Haftung des Nutzers Musterklauseln

Haftung des Nutzers. 14.1. Der Nutzer garantiert, dass er hinsichtlich der von ihm auf Webseiten von STARFACE veröffentlichen Materialien (Texte, Bilder, Grafiken etc.) sowie der von ihm genutzten Namen und Markenzeichen für die jeweilige Nutzung uneingeschränkt verfügungsbefugt ist und insoweit die Inhalte frei von sämtlichen Rechten Dritter, unter Einschluss eventueller Persönlichkeitsrechte, sind. Dies gilt auch für die Telefonnummern, mit deren Übernahme der Nutzer STARFACE beauftragt. Insbesondere garantiert der Nutzer alle für die Veröf- fentlichung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz- und Auswertungsrechte zu besitzen. Der Nutzer wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt.
Haftung des Nutzers. Für den Fall, dass der Nutzer gegen eine oder mehrere seiner Vertragspflichten schuldhaft verstößt, haftet er gegenüber AEQUIFIN auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Diese Haftung kann auch dazu führen, dass der Nutzer im Innenverhältnis AEQUIFIN von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen hat.
Haftung des Nutzers. Der Nutzer haftet grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzerkontos vorgenommen werden, es sei denn der Nutzer hat den Missbrauch seines Nutzerkontos nicht zu vertreten, da eine Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten nicht vorlag.
Haftung des Nutzers. Für die Inhalte, die Sie als Nutzer von Soziales-im-Netz in die Internet-Plattform einspeisen – einschließlich Hyperlinks und Werbung –, sind Sie verantwortlich. Sie garantieren, verfügungsberechtigter Inhaber der Rechte an Ihren Inhalten zu sein. Soweit Inhalte gegen Rechte Dritter verstoßen, stellen Sie uns von allen Ansprüchen frei, die Dritten wegen der Veröffentlichung der Inhalte gegen uns geltend machen, es sei denn, Sie haben den Verstoß nicht zu vertreten. Sie ersetzen Soziales-im-Netz in diesem Fall jeglichen Schaden, der Soziales-im-Netz wegen der Veröffentlichung der Inhalte entsteht, einschließlich etwaiger Kosten der Rechtsverteidigung, und unterstützen Soziales-im-Netz bei der Rechtsverteidigung.
Haftung des Nutzers. Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der MAZUR oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Zudem haftet er für herbeigeführte Verunreinigungen des Parkbereichs.
Haftung des Nutzers. 1. Der Nutzer haftet grundsätzlich dem Eigentümer bei Eintritt von Schäden am Anhänger in voller Höhe für den dem Eigentümer entstanden unmittelbaren und mittelbaren Schaden.
Haftung des Nutzers. Der Nutzer haftet Welmoa für sämtliche Schäden nach den gesetzlichen Regelungen, die Welmoa durch die vertragswidrige Nutzung der Plattform durch den Nutzer entstehen. Der Nutzer verpflichtet sich, Welmoa von sämtlichen Schäden zu befreien, welche Welmoa durch eine etwaige Inanspruchnahme durch den Dienstleister oder Dritte wegen einer vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Nutzer entstehen.
Haftung des Nutzers. Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der De oder Dritten schuldhaft zugefügten Xxxxxxx, sowie für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Stellplatzanlage. Die weitere Haftung nach dem Stra- ßenverkehrsgesetz (StVG) bleibt hiervon in jedem Fall unberührt.
Haftung des Nutzers. Die Crew haftet für die von ihr verursachten Schäden, die nicht unmittelbar mit der Schiffsführung zusammenhängen. Bei Schäden, die durch fehlerhafte Schiffsführung entstanden sind, muss der Nutzer, sofern er oder eines der Crewmitglieder mitverantwortlich sind, den Selbstbehalt der Versicherung (1`000.- Euro) bezahlen. Bei kleineren Schäden (unter 1`000.- Euro) werden Material und Arbeitsstunden verrechnet. Bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Nutzzeitüberschreitung wird der Nutzer schadenersatzpflichtig gegenüber dem Nachnutzer.
Haftung des Nutzers. Zur Vermeidung der Überlastung des Netzes der GA darf der Nutzer die vertraglichen Leistungen nicht zum Aufbau von Standleitungen und/ oder Datenfestverbindungen nutzen, keine dauerhafte Anrufweiterschal- tung einrichten und die Tarifzone nicht für Call-Center-, Fax-Broadcast- oder sonstige Telemarketing-Dienstleistungen einsetzen. GA kann die Verbindung automatisch trennen, wenn Anhaltspunkte für eine miss- bräuchliche Verwendung vorliegen (z.B. mehrstündige Verbindung). Bei Zuwiderhandlung ist die GA ferner zur Berechnung der Entgelte nach der jeweils gültigen Standard-Minutenpreisliste ohne Option ermächtigt. Weitergehende Rechte der GA bleiben unberührt. Der Anschluss darf nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere hat der Nutzer bedrohende oder belästigende Anrufe zu unterlassen. Der Nutzer verpflichtet sich auch, keine Informationen mit rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalten über den Queste-Tel-Anschluss zu übermit- teln. Dazu gehören vor allem Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig oder pornografisch bzw. geeignet sind, Kinder und Ju- gendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträch- tigen.