Notruf Musterklauseln

Notruf. Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112 sind möglich, jedoch nicht bei Unterbrechung der Stromversorgung beim Anschlussinhaber (siehe 2.1). Ebenfalls muss eine korrekte Konfiguration der Endgeräte gegeben sein. Die Notrufabfragestelle kann aufgrund der übermittelten Rufnummer Angaben zum Anruferstandort ermitteln. Bei Montage der Wireless CPE (Antenne) an einem anderen Standort als bei der Anmeldung angegeben oder bei Einwahl mit den eigenen Zugangsdaten von anderen intersaar-Anschlüssen oder Hotspot-Zugangspunkten besteht keine Möglichkeit zur Standortbestimmung durch die Notrufabfragestelle!
Notruf. Vodafone weist den Kunden darauf hin, dass der Betrieb des Kabelrouters bzw. der HomeBox nur an dem vom Kunden mitgeteilten Standort zulässig ist, da die Notruffunktion des Anschlusses bei
Notruf. Mit betriebsbereiter SIM-Karte und Verfügbarkeit des öffentlichen Mobilfunknetzes sind die Notrufnummern 110 und 112 erreichbar, sofern dafür ein für Sprachtelefonie geeignetes und betriebsbereites Mobilfunkendgerät genutzt wird. Notrufabfragestellen können zumindest die Funkzelle ermitteln, aus der der Anrufer seinen Notruf abgesetzt hat.
Notruf. Der Kunde kann von dem in diesem Vertrag enthaltenen Anschluss im Rahmen dessen Verfügbarkeit Verbindungen zu den Notrufnum- mern 110 und 112 herstellen, nicht jedoch bei Unterbrechung der Stromversorgung (s. auch Ziffer 2). Der Notrufabfragestelle wird zu Beginn des Anrufes die Anschrift und die Rufnummer des Anschlus- ses übermittelt.
Notruf. Die Notrufnummern 110 und 112 können über den 1&1 Tele- fonanschluss erreicht werden. Hierbei wird der Notrufabfrage- stelle die Anschluss-Adresse übermittelt. Nur wenn der Notruf an der Anschluss-Adresse abgesetzt wird, kann eine einwandfreie Notruf-Funktionalität, insbesondere die Erreichbarkeit der nächstgelegenen Feuerwehr- oder Polizei- dienststelle, gewährleistet werden. Falls der Notruf nicht von der Anschluss-Adresse aus abgesetzt wird, kann eine korrekte automatische Lokalisierung nicht erfolgen.
Notruf. Vodafone weist den Kunden darauf hin, dass der Betrieb des Kabelrouters bzw. der HomeBox nur an dem vom Kunden mitgeteilten Standort zulässig ist, da die Notruffunktion des Anschlusses bei der Nutzung an einem anderen als dem Vodafone mitgeteilten Standort nicht gewährleistet ist. Bei Nutzung von kundeneigenen Endgeräten ist ergänzend Ziff. 4.1.15 zu berücksichtigen. Vodafone weist weiter darauf hin, dass der Teilnehmeranschluss nur für die Nutzung von Hausnotruf-, Brand- und Einbruchmeldeanlagen geeignet ist, die über einen notstromfähigen und funktionstüchtigen Zweitweg, wie etwa Mobilfunk, für die Alarmierung verfügen. Ferner muss die Inband-Signalisierung über den Sprachkanal des IP-Telefonie-Netzwerks übertragen werden können. Bei reinen IP-Systemen müssen die Geräte mit IPv6 und DSLite-Grundkonfiguration eingerichtet werden können. Ein ander- weitiger Betrieb erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
Notruf. Mit betriebsbereiter SIM–Karte bzw. betriebsbereitem eSIM-Profil und Verfügbarkeit des öffentlichen Mobilfunknetzes sind – mit Aus- nahme der in Satz 3 genannten Fälle - die Notrufnummern 110 und 112 erreichbar, sofern dafür ein für Sprachtelefonie geeignetes und be- triebsbereites Mobilfunkendgerät genutzt wird. Die Notrufabfrage- stelle erhält zu Beginn des Anrufs Angaben zur Funkzelle, aus der der Anrufer seinen Notruf abgesetzt hat. Notrufe zur 110 und 112 sind derzeit nicht möglich, wenn für die Sprachtelefonie im Mobilfunknetz ausschließlich LTE-M verfügbar ist.
Notruf. Vodafone weist den Kunden darauf hin, dass der Betrieb des Kabelrouters bzw. der HomeBox nur an dem vom Kunden mitgeteilten Standort zulässig ist, da die Notruffunktion des Anschlusses bei der Nutzung an einem anderen als dem Vodafone mitgeteilten Standort nicht gewährleistet ist. Bei Nutzung von kundeneigenen Endgeräten ist ergänzend Ziff. 4.1.15 zu berücksichtigen. Vodafone weist weiter darauf hin, dass der Teilnehmeranschluss nur für die Nutzung von Hausnotruf-, Brand- und Einbruchmeldeanlagen geeignet ist, die über einen notstromfähigen und funktionstüchtigen Zweitweg, wie etwa Mobilfunk, für die Alarmierung verfügen. Ferner muss die Inband-Signalisierung über den Sprachkanal des IP-Telefonie-Netzwerks übertragen werden können. Bei reinen IP-Systemen müssen die Geräte mit IPv6 und DSLite-Grundkonfiguration eingerichtet werden können. Ein ander- weitiger Betrieb erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Ihre Privatsphäre ist uns wichtig. Hier lesen Sie, wie wir mit Ihren Daten umgehen. Sie und der Gesetzgeber ent- scheiden, was wir mit Ihren Daten tun. Basis dafür ist Ihre Einwilligung oder eine gesetzliche Erlaubnis.
Notruf. HuPS24 stellt eine tägliche Rund-um-die Uhr verfügbare Erreichbarkeit für die angeschlossenen Notruftelefone auf einer von HuPS24 beauftragten Notruf- und Servicezentrale sicher. Der Teilnehmer legt zu Beginn des Vertragsverhältnisses gegenüber HuPS24 fest, welche Maßnahmen von der Hausnotrufzentrale im Falle eines Notrufes eingeleitet werden sollen. Bei einem Notruf werden die vom Teilnehmer genannten Bezugspersonen verständigt. Die erste erfolgreiche Benachrichtigung stellt HuPS24 von jeder weiteren frei. Kann im Notfall keine der benannten Bezugspersonen erreicht werden, benachrichtigt HuPS24 im Auftrag und in Rechnung des Teilnehmers die örtlich zuständige HuPS24-Hausnotruf-Rufbereitschaft oder, wenn keine Rufbereitschaft verfügbar ist, den örtlich zuständigen Rettungsdienst.
Notruf. Bei besonderen Ereignissen (z.B. Brand, Unfall mit Personenschäden und Umweltschäden) an Baustellen außerhalb des Betriebs- und Baustellengeländes, ist die öffentliche Notruf-Meldestelle zu benachrichtigen.