifen, in der Datenbank zu recherchieren und die abgeru- fenen Daten für den eigenen Gebrauch zu verwenden. Dies schließt das Recht ein, für die eigene Recherchenachbereitung Recher- cheergebnisse bzw. die abgerufenen Dokumente abzuspeichern und auszudrucken. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist unzuläs- sig, insbesondere das Kopieren von Daten auf weitere Datenträger zu sonstigen Zwecken, die Verwendung von Daten zur Herstellung mehr als nur einzelner Vervielfältigungsstücke, zur Herstellung systematischer Sammlungen oder zur gewerblichen Nutzung. 6.3 Der Kunde bzw. ▇▇▇▇▇▇ erkennt an, dass es sich bei der Online-Datenbank sowohl um ein schutzfähiges Datenbankwerk im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 UrhG als auch um eine schutzfähige Datenbank im Sinne von § 87a Abs. 1 UrhG handelt. Des Weiteren erkennt der Kunde bzw. Nutzer an, dass der Verlag "Hersteller" der Online-Datenbank im Sinne von § 87a Abs. 2 UrhG ist. Die zur Nutzung der Online-Datenbank erforderlichen Computerprogramme unterfallen, sofern sie nicht bereits nach den Vorschriften über Datenbank- werke oder Datenbanken geschützt sind, dem Schutz der §§ 69a ff. UrhG. Auch die Rechte an allen übrigen Bestandteilen der Daten- banken, insbesondere Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an den enthaltenen Inhalten, liegen beim Verlag.
Rechte. ⮚ Auf Erhalt einer Eintrittsbestätigung. ⮚ Auf Teilnahme am Übungs-, Trainings- und Wett- kampfbetrieb. ⮚ Auf Inanspruchnahme der Unfallversicherung des Sportvereins entsprechend der Versicherungsbe- dingungen bei Sportunfällen und Wegeunfällen auf den Wegen zum und vom Training bzw. Wett- kampf. ⮚ Auf Inanspruchnahme der Kfz-Haftpflichtver- sicherung des Sportvereins entsprechend der Ver- sicherungsbedingungen bei Fahrten zu offiziellen Veranstaltungen des Vereins. Die Kfz-Haftpflicht- versicherung kann auch von den Eltern in An- spruch genommen werden, die ihre Kinder zum Training/Wettkampf bringen bzw. vom Training/ Wettkampf abholen. ⮚ Auf Teilnahme an Übungsleiter- und Kampfrichter- lehrgängen. ⮚ Zur Teilnahme an den Wahlen in den Gremien des Vereins, aktives Wahlrecht ab 16 Jahren (ab 12 Jahren bei Jugendvertretungen) und passives Wahlrecht ab 18 Jahren (ab 12 Jahren bei Ju- gendvertretungen). ⮚ Anspruch auf Aufwandsentschädigung als Übungsleiter entsprechend vertraglicher Regelun- gen mit dem Verein. ⮚ Anspruch auf Einsicht in die Jahresabschlussun- terlagen des Gesamtvereins.
Rechte. 1. Die Agentur überträgt dem Kunden alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstige Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der unter diesem Vertrag gewährten Leistungen einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Entwürfen und Gestaltungen. Soweit nichts anderes bestimmt wird, ist diese Übertragung zeitlich, örtlich, nach dem Verwendungszweck und in jeder sonstigen Weise auf die Durchführung der jeweiligen Projekte und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit beschränkt. Ausgeschlossen von dieser Übertragungspflicht sind Rechte der Agentur an Tools und Softwareprogrammen sowie an eigenen Planungsverfahren, Methoden und darauf basierenden Darstellungsformen, die das unternehmensspezifische Know-how der Agentur darstellen. Barclayweg 10 ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Tel Nr.: 0341/ ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇ LMedia UG (haftungsbeschränkt) ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Mobil: 0172 / ▇▇▇ ▇▇ ▇▇ Deutsche Bank Privat & Firmenkunden AG 2. Die Agentur steht dafür ein, dass sämtliche Leistungen, welche der Kunde im Rahmen dieses Vertrages erhält, nicht mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind und der Kunde, auch soweit Leistungen Dritter betroffen sind, dieselbe freie Rechtsposition erhält, wie sie in Punkt 10.1 umrissen ist. Sollte in besonderen Fällen diese Freistellung nicht möglich sein, dann ist der Kunde hiervon rechtzeitig vor Durchführung der betroffenen Projekte und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit in Kenntnis zu setzen. 3. Die vorstehende Rechtsübertragung bzw. Gewährleistung ist mit den sonstigen Vergütungen an die Agentur gemäß den Punkten 9.1 und 9.2 abgegolten. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die Agentur kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.