Erläuterung von Fachausdrücken Musterklauseln

Erläuterung von Fachausdrücken. Hier erläutern wir Ihnen Fachausdrücke, die wir in den Versicherungsbedingungen für die Private Krankenversicherung verwenden. Mögli- cherweise sind nicht alle erläuterten Fachausdrücke in Ihren Versicherungsbedingungen enthalten. Die Bildung einer Alterungsrückstellung ist gesetzlich geregelt. Sie beruht auf dem Gedanken, dass die Risikobeiträge mit zunehmen- dem Alter wegen der erhöhten Krankheitsanfälligkeit eigentlich kontinuierlich steigen müssten. Um das zu vermeiden, werden die Beiträge - soweit Ihr Baustein die Bildung einer Alterungsrückstel- lung vorsieht - in den ersten Jahren höher als der aktuelle Risiko- beitrag kalkuliert (Ansparphase). Dieser sogenannte Sparbeitrag führt im wesentlichen zur Bildung einer Alterungsrückstellung. In dem Umfang, in dem eine Alterungsrückstellung in der Ansparpha- se angesammelt worden ist, wird in den späteren Jahren, in denen der Beitrag geringer als der erforderliche Risikobeitrag ist, der Fehlbetrag aus der Alterungsrückstellung genommen (Entsparpha- se). In diesem Umfang sind somit Beitragserhöhungen wegen des Älterwerdens der versicherten Person ausgeschlossen. Sie kann für bestimmte Lebensumstände abgeschlossen werden und ermöglicht die Umstellung des Versicherungsschutzes auf den vereinbarten Tarif nach den vertraglichen Vereinbarungen; unter anderem bei fristgerechtem Antrag ohne erneute Risikoprüfung. Die Anwartschaftsversicherung ist beitragspflichtig. Während der Anwartschaftsversicherung besteht jedoch kein Anspruch auf Ver- sicherungsleistungen.
Erläuterung von Fachausdrücken. Hier definieren wir wichtige Fachausdrücke. Im Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit einem "→" markiert. Beispiel: Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person • in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als alters- entsprechenden Kräfteverfalls, • die ärztlich nachzuweisen sind, • voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist oder bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist, ih- ren Beruf auszuüben, • und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Bei der Bewertung unserer Kapitalanlagen können Bewertungsre- serven entstehen. Diese ergeben sich, wenn der Marktwert der Ka- pitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in unserer Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten auszugleichen. Für die Beschreibung der jeweiligen Bezugsgrößen, auf die sich die Überschussanteilsätze beziehen, verwenden wir versiche- rungsmathematische Begriffe. Die Bezugsgrößen hängen vor al- lem vom Baustein, vom vertraglich vereinbarten Beitrag und der Höhe des vereinbarten Garantiekapitals bei Tod ab. Wir ermitteln die Bezugsgrößen nach anerkannten Regeln der Versicherungs- mathematik. Das Deckungskapital der Versicherung wird nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. Es ist die Basis für den Rück- kaufswert, die Ablaufleistung und die Beteiligung an den Bewer- tungsreserven. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen ge- genüber ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die garantierten Versicherungsleistungen finanziert werden können. Die Deckungsrückstellung wird entsprechend der Vorschriften der §§ 341 e und f des Handelsgesetzbuches (HGB) und der De- ckungsrückstellungsverordnung berechnet. Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind die Kos- ten, welche in der Beitragskalkulation berücksichtigt wurden (Ab- schluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten). Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten. Zu den Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen gehören außerdem die Kosten, die aus von Ihnen veranlassten Gründen erhoben werden können. Bei Partnerversicherungen gibt e...
Erläuterung von Fachausdrücken. Hier erläutern wir Ihnen wichtige Fachausdrücke. Möglicherweise sind nicht alle Fachausdrücke in Ihren Versicherungsbedingungen enthalten. →Abzug neu für alt Wenn bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht werden müssen, gilt: Erfährt das Auto dadurch eine Wertsteige- rung, kann der Versicherer einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag abziehen.
