FÖRDERMITTEL Musterklauseln

FÖRDERMITTEL. 3.1 Die Hochschuleinrichtung zahlt Fahrt- und Aufenthaltskosten für den/die Teilnehmer/in in Form von Sachleistungen oder erstattet bei Vorfinanzierung durch den/die Teilnehmer/in die- se Kosten nach den internen Regelungen der Hochschuleinrichtung. Die Hochschuleinrichtung muss in diesem Fall sicherstellen, dass die erbrachten Leistungen den erforderlichen Quali- täts- und Sicherheitsanforderungen genügen.
FÖRDERMITTEL. 3.1 Die Hochschuleinrichtung übernimmt die finanzielle Förderung von Fahrt- und Aufenthaltskosten für den/die Teilnehmer/in in Form von individuellen Unterstützungsleistungen. Die Erstattung der Kosten erfolgt nur nach realen Kosten (gegen Belege), nach den internen Regelungen der Hochschuleinrichtung (xxxx://xxx.xxxx.xx.xx/xxxx/xxxxxx/xxxxxxxxxxxx/) und bis zum maximal möglichen Erasmus-Förderbetrag (xxxx://xxx.xxxx.xx.xx/xxx-xxxxxxxx-xx.xxxx bzw. xxxx://xxx.xxxx.xx.xx/xxx-xxxxxxxx-xxxx-xxxxxxxx.xxxx). Die Überweisung erfolgt im Rahmen der allgemeinen Lohnverrechnung/Dienstreiseabrechnung.
FÖRDERMITTEL. Der AN ist dem AG auf Wunsch bei der Erstellung von Förderanträgen behilflich. Diese Hilfe erfolgt ausschließlich als Gefälligkeit, so dass der AN keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und/ oder Einhaltung von Fristen übernimmt.
FÖRDERMITTEL. 3.1 Die Hochschuleinrichtung übernimmt die finanzielle Förderung von Fahrt- und Aufenthaltskosten für den/die Teilnehmer/in in Form von individuellen Unterstützungsleistungen. Der/die Teilnehmende erhält insgesamt EUR … entsprechend dem aktuellen Erasmus+ Förderzuschuss (xxxx://xxx.xxxx.xx.xx/xxx-xxxxxxxx-xx.xxxx bzw. xxxx://xxx.xxxx.xx.xx/xxx-xxxxxxxx-xxxx-xxxxxxxx.xxxx) für angefallene Aufenthaltskosten sowie EUR… als Reisekostenzuschuss. Die Höhe der Aufenthaltskosten pro Tag beträgt EUR… (Wird von BOKU-IR ausgefüllt). Die Überweisung erfolgt im Rahmen der allgemeinen Lohnverrechnung/Dienstreiseabrechnung.
FÖRDERMITTEL. Geschäftsführer von GmbHs mit Entwicklungskapazitäten wissen oft gar nicht, dass es für ihre Projekte För- dergelder gibt. Oft reicht es schon zur Förderung, wenn Sie Ihr Projekt etwas weiter fassen und schon ste- hen Ihnen Fördergelder zu. Meistens kann man nämlich nicht am Namen am Namen des Förderprogramms und auch dann erst auf den zweiten Blick erkennen, für welche konkreten Vorhaben und Projekte es bares Geld gibt. Prüfen Sie systematisch, ob Ihnen Fördermittel bereits zustehen, oder welche Projekte Sie in Ihrer GmbH anschieben können, damit es Geld vom Staat gibt. Förderart: Förderbereich: Gebiet: Zuschuss Forschung und Entwicklung Bund Berechtigte: Unternehmen; Forschungseinrichtungen; Hochschulen Ansprechpartner: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Anträge können auch von kleinen und mittelständischen Unternehmen gestellt werden, sofern Sie die dazu notwendigen fachlichen Voraussetzungen einbringen und über entsprechende Kapazitäten verfügen. ▪ Innovative optische Kommunikationsnetze ▪ Erarbeitung von Technologien für Transport, Vermittlung, Verarbeitung und Speicherung von Information mit optischen und optoelektronischen Mitteln. Anwendungsbereiche: neuartige breitbandige optische Systeme und Netzinfrastrukturen der Informations- und Kommunikationstechnik. ▪ Mobile Kommunikationssysteme ▪ Entwicklung breitbandiger Mobilkommunikationssysteme, die zu jeder Zeit und an jedem Ort den Zugriff auf multimediale Dienste (z. B. Internet, Videokonferenz) zulassen, Erschließung dieser neuen digitalen Mobilfunkdienste durch neuartige Systemkonzepte und durch Schlüsselkomponenten in Form monolithi- scher Mikrowellenschaltkreise für höchste Frequenzen und geringe Verlustleistung. ▪ Displaytechnik ▪ Entwicklung von Flachdisplays (z. B. flexible Flüssigkristall-Displays oder Elektroluminiszenz- Technologie auf Polymerbasis) mit allen dazu notwendigen technologischen Schritten; Schaffung von Chancen in schnellwachsenden Anwendungsfeldern durch neuartige Visualisierungsprinzipien. ▪ Neue Technologiefelder ▪ Erschließung des Potentials der Halbleiter mit großem Bandabstand wie den Gruppe-III-Nitriden, den II- VI-Verbindungen sowie den Siliziumkarbiden für Optolektronik und Hochleistungselektronik. Entwicklung neuer Quantenstruktursysteme beim Übergang auf zwei-, ein- und nulldimensionale Strukturen zur Erzie- lung erheblicher Fortschritte hinsichtlich Integrationsdichte, Energieverbrauch und Fertigungskosten. Die fett hervorgehobenen Förderbereiche...
FÖRDERMITTEL. Für die Realisierung gemeinsam vereinbarter Projekte wird die Zählgemeinschaft dafür sorgen, dass die Bezirksverwaltung sich systematisch um Förderprogramme bewirbt und zur Verfügung gestellte Fördermittel - insbesondere EU-Mittel - für alle geeigneten Bereiche möglichst vollständig abruft.
FÖRDERMITTEL. Die Kombination von Mikrokrediten mit Fördermitteln ist nur im Rahmen der jeweils geltenden Förderbestimmungen möglich. Eine Finanzierung aus mehreren Förderprogrammen für einen Fördertatbestand (Stichwort: Doppelförderung) ist ausgeschlossen. Betreuungsverträge, auch im Rahmen des „Gründercoaching Deutschland“, sowie weitere Verträge mit dem Kreditnehmer sind der Bank anzuzeigen.
FÖRDERMITTEL. Für das Projekt der Interkommunalen Zusammenarbeit sollen Fördermittel beantragt werden, die nach Bewilligung mit den Kosten nach § 5 verrechnet werden sollen. Die Fördermittel sollen gleichmäßig auf die Dauer von fünf Jahren aufgeteilt werden.
FÖRDERMITTEL. Im Rahmen der immobilienwirtschaftlichen Tätigkeit besteht teilweise die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln (z. B. Investitionszuschüsse und -zulagen). Aus verein- nahmten Fördergeldern können in Folgejahren – bei Nichterfüllung der Förderbedingungen – Rückzahlungsansprüche gegen den Fördermittelempfänger resultieren. Daher werden beste- hende Förderverträge regelmäßig hinsichtlich der Einhaltung der Förderbedingungen beurteilt. Entsteht ein solches Risiko, kann es negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben. Zum 31. Dezember 2015 wird diesbezüglich von einer mittleren Schadenshöhe und einer unwesentlichen Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen.
FÖRDERMITTEL. 3.1 Der/die Teilnehmer/in erhält von der Hochschuleinrichtung finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU in Höhe der österreichischen RGV als Aufenthalts- /Fahrtkosten und Tagesgebühren. Die Hochschuleinrichtung muss in diesem Fall si- cherstellen, dass die erbrachten Leistungen den erforderlichen Qualitäts- und Sicher- heitsanforderungen genügen und den internen Regelungen der Hochschuleinrichtung entsprechen.