Platzierung Musterklauseln

Platzierung. Die Inhaberschuldverschreibungen können bei der Kreissparkasse Köln, Xxxxxxxx 00-00, 00000 Xxxx bezogen werden.
Platzierung. Die Schuldverschreibungen können bei der Kreissparkasse Köln, Neumarkt 18-24, 50667 bezogen werden. Zahl- und Hinterlegungsstelle Die bestellte Zahlstelle für die Schuldverschreibungen ist die Kreissparkasse Köln, Neumarkt 18-24, 00000 Xxxx.
Platzierung. Der Veranstalter ist bemüht, dem Aussteller den gewünschten Stand zur Verfügung zu stel- len. Im Interesse einer optimalen Einteilung der Ausstellung kann der Veranstalter dem Aussteller jedoch jederzeit eine andere Fläche der gleichen Kategorie und Größe zuteilen. Der Aussteller muss damit rechnen, dass eine geringfügige Beschränkung des Standes auf- treten kann. Diese kann maximal in der Breite und Tiefe 10 cm betragen und berechtigt nicht zur Minderung der Standmiete.
Platzierung. Die Schuldverschreibungen können bei der Die Sparkasse Bremen AG, Xx Xxxxx 0-0, 00000 Xxxxxx bezogen werden.
Platzierung. Die Schuldverschreibungen werden von der Norddeutsche Landesbank – Girozentrale –, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx begeben. Sofern eine Platzierung durch ein oder mehrere Kreditinstitute erfolgt, wird dies in den Endgültigen Bedingun- gen angegeben.
Platzierung. Die Schuldverschreibungen, die im Rahmen einer Emission unter diesem Angebotsprogramm emittiert werden, werden von der Emittentin platziert.
Platzierung. (1) Hat der Auftraggeber keinen Platzierungswunsch für die Werbung geäußert, kommt der Vertrag durch die Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang zustande. Die Platzierung der Werbung wird im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vorgenommen. Ist dieses nicht herstellbar, entscheidet die DZT nach billigem Ermessen und unter weitestgehender Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers.
Platzierung. Platzierungswünsche können für Allgemeinstellen nicht angenommen werden. Nach Möglichkeit werden die Plakate wechselweise gleich günstig angebracht.
Platzierung. Der Veranstalter ist bemüht, dem Aussteller den gewünschten Stand zur Verfügung zu stellen. Im Interesse einer optimalen Einteilung der Messe kann der Veranstalter dem Aussteller jedoch jederzeit eine andere Fläche der gleichen Kategorie und Größe zuteilen. Der Aussteller muss damit rechnen, dass eine geringfügige Beschränkung des Standes auftreten kann und diese berechtigt nicht zur Minderung der Standmiete. Auktionen, Versteigerungen sowie Verlosungen auf den Ständen sind grundsätzlich untersagt. Das Verteilen von Drucksachen, Werbegeschenke und Kostproben außerhalb des Standes ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Lautsprecher- werbung sowie andere Beschallungsmaßnahmen. Ausnahmegenehmigungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Messeleitung
Platzierung. 9.1. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer auch einen Auftrag zur Platzierung von Druckprodukten erteilen. Bei einem Platzierungsauftrag des Auftraggebers hat der Auftraggeber die Platzierungsangaben nach Produkttypen – Anzahl und Größe der zu platzierenden Produkte, Zielbereich und Dauer der Platzierung - festzulegen; die Übergabe der aufgelisteten Daten an den Auftragnehmer erfolgt schriftlich (persönlich, per Fax, Email). Der Auftragnehmer gibt innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Bestellung eine Erklärung ab, ob er die Platzierung übernimmt und unter welchen Bedingungen er dies im Vergleich zu den vom Auftraggeber geforderten Konditionen erfüllen kann. Nimmt der Auftragnehmer die Platzierung der Produkte vor, so wird nach dem Nachweis der Platzierung der Druckprodukte (Inaugenscheinnahme, Protokoll oder Foto) und der Vorlage der Verträge bezüglich der Platzierungsoberflächen eine Leistungsbestätigung und Rechnung über die Platzierungsdienste ausgestellt.