Erläuterung von Fachausdrücken. Hier definieren wir wichtige Fachausdrücke. Im Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit einem "→ " markiert. Bei- spiel: →Versicherungsnehmer. Ab Rentenbeginn garantierte Rente: Die ab Rentenbeginn garantierte Rente zahlen wir ab Rentenbe- ginn, solange Sie leben. Ihre Höhe ergibt sich aus dem zum Ende der Aufschubdauer vorhandenen Policenwert und dem zum Ren- tenbeginn berechneten Rentenfaktor. Der Wert einer Anteileinheit (Anteilswert) richtet sich nach der Wertentwicklung der im jeweiligen Sondervermögen der Kapital- verwaltungsgesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände. Der Anteilswert entspricht dem Rücknahmepreis eines Anteils des von Ihnen gewählten Fonds. Den Rücknahmepreis eines Fondsanteils ermittelt die jeweilige Ka- pitalverwaltungsgesellschaft an den für sie geltenden Arbeitstagen. Diese müssen nicht mit den Bankarbeitstagen in Deutschland übereinstimmen. Wenn uns kein aktueller Rücknahmepreis vor- liegt, verwenden wir den letzten uns bekannten Rücknahmepreis. Wenn eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme der An- teileinheiten ausgesetzt oder endgültig eingestellt hat oder keine Ausgabe von Anteileinheiten mehr erfolgt und wir aus diesen Grün- den die Anteileinheiten nicht an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückgeben können, setzen wir - soweit vorhanden - den für diese Anteileinheiten ermittelten Börsenpreis an. Bei börsengehandelten Exchange Traded Funds (ETFs) entspricht der Anteilswert bei Kauf oder Verkauf (zum Beispiel beim Erwerb von Anteileinheiten mit Ihren Beiträgen oder Umschichtungen) den jeweiligen von uns erzielten Kauf- oder Verkaufspreisen. Die Aufschubdauer ist der gesamte Zeitraum vom vereinbarten Versicherungsbeginn an bis zum vereinbarten Rentenbeginn. Sie schließt demnach auch die Zeit bis zu einem neu vereinbarten Rentenbeginn ein, zum Beispiel bei einem Aufschieben der Leis- tung. Bankarbeitstage, auch Geschäftstage genannt, sind die Tage, an denen Kreditinstitute in Deutschland bzw. Luxemburg für den Pu- blikumsverkehr geöffnet sind. Montag bis Xxxxxxx sind in der Regel Bankarbeitstage. Wochenenden, Feiertage in Luxemburg und bun- deseinheitliche Feiertage sowie der 24.12. und 31.12. sind keine Bankarbeitstage. Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen liegt vor, wenn Sie • in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als alters- entsprechenden Kräfteverfalls, • die ärztlich nachzuweisen sind, • voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande sind oder bereits 6 Monate...
Erläuterung von Fachausdrücken. Hier erläutern wir Ihnen wichtige Fachausdrücke. Möglicherweise sind nicht alle Fachausdrücke in Ihren Versicherungsbedingungen enthalten.
Erläuterung von Fachausdrücken. Hier definieren wir wichtige Fachausdrücke. Im Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit einem "→" markiert. Beispiel: Ab Rentenbeginn garantierte Rente: Die ab Rentenbeginn garantierte Rente zahlen wir ab Rentenbe- ginn, solange Sie leben. Ihre Höhe ergibt sich aus der zum Ende der Aufschubdauer vorhandenen Summe aus dem Policenwert, dem Schlussüberschussanteil und der Beteiligung an den Bewer- tungsreserven sowie dem zum Rentenbeginn berechneten Renten- faktor. Sie ist mindestens so hoch wie die garantierte Mindestrente. Der Wert einer Anteileinheit des KomfortDynamik Sondervermö- gens (Anteilswert) richtet sich nach der Wertentwicklung der in die- sem Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände. Der Anteilswert wird nach dem jeweils aktuell festgelegten Bewertungs- verfahren ermittelt, das im Einklang mit den Regelungen des Kapi- talanlagegesetzbuchs (KAGB) steht. Die Aufschubdauer ist der gesamte Zeitraum vom vereinbarten Versicherungsbeginn an bis zum vereinbarten Rentenbeginn. Sie schließt demnach auch die Zeit bis zu einem neu vereinbarten Rentenbeginn ein, zum Beispiel bei einem Aufschieben der Leis- tung. Bankarbeitstage, auch Geschäftstage genannt, sind die Tage, an denen Kreditinstitute in Deutschland bzw. Luxemburg für den Pu- blikumsverkehr geöffnet sind. Montag bis Xxxxxxx sind in der Regel Bankarbeitstage. Wochenenden, Feiertage in Luxemburg und bun- deseinheitliche Feiertage sowie der 24.12. und 31.12. sind keine Bankarbeitstage. Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen liegt vor, wenn Sie • in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als alters- entsprechenden Kräfteverfalls, • die ärztlich nachzuweisen sind, • voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande sind oder bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen sind, ihren Beruf auszuüben, • und Sie auch keine andere Tätigkeit ausüben, die ihrer bisheri- gen Lebensstellung entspricht. Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen: Ihre Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen entspricht der Anzahl der auf Ihre Versicherung entfallenden Anteileinheiten am KomfortDynamik Sondervermögen. Bei der Bewertung unserer Kapitalanlagen können Bewertungsre- serven entstehen. Diese ergeben sich, wenn der Marktwert der Ka- pitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in unserer Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten auszugleichen. Für die ...
Erläuterung von Fachausdrücken. Diese Vertragsbedingungen gelten, soweit sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Vorschriften des Altersvorsorge- verträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) nichts anderes ergibt.
Erläuterung von Fachausdrücken. Hier definieren wir wichtige Fachausdrücke. Im Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit einem "→" markiert. Beispiel: Die ab Rentenbeginn garantierte Rente zahlen wir ab Rentenbe- ginn, solange die versicherte Person lebt. Ihre Höhe ergibt sich aus dem zum Rentenbeginn vorhandenen Gesamtkapital und den zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundlagen. Sie ist mindestens so hoch wie die garantierte Mindestrente. Die Aufschubdauer ist der gesamte Zeitraum vom vereinbarten Versicherungsbeginn bis zum vereinbarten Rentenbeginn. Sie schließt demnach auch die Zeit bis zu einem neu vereinbarten Rentenbeginn ein, zum Beispiel bei einem Aufschieben der Leis- tung. Bankarbeitstage, auch Geschäftstage genannt, sind die Tage, an denen Kreditinstitute in Deutschland für den Publikumsverkehr ge- öffnet sind. Montag bis Xxxxxxx sind in der Regel Bankarbeitstage. Wochenenden und bundeseinheitliche Feiertage sowie der 24.12. und 31.12. sind keine Bankarbeitstage.
Erläuterung von Fachausdrücken. Am Ende der Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie Erläuterungen einiger wichtiger verwendeter Fachausdrücke. Im Text sind diese Fachausdrücke mitunter durch ein vorangestelltes „→“ markiert (Beispiel: „→Versicherungsjahr“).
Erläuterung von Fachausdrücken. Hier erläutern wir Ihnen Fachausdrücke, die wir in den Versiche- rungsbedingungen für den Tarif OFM02 verwenden. Die Beiträge für diesen Tarif enthalten keine Anteile für die Bildung einer Alterungsrückstellung. Bei anderen Krankenversicherungen ist das aber von Gesetzes wegen der Fall. Bei diesen Versicherun- gen werden die Beiträge in den ersten Jahren höher als der aktuel- le Risikobeitrag kalkuliert (Ansparphase). In dem Umfang, in dem eine Alterungsrückstellung in der Ansparphase angesammelt wor- den ist, wird in den späteren Jahren, in denen der Beitrag geringer als der erforderliche Risikobeitrag ist, der Fehlbetrag aus der Alte- rungsrückstellung genommen (Entsparphase). In diesem Umfang sind Beitragserhöhungen wegen des Älterwerdens der versicher- ten Person ausgeschlossen